Beiträge von KoenigKunde
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So würde ich den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids an die SWK-Bank ausfüllen:
- als gesetzliche Vertreter zwei Geschäftsführer der Bank ausgesucht
- als Hauptanspruch das Betreff meines Anschreibens im Oktober
- Als Datum habe ich Zeile 37 und 40 beides mal den ersten Tag nach meiner ersten Ratenzahlung gewählt
- für die laufenden Zinsen 5% über dem Basiszinssatz gewählt
- das Einschreibe-Porto für diesen Mahnbescheid eingetragen
- und als zuständiges Gericht das Im Impressum genannte Amtsgericht der SWK-Bank
Habe ich das so richtig gemacht?
@Picteur (S. 246)
Die Antwort ist falsch. Zuständig für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, es denn, es existiert in dem entsprechenden Bundesland ein sog. 'Zentrales Mahngericht'.
Ich glaube es geht um meine Frage.
Du hast Recht, was das Mahngericht angeht, also das Gericht wohin man den "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" hin schickt. Bei meiner ursprünglichen Frage ging es aber um das Prozessgericht, bei dem später evt. Klage erhoben werden muss. Und da hat Picteur recht. Welches Prozessgericht zuständig ist entscheidet (in solchen Darlehensfragen) der Firmensitz der beklagten Bank. In meinem Fall ist es das Amtsgericht in Bingen am Rhein für die SWK-Bank und nicht wie ich zuerst vermutete das Amtsgericht in Mainz, nur weil irgendwas von Mainz in ihrem Impressum steht. Das obige Papierformular hätte ich also erst mal falsch ausgefüllt. 
Im Online-Mahverfahren kann es aber auch sein, dass beide zuständigen Gerichte automatisch aus den angegebenen Adressen und der Art des Verfahrens (Mietsache, Darlehen) ermittelt werden und ich hier völlig um sonst herum frage.

Trotzdem danke für deine Antwort.
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Nein, was machst du dir da einen Kopf drüber.
Die Bank hat dir bereits bei der Vertragsunterzeichnung die BG abgezogen bzw. draufgerechnet, du bist also von Anfang an wirtschaftlich benachteiligt worden.Demnach haben die Banken auch von Anfang an die Zinsen auf die BG zu zahlen.
Naja, es könnte halt ein Grund sein, warum viele Banken hier keine Zinsen auszahlen möchten. Ich habe das BGH-Urteil so verstanden, dass die Banken den Nutzen aus unserem Geld, pauschal 5% über Basiszinssatz, uns heraus geben müssen. Wenn sie das Geld aber in meinem Fall etwa erst nach 2,5 Monaten nach Vertragsunterzeichnung in die Finger bekommen, können sie ja schwerlich vorher damit einen Nutzen erwirtschaftet haben. Ich könnte also auf Nummer Sicher gehen und die pauschalierte Herausgabe des Nutzens erst einen Tag nach der zweiten Rate verlangen. Das sind nur wenige Cent Unterschied. Wer weiß wie Bankenanwälte ticken?

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Mir kommt gerade eine blöde Idee. Wenn ich die Zinsen ab der ersten Ratenzahlung laufen lasse, die Rate aber nur etwa halb so groß war, wie die Bearbeitungsgebühr, dann können die Banken in diesem ersten Monat doch gar nicht mir der gesamten BG gewirtschaftet haben.
Werden damit unsere Zinsforderungen hinfällig? 
Ich mache noch mal auf dieses Problem aufmerksam. Scheint untergegangen.
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@lobster53
Antwort der BVR von letzter Woche, bzgl. VOBA Frankfurt:Auf der Homepage dieser "Bank" wird auch lediglich auf eine Schlichtungsstelle für "Versicherungen" hingewiesen.
Das kenne ich doch! Die SWK-Bank ist genauso ein Verein. Die Versicherungsobundsmannen fühlen sich nicht zuständig, genauso wenig wie die Schlichtungsstelle der Bundesbank oder des Bankenvereins.

