Beiträge von andyka34
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Nach dem Mahnbescheid mussten wir die Santander verklagen und haben gewonnen.
Das ganze hat leider ca. 9 Monate gedauert, aber es hat sich gelohnt.
Die Santander hat die Bearbeitungsgebühren + Zinsen Mitte September 2015 überwiesen.
Somit ist für mich das ganze sehr erfolgreich verlaufen.
Andere Betroffene kann ich nur dazu auffordern nicht nach zu geben.Sollte jemand Probleme haben, kann ich ihm meinen RE sehr empfehlen.
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Beim mir hat sich auch die HOIST GmbH gemeldet und schreibt sie sei dafür nicht zuständig,
sondern die ehemalige Vor Bank. Das ist die Santander in meinem Fall.
Damit es nicht zur Verjährung kommt geht an die HOIST und die Santander ein Mahnbescheid.Damit es nicht verjährt muss man jetzt Mahnbescheid senden.
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Ich habe auch mit der HOIST zu tun, nach einer Kreditabtretung einer in Auflösung befindlichen Bank, Abtretung auch 2012.. Also gleiche Problematik.
Die HOIST hatte einen Teilbetrag aus "Kulanz" angeboten, will aber nicht zahlen, sondern mit noch laufenden Raten verrechnen. Im Übrigen meint sie, sie hafte eigentlich nicht, sondern die frühere Bank bzw. deren Rechtsnachfolgerin. Mittöerweile will sie gar nichts mehr leisten. Ich habe heute nochmals eine kurze Frist gesetzt und Klage angedroht bis 31.12.2014.
Im Übrigen: Abgetreten wurde 2012 an die HOIST AG, es meldete sich jetzt die HOIST GmbH.
Welcher Anwalt ist tätig, vielleictht kann man sich austauschen?Wenn sie noch etwas retten wollen, müssen sie Mahnbescheid noch dieses Jahr veranlassen, sonst verjährt es.
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Meine RE-Kanzlei kann ich empfehlen.
RA-LSK
Rechtsanwälte Langhoff,
Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Carl Heydemann Ring 55
18437 Stralsund
email: stralsund@ra-lsk.de
http://www.ra-lsk.de -
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Gestern Antwort der HOIST AG:
Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Erstattungsfähigkeit
von Bearbeitungsgebühren ist uns bekannt.
Jedoch besteht der von ihnen geltend gemachte Rückerstattungsanspruch über einen Betrag
in Höhe von 1.281,00 EURO jedenfalls nicht gegenüber unserem Hause, sondern direkt gegenüber
der kreditgebenden Bank (=Vorgläubigerin).
Mit erfolgter Abtretung durch die Vorgläubigerin an unser Haus wurde lediglich ein bestimmter
Forderungssaldo an uns abgetreten.
Eine eventuelle Schuldübernahme hat mit dieser Zession aber gerade nicht stattgefunden.
Nach alledem sind wir für einen etwaigen Erstattungsanspruch nicht passivlegitimiert.MfG
Im Jahre 2012 schrieb mir die Santander Bank:
Wir haben die oben genannte Kreditforderung einschließlich der dafür zu unseren Gunsten
bestellten Sicherheiten verkauft und abgetreten an: HOIST AGDie HOIST AG hat darauf gleich geantwortet:
Wir sind nunmehr also neue Gläubigerin und für die weitere Bearbeitung dieser Angelegenheit
ausschließlich zuständig.Was ist nun zu tun?
An beide HOIST AG und Santander einen Mahnbescheid damit die Angelegenheit nicht verjährt?
Scheinbar will die HOIST AG darauf hinaus, die Angelegenheit hinaus schieben damit
es verjährt, so mein Eindruck?Herr Henning was raten sie mir jetzt?
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Ich habe diesbezüglich einen Termin am 15.12.14, 9.00 Uhr beim Rechtsanwalt.
Heute kam Brief von der HOIST AG, Datum 08.12.14:
Verbindlichkeiten vormals Santander (vormals SEB)
Sehr geehrter Herr .........
in der vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf ihr Schreiben vom 01.12.14 und teilen
Ihnen mit, dass der Vorgang von uns geprüft wird.
Daher dürfen wir sie höflichst um etwas Geduld bitten. Nach Abschluss der Prüfung werden wir wieder
unaufgefordert auf sie zukommen.
Bei Rückfragen stehen wir ihnen sehr gerne zur Verfügung.
MfG -
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Ich habe bis heute keine Antwort von der HOIST AG erhalten.
Vielleicht war es falsch von mir den Brief an die HOIST AG nicht als EINSCHREIBEN zu versenden.
Sollte ich den Brief an die HOIST AG noch mal versenden per EINSCHREIBEN?...ist vielleicht sicherer?
Weitere Frage habe ich,
wenn ich eine Kopie vom Brief etc. an einen Ombutsmann versende, wer ist da zuständig? Die Adresse für Banken?An den Ombudsmann der privaten Banken Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 D-10062 Berlin ???
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Hallo,
ich habe im Jahr 2009 bei der SEB Bank einen Ratenkredit aufgenommen und 1.281,- Euro Gebühren gezahlt.
Die SEB wurde danach von der Santander Bank aufgekauft.
Die Santander Bank hat dann diese Verträge an die HOIST AG verkauft.
Ich zahle heute meinen Ratenkredit monatlich an die HOIST AG.Heute habe ich den Musterbrief von Finanztip plus Kopie vom Kreditvertrag zur Rückzahlung der Gebühren an die HOIST AG gesendet.
Meine Frage ist, ob es formal so richtig ist, da es die SEB Bank nicht mehr gibt, die Forderung an die
HOIST AG zu schicken.MfG
A.K.