Das ist keine einfache Situation. Wenn eure Schester noch lebt, dann ist sie Miterbin und damit Teil der Erbengemeinschaft. Eine Auseinandersetzung des Nachlasses ist damit nicht ohne ihre Mitwirkung möglich. Sollte sich der Fall schon länger hinziehen und möchtest Du aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, so kann Du überlegen ob ein Verkauf des Erbteils für dich in Frage kommt.