Deswegen befinde ich mich gerade auf dem Mahnbescheidstrip, um nicht zu sagen auf dem Kriegspfad.

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Mir kommt gerade eine blöde Idee. Wenn ich die Zinsen ab der ersten Ratenzahlung laufen lasse, die Rate aber nur etwa halb so groß war, wie die Bearbeitungsgebühr, dann können die Banken in diesem ersten Monat doch gar nicht mir der gesamten BG gewirtschaftet haben.
Werden damit unsere Zinsforderungen hinfällig? 
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Falls es noch passt, das Posting war ja bereits gestern; meine Anwältin hat bei meinem MB sämtliche Vorstandsmitglieder (hier Santander) aufgeführt (das waren 5 - 7 ca.).Danke Picteur,
schicke den Online-Antrag erst nächste Woche los und kann den dritten Geschäftsführer auch noch mit aufführen. Das hier ist nur 'ne Papierversion.
Mehr Sorgen macht mir das zuständige Gericht. Zuerst dachte ich, es wäre das Amtsgericht hier bei mir, dann lese ich im Impressum der Bank von einem Gericht in Mainz, und nun finde ich auch noch ein Amtsgericht in Bingen am Rhein.
Verdammt! Welches ist den nun das zuständige Gericht?
Kann jemand helfen?

PS: Ein paar Minuten später habe ich meinen Post auch mit eingebundenen Bildern hinbekommen.

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So würde ich den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids an die SWK-Bank ausfüllen:
- als gesetzliche Vertreter zwei Geschäftsführer der Bank ausgesucht
- als Hauptanspruch das Betreff meines Anschreibens im Oktober
- Als Datum habe ich Zeile 37 und 40 beides mal den ersten Tag nach meiner ersten Ratenzahlung gewählt
- für die laufenden Zinsen 5% über dem Basiszinssatz gewählt
- das Einschreibe-Porto für diesen Mahnbescheid eingetragen
- und als zuständiges Gericht das Im Impressum genannte Amtsgericht der SWK-Bank
Habe ich das so richtig gemacht?
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So würde ich den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids an die SWK-Bank ausfüllen:
- als gesetzliche Vertreter zwei Geschäftsführer der Bank ausgesucht
- als Hauptanspruch das Betreff meines Anschreibens im Oktober
- Als Datum habe ich Zeile 37 und 40 beides mal den ersten Tag nach meiner ersten Ratenzahlung gewählt
- für die laufenden Zinsen 5% über dem Basiszinssatz gewählt
- das Einschreibe-Porto für diesen Mahnbescheid eingetragen
- und als zuständiges Gericht das Im Impressum genannte Amtsgericht der SWK-BankHabe ich das so richtig gemacht?
[Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1417807140.jpg]
[Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1417807270.jpg]
Hier noch mal die Links zu den Bildern falls der Upload nicht funktioniert hat:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1417807140.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1417807270.jpg -
"Vorsicht, ich bin nicht der Ersteller des MB auf Seite 124, sondern habe lediglich darauf verlinkt, da das Thema immer wieder hochkommt. Ich kann Dir daher nicht wirklich auf die Frage weiterhelfen, welches Datum das richtige ist."
Oh! Sorry Tim. Da habe ich knapp daneben geantwortet. Der Erfolg gibt Chris allerdings Recht.
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So, jetzt inkl. der Links zu den Bildern. Schade, dass man hier nicht allzu lange Beiträge editieren kann.
Oha! Das ist ja ganz anders! Du hast als Datum für die Hauptforderung nicht das Fristende deines Anschreibens (2014), sondern das Datum des Kredits (2004) gesetzt. ??? Und auch noch zwei gesetzliche Vertreter benannt. Das muss ich jetzt nochmal nachlesen.
Danke Chris.
Gibt es noch andere, die das Datum in Zeile 32 auf die Zeit des Kreditantrags/1.Rate setzen und nicht auf die abgelaufene Mahnfrist?
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Fragen zum Ausfüllen des Online-Mahnbescheids.
Nachdem die SWK-Bank keinen Finger krümmt und ich mir diese Broschüre http://www.mahngerichte.de/publikationen/broschueren.htm zum Ausfüllen des Mahnbescheidantrags (Barcode-Variante) durchgelesen habe, sind mir einige Punkte immer noch unklar.Kann ich das so eintragen?
Zeile 32: Kat Nr. = 4, Schreiben , --- , vom Datum = die abgelaufene 3 Wochenfrist meines Anschreibens an die Bank, --- , BG-Höhe aus dem Kreditvertrag (ohne Zins)
Zeile 40: 32 , --- , 5 , 1 , --- , ab Datum = ein Tag nach meiner ersten Ratenzahlung , ---
Zeile 43: ---, --- , ---, Porto = 5, --- , ---
Zeile 45: 1 , 55116 , Mainz , ---
Muss ich hier das Amtsgericht, das im Impressum der SWK-Bank steht, eintragen? Muss ich jetzt sofort die Durchführung eines Verfahrens ankreuzen, oder kann ich später immer noch klagen? Hat das ein Einfluss auf die Gebühren? Mein BG+Zins liegt deutlich unter 500 €.Ich möchte hier keine Rechtsberatung von euch, sondern frage nur was ihr in euren Mahnbescheiden so eingetragen habt.
Danke.

