Beiträge von Apolon

    Monatsbeiträge für sonstige freiwillig Versicherte:

    Kranken-versicherung Pflegeversicherung für Versicherte mit KindernPflegeversicherung für Versicherte ohne Kinder

    Mindest-beitrag 149,74 Euro* 25,29 Euro 27,77 Euro

    Quelle: https://www.barmer.de/versicherung-b…ersicherte-9378

    Wobei sich diese Quelle, lediglich auf den Beitrag des nichtberufstätigen Ehepartners eines Privatversicherten bezieht, die freiwillig versichert ist.

    Die Beiträge der freiwillig versicherten Kinder sind niedriger.

    Mein Tipp: kontaktieren Sie eine GKV - und lassen Sie sich informieren.

    und noch einmal ... die rechtliche Begründung liefere ich auf anfrage! Und damit meine ich nicht hier!

    Was für ein Hinweis!

    Ich dachte hier handelt es sich um ein Forum, in dem man Menschen die Probleme haben hilft.


    Davon ist in § 10 Abs. 3 SGB V keine Rede

    Nicht? Welche Möglichkeit einer Krankenversicherung mit Ausnahme der gesetzlichen oder privaten, gibt es ihrer Meinung denn noch?

    (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

    Auch in der Schweiz gibt es eine Versicherungspflicht - entweder gesetzlich oder Privat!

    Hallo Herr Gamper,

    ich finde es wichtig, Menschen die von der PKV in die GKV aus Angst vor den hohen Beiträgen im Alter wechseln möchten, auf solche Dinge aufmerksam zu machen.

    Denn die vielen Jahren meiner Versicherungs-Außendiensttätigkeit hat mich gelehrt, dass dies meistens vergessen wird.

    Und dann im Renten-Alter ist das Gejammer dieser Menschen sehr groß, wenn sie dann eine betriebliche Altersversorgung als Rente ausgezahlt bekommen und den vollen KV-Beitragssatz (ca. 15 %) dafür zahlen müssen.

    Oder nehmen wir die Ehefrau eines Beamten die nicht bereit ist sich im Alter privat zu versichern, bzw. dies nicht mehr möglich ist weil sie keine Anwartschaftsvers. abgeschlossen hat. Der Ehemann verstirbt und sie von der Pension ebenfalls zusätzlich ca. 15 % KV-Beitrag zahlen muss.

    Weshalb viele Versicherungsvermittler (Vertreter wie auch Makler) auf solche Hinweise verzichten, kann ich nicht nachvollziehen.

    Viele Grüße,

    Apolon

    Apolon ... 175,-- mtl. ist richtig und zwar pro Kind! Es können sogar auch 180 sein!

    Mit der Krankenkasse hatte er sich doch schon auseinander gesetzt!

    Die Krankenkasse muss aber erst einmal einen Bescheid erlassen und dann geht man ins Widerspruchverfahren.

    Dafür benötigt man eine Argumentation warum die Schweizer Versicherung eine GKV/Krankenkasse im Sunne des § 10 Abs. 3 SGB V ist!

    Mir fehlt bisher der Hinweis, dass er selbst privat versichert ist.

    Wie kommen Sie überhaupt auf den Beitrag von 175 € pro Kind.

    Einen ähnlichen Fall hatte ich gerade letzte Woche auf dem Tisch und da müssen die Eltern für ihr Kinde gerade mal 80 € zahlen.

    Hier wird sehr viel über den Wechsel von der PKV zur GKV geschrieben.

    Nur fehlen mir Hinweise auf eine evt. freiwillige Versicherung der GKV im Rentenalter.
    Bedeutet, dass bei einem Wechsel in die GKV, alle Einkünfte aus Rente, betrieblicher Altersversorgung, Vermietung und Zinserträge für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen werden kann.

    Man sollte auch diesen Link beachten:

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/co…52566/R0815.pdf

    Und hier besonders Absatz 2 ( die 9/10 Regelung) und Absatz 3 und 5 lesen.

    Außerdem sollte man auch daran denken, dass man auch im Alter in den Standard-Tarif wechseln kann, wenn man bereits 2008 privat versichert war. Und dieser Standard-Tarif ist meistens preisgünstiger als die als die GKV für freiwillige Mitglieder.

    https://www.pkv.de/service/brosch…en/avb-st-2009/

    Gruß Apolon

    Hallo Agadir05,

    nach meiner Einschätzung, kommt es darauf an, wie der Vater krankenversichert ist.

    Ist der Vater privat versichert und die Mutter in der GKV, dann müssten die Kinder freiwillig versichert werden, wenn das Einkommen des Vater über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2017 = 4.800 € mtl.) und das Einkommen auch über dem Einkommen der Mutter liegt.

    Nur kommt mir der genannte Beitrag von 175 € je Kind zu hoch vor.
    Für 2 Kinder dürfte der mtl. Beitrag passen.

    Wenn der Vater allerdings gesetzlich krankenversichert ist, dürfte diese genannte Regelung falsch sein.

    Sie sollten Kontakt mit der GKV aufnehmen und diese Sachlage klären.

    Gruß Apolon

    Im Schreiben vom 20.03.2017 behauptet die AXA Krankenversicherung AG den Zieltarif EL Bonus O

    Da müsste ich auch passen, der Tarif EL Bonus O - ist mir auch nicht bekannt.

    Vielleicht liegt es daran, dass Sie den Tarif nicht korrekt genannt haben:

    möglich wäre z.B. ELBonus-U

    Manchmal kommt es auf die Genauigkeit an.

    Sie sollten auch bedenken, die Berechnungen macht der Computer und manchmal sind auch neue Mitarbeiter damit beschäftigt die nicht auf Anhieb erkennen, dass ein Versicherungsberater ein O mit einem U verwechselt hat.

    Viele Grüße,
    Apolon