Ich lebe seit mehreren Jahren mit meiner Frau ( Costaricanerin ) als pensionado mit Residenzvisum als deutscher Staatsbuerger in Costa Rica.
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Meine Einkuenfte ( Rente , V V ) erfuellen die Voraussetzungen des $ 1 (3 ) EStG und werden vom Finanzamt als unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig anerkannt.
Ich moechte wissen , ob der Bescheid des Finanzamtes -
Zusammenveranlagung wurde abgelehnt , da Wohnsitz ausserhalb der EU -
.beanstandet werden kann.,