Beiträge von Babs

    Hallo SioMio,

    wie wohnt Ihre Mutter? Könnte im Fall einer Pflegebedürftigkeit ggf. die bisherige Wohnung noch vermietet werden um zusätzliche Einnahmen zu generieren? Von den Renten müssen auch noch Steuern bezahlt werden, ausserdem werden Renten der Ärzteversorgungen selten erhöht und erreichen quasi nie solche Steigerungsraten wie in der GRV, wenn dann meist nur um 1 - 2% alle paar Jahre. Was das heißt bei den heutigen Inflationraten kann man sich vorstellen.

    Frage an alle steuerkundige Mitforisten:

    Wie sieht es bei einem Nießbrauchdepot mit der 10 Jahresfrist aus? Kann man nach 10 Jahren die Freibeträge der Kinder erneut ausnutzen für eine steuerfreie Schenkung? Bei einer Immobilienübertragung mit Nießbrauch beginnt die 10 Jahresfrist ja nicht zu laufen, hilft also nicht dabei alle 10 Jahre erneut Vermögen steuerfrei übertragen zu können. Natürlich mindert der Nießbrauch den Wert des übertragenen Vermögens, aber hat nach meinem Wissen den Nachteil, dass die 10 Jahresfrist nicht zu laufen beginnt. Oder liege ich hier falsch?

    Hallo Dr. Schlemann,

    es ist tatsächlich so, dass man z.B. als angestellter Arzt Pflichtmitglied der Ärzteversorgung wird. Lässt man sich nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der DRV befreien, so ist man in beiden Systemen voll versicherungspflichtig, es wird nichts angerechnet. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil natürlich nur 1 x, wenn ihm keine Befreiung vorliegt dann in die DRV. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe weist ihre Mitglieder immer wieder darauf hin, dass diese Befreiungsanträge von der DRV bei jedem Wechsel des Arbeitgeber wieder neu gestellt werden müssen, da sie seit glaube ich 2012 immer nur für das jeweilige Arbeitsverhältnis gelten. Stellt man den Antrag nicht oder nicht fristgerecht, zahlt man tatsächlich doppelt. Ein „freiwilliger Verbleib in der DRV“ ist in den Satzungen der Versorgungswerke nicht vorgesehen, zumindest ist man trotzdem verpflichtet den vollen Beitrag ind Versorgungswerk zu entrichten. Früher als es für Ärztinnen noch keine Anerkennung der Erziehungszeiten in der DRV gab, wären viele Ärztinnen lieber in der DRV geblieben, vor allem wenn sie GKV Mitglied waren, da sie ohne Rente von der DRV im Alter nicht in KVdR kamen.

    Hallo Alexis,

    Sie haben Recht, seit 2019 wurde diese Falle beim Wechsel von der Privaten Pflegepflichtversicherung in die Soziale Pflegeversicherung gestoppt, vorher war man 2 Jahre ohne Schutz. Entschuldigung, dann war meine 1. Antwort ein Schnellschuss, hatte noch ein Urteil im Kopf, kurz darauf wurde dies wohl geändert. Einfach googeln: Verbraucherzentrale Hamburg: Falle beim Wechsel der Krankenversicherung gestoppt!

    Hallo Alexis,

    interessant, das wusste ich nicht, dass die Vorversicherungszeit angerechnet wird. Umgekehrt ist es nämlich nicht so, wechselt man von der Privaten Pflegepflichtversicherung z.B. in die Familienversicherung seines GKV-Versicherten Ehepartners, dann ist man in den ersten 2 Jahren nicht gesichert bei Pflegefall, man soll dann auf jeden Fall die Private Pflegeversicherung noch 2 Jahre weiterlaufen lassen (ist quasi doppelt versichert) und erst danach diese kündigen, weil erst dann die Soziale Pflegeversicherung Pflegeleistungen übernimmt.