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Hallo zusammen,
in unserer Stammtischrunde hatten wir das Thema auch besprochen und ein Kumpel stellte uns die Frage, ob er mit seinen in 2004 abgeschlossenen 5 Darlehensverträge die BG fordern soll, obwohl er wegen diesen von 2006 bis 2012 in Privatinsolvenz geriet?
Das wäre ja ganz schön dreist oder was meint Ihr? Die Bank bekommt das geliehene Geld nicht mehr ganz zurück und jetzt will der Kunde auch noch die BG zurückfordern.WEGEN der BG ging er in die Insolvenz. WEGEN!

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Hat schon ein Leidender aus der Garde der Schwarzkittel darauf geantwortet? Nö? Na,denne:
Könnte sein, dass diese standardisierten Briefe ohne Unterschrift so etwas wie eine Verzichtserklärung sind. Könnte auch sein, dat ein Gericht dann die möglicherweise erhobene Einrede der Verjährung der Forderung(en) als nicht wirksam erhoben oder rechtsmissbräuchlich bewertet. Könnte aber auch sein, dass ein Gericht der Auffassung ist, dass der Bankkunde selbst genügend Möglichkeiten gehabt hat, die drohende Verjährung der Forderung(en) durch eigene rechtl. Schritte zu verhindern.
Der Kollega Buß in WHV, der einen der letzten beiden Musterprozesse vor dem BGH mit vertreten hat, vertrat mir gegenüber die Auffassung, dat ddie Bankschreiben nichts wert sind und jeder Kunde sein Recht noch vor Verjährungseintritt geltend machen muss. Ich sehe das genauso.Bei deiner Aufzählung werde ich das Gefühl nicht los, dass wir in einem UNRECHTSSTAAT leben.
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Hallo,
habe auch meine Probleme mit der SWK Bank.
Mich würde interessieren ob kemand schon eine Anwort erhalten hat.
Ich habe der Bank ein Einschreiben vor ca.: 4 Wochen geschickt mit einem Endtermin letzte Wochen. Bis Heute keine Antwort erhalten. Habe jetzt am Montag das Mahnverfahren gestartet. Mal sehn was passiert.MC
Hallo BigMC,
cbracer1976 hat BG ohne Zinsen bekommen.
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 178 - Geld zurück - Finanztip-CommunityIch versuche auch gerade das Online-Mahnverfahren mit Barcode zu verstehen. Lese mich durch die Ausfüllhilfen.
