Saidi:
Hallo und ich muß euch mal loben. Wirklich komplexes Thema und keiner weiß so richtig Bescheid.
Wegen der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze - die gilt doch für Versicherte, die am 31.12.2002 bereits in einer PKV versichert waren:
Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgesetzt. Seit dem Jahr 2003 gibt es zwei unterschiedliche
Jahresarbeitsentgeltgrenzen.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für AN, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privaten Krankenkostenvollversicherung abgesichert waren. Diese Grenze bleibt für den Beschäftigten auch dann gültig, wenn er den Arbeitgeber wechselt, zeitweise gar nicht versichert ist oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig werden sollte.
Hintergrund: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zum 01.01.2003 überproportional angehoben. Es sollte der Übergang zur privaten Krankenversicherung erschwert werden. Den zu diesem Zeitpunkt schon privat krankenversicherten Personen gewährt man einen Bestandsschutz durch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.