    Hallo Gandolf,

    ist Ihnen klar dass bei einem Wechsel der Pflegeversicherung immer eine Wartezeit von 2 Jahren besteht bevor Leistungen beansprucht werden können? Also wären Sie in den ersten 2 Jahren ohne Schutz im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit. Meiner Meinung nach würde ich die Finger davon lassen, zumal so eine ungewöhnliche Konstellation eher zu Problemen führen könnten, ist so schon manchmal strittig wer zuständig ist, die GKV oder die Pflegeversicherung, wenn jetzt noch 2 unterschiedliche Systeme ins Spiel kommen wird es nur noch unübersichtlicher.

    Hallo,

    beim Rentenantrag unbedingt den Beitragszuschuss zur KV mit beantragen, kann man sonst auch noch nachholen (Formular R0820). Gibt es aber nur für die KV nicht für die Pflegeversicherung, die muss jeder Rentner selbst bezahlen. Leider werden Ihre Einnahmen auch als ggf. Alleinverdienender nicht halbiert, also so ne Art Ehegattensplitting gibt es in der GKV nicht. Wenn alle Ihre Einnahmen nicht die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze erreichen, also 2025 die Hälfte von 5512,50 €, wird ggf. sogar noch das Einkommen des Ehepartners zusätzlich bis zu dieser Grenze von 2756,25€ herangezogen falls dieser in der PKV ist. Mieteinnahmen sind demjenigen zuzurechnen, dem das Mietobjekt gehört. Die GKV wird jährlich den Steuerbescheid sehen wollen um die Beiträge korrekt zu berechnen.

    Was macht deine Frau in Bezug auf ihre Altersvorsorge? Es scheint auch bei euch die typische Aufteilung zu sein, Ehefrau steckt beruflich wegen des/der Kind/er zurück und erwirbt damit auch weniger Rentenansprüche. In erster Linie sollte deshalb die Altersvorsorge deiner Frau aufgepeppt werden oder eben zumindest ein gemeinsames Depot bespart werden. Ist die eigene Immobilie gemeinsames Eigentum? Leider tappen immer noch viele Frauen der Kinder zuliebe in diese Falle - ein Mann ist eben immer noch keine Altersvorsorge!

    Guten Abend,

    wir haben auch seit Jahren Tagesgeld und Festgelder bei der pbb direkt und hatten noch nie irgendwelche Probleme. Auch Kommunalkredit Invest ist sehr interessant, allerdings nehmen sie im Moment keine neuen Kunden an. Wir nehmen persönlich lieber deutsche Banken oder zumindest deutschsprachige, damit im Falle eines Falles die Kommunikation ohne Dolmetscher erfolgen kann.

    Natürlich ist unserer Tochter bekannt, dass wir den Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet haben, schließlich musste sie den Hergang schriftlich genau schildern. Den Schaden einfach zu verschweigen, wenn die Versicherung evtl. nach Jahren noch vom Vertrag zurücktreten kann, halte ich für riskant, ich wollte nur sichergehen ob die Auskunft im Allianzforum von 2016 den Tatsachen entspricht. Auch wenn manche sich wundern, es gibt tatsächlich Eltern, die ihre Kinder in Finanz- und Versicherungsfragen beraten, selbst wenn sie schon volljährig sind.

    Hallo Finanztipcommunity,

    meine Tochter benötigt nach Ende des Studiums eine eigene Privathaftpflichtversicherung als Single. Bisher war sie über uns familienversichert und sie hat vor 2 Jahren einen Schaden am Laptop eines Bekannten verursacht, der mit ca. 900 € von unsrer Privathaftpflichtversicherung reguliert wurde. Gilt dies als anzeigepflichtiger Vorschaden, wenn sie nun eine eigene Versicherung abschließen möchte? In einem Forum der Allianz wird in einem Beitrag von 2016 geschrieben, dass man die Frage in diesem Fall mit nein beantworten darf, da man selbst ja nicht Versicherungsnehmer war. Sie würde nun einen Singletarif abschließen, und bisher hatte sie keine eigene Haftpflichtversicherung. Würde eine Antragstellung, die dann wegen des Vorschadens abgelehnt wird im HIS gespeichert? Gibt es Versicherungen, die auch bei einem Vorschaden in den letzten 5 Jahren eine Versicherung ggf. mit Selbstbehalt anbieten? Schätzen Sie die Chance bei unser eigenen Haftpflichtversicherung, der wir in 35 Jahren nur 3 Schäden gemeldet haben größer als bei einer anderen Versicherung?

    Es gibt noch einen wichtigen Aspekt, der bisher noch nicht genannt wurde: Wenn man eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung neben seinem Rentenanspruch aus dem Versorgungswerk erhält, kann man in der Rente in die Krankenversicherung der Rentner der gestzlichen Krankenversicherung. Damit ist man sogenanntes Pflichtmitglied der GKV und zahlt nur auf seine Renten und ggf. zusätzliches Arbeitseinkommen Krankenversicherungsbeiträge. Erhält man nur eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk ist man immer freiwilliges Mitglied der GKV und muss von jeglichem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, also auch auf Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc. Gilt natürlich nur für gestzlich Krankenversicherte, für privat Krankenversicherte hat das keine Auswirkungen, aber für gesetzlich Krankenversicherte kannn die kleine Zusatzrente aus der RV dann grosse Auswirkungen haben.

    Habe seit Mai 2017 die Santander 1 plus Visa KK mit Partnerkarte für meine Tochter, die ein Auslanssemester in Brasilien absolviert. Wir sind bestens zufrieden mit der KK, insbesondere die fehlenden Fremdwährungsgebühren auch im außereuropäischen Ausland sind super. Meine Tochter ist in Brasilien aus Sicherheitsgründen fast nur mit Uber unterwegs, einmal über die APP mit der KK angemeldet, wird jede Fahrt dann automatisch über die KK abgerechnet. Es kommen monatlich so eine Menge Buchungen zusammen. Auch kann sie bei Automaten der Banco do Brasil immer kostenfrei abheben, es gibt auch reichlich Santanderbanken in Brasilien, interessanterweise verlangen die teilweise Gebühren fürs Geldabhebben. Die anderen Nachteile der KK mit nicht 100% Tilgungsvoreinstellung kann ich gut verschmerzen, bei genug Eigendisziplin kann man selbst rechtzeitig das Saldo ausgleichen bzw. durch vorheriges Einzahlen garnicht erst ins Minus gelangen. Für Auslandsstudenten finde ich diese KK super, keine Kosten, gute Bargeldversorgung und Akzeptanz, kein Konto im Ausland nötig. Inzwischen wird die KK wohl auch direkt für Studenten bewilligt, als wir sie beantragt haben war dies noch nicht möglich, da war die Partnerkarte die ideale Lösung.

    Hallo Bacchus,

    dieselben Überlegungen stelle ich zur Zeit auch an, ich habe als mittelbar Begünstigte bisher nur wenig in meinem Riesterfondssparplan bei der Union (Riesterprofirente) angespart, die Kinderzulagen flossen in den Vertrag meines Ehemanns, er wird auf jeden Fall eine lebenslange Rentenzahlung erhalten. Mein Vertrag würde jedoch ausbezahlt werden, da ich unter die Kleinstbetragsrente fallen werde. Wenn ich dann keinen Riestervertrag mehr hätte und in meinem Alter auch keinen neuen Vertrag mehr abschliessen könnte, und mein Mann vor mir versterben sollte, müsste ich alle Zulagen und Steuervergünstigungen aus seinem Vertrag zurückzahlen, also jahrelange Sparanstrengungen quasi für die Katz, denn nur die Eigenbeiträge zurück, das verstehe ich nicht unter Vererbbarkeit der Riesterrente. Ich überlege mir daher, ob ich nicht durch freiwillige ungeförderte Zusatzeinzahlungen soviel einzahle, dass ich über diese Kleinstbetragsrente hinaus komme und nichtmehr abgefunden werde. Die Frage ist, ob dies bei dem Vertrag Ihrer Frau auch möglich wäre, die zweite Frage ist, wieviel man einzahlen muss um eben über diese Grenze zu kommen. Erkundigen Sie sich doch bei Ihrem Riesteranbieter ob dies möglich ist, ich denke das Geld wäre uU. sinnvoll investiert.

    Mit freundlichen Grüßen Babs