Beiträge von Ta_loco

    @nicora

    Ich möchte Sie hiermit im Auftrag aller Forenleser des deutschsprachigen Raumes bitten, weitere Threads zu hijacken. Bitte berücksichtigen Sie auch andere Foren und Themen, ganz gleich, ob man Sie dort haben will oder nicht. Wir haben es nämlich noch längst nicht satt, Ihre zwei Jahrzehnte alte Angelegenheit aller Ortens aufzufinden, obwohl man eigentlich eine andere Themen bearbeiten wollte.

    Schön, dass Sie meiner Empfehlung, einen eigenen Thread zu öffen, nicht gefolgt sind! Damit wird mir heute eine ganz besondere Ehre zuteil:

    Sie erhalten hiermit die Forenhimbeere in Gold, 0,024 Karat schwer, ausführung als Bronzelegierung zum Aufpusten! Bitte geben Sie uns 28 Tage Zeit bis zur Auslieferung.

    Viel Spaß damit!

    Beste Grüße,

    Ta_loco

    Beim Verkauf von Versicherungen muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, dieses muss nicht von Ihnen unterschrieben werden. Oder haben Sie schriftlich auf die Dokumentation verzichtet?

    Ihre Schilderung

    "[...] Ich kann mich NICHT daran erinnern, dass mir obige Aussage bei der Beratung mitgeteilt wurde.[...]"

    deutet daraufhin, das es kein solches Protokoll gibt, denn dann bräuchte man ja kein Elefantengedächtnis, sondern nur die Fähigkeit zu lesen. Denn bei Geschäften über Versicherungsverträge sind Konstellationen wie

    "[...] es steht Aussage gegen Aussage."

    unzulässig und vermeidbar. Hier ist man offenbar der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen.

    Die Klauseln:

    "[...] : Ist der Abschluss einer Kreditversicherung oder die Inanspruchnahme
    einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
    zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den
    vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wir?" [...]"

    deute ich als (tauglichen?) Hinderungsversuch, ggf. den gesamten Kreditvertrag mit dem verbundenen Versicherungsgeschäft widerrufen zu dürfen.

    Aus meiner Sicht ist der Vertrag, zumindest was die Versicherung betrifft, nicht zustande gekommen. Falls ich damit recht habe, braucht man gar nicht weiter prüfen.

    Falls ich mich irre, gehe ich davon aus, das der Provisionsanspruch das Innenverhältnis des Vermittlers und des Versicherers betrifft. Gegen diese Stornohaftung kann sich der Vermittler (Haftpflicht-) versichern. Ich bin der Ansicht, das die Stornohaftung nicht auf den Kunden abgewälzt werden kann.

    Dieser Beitrag ist eine (seltene) Forumsperle.

    Sehr interessant:

    • Der TE wollte etwas über die Absetzbarkeit von Anwaltskosten wissen.
    • Im Ergebnis haben wir tiefe Einblicke in die Arbeitsweise eines Anwalts erlangt und dessen Umgang mit seinen Mandanten. Dieser Anwalt ist eine juristische Fehlbesetzung.

    Auch aus meiner Erfahrung kann ich sagen, das die Übervorteilung von Ausländern in Rechtsdingen in unserem Land eine große Verbreitung hat. Das gilt leider auch für Behörden.

    Allerdings sind nicht alle so "unzufrieden" mit diesem Umstand wie der TE.
    Viele Betroffene nehmen es einfach hin, ohne sich zu informieren oder gar zu wehren.

    @IanAnderson2

    Doch, es gibt in der Bescheinigung des Herstellers (CoC) sehr wohl ein Bezifferung der Abgasmenge und zwar bezgl. des Verbrauches (rechnerische Größe daraus ist bei vollständiger Verbrennung , dem sog. Stöchionetrischen Verhältnis, die Menge des Abgases ) und bezgl. der Partikelmenge und deren Größe. Bei US-Tests wird im Übrigen die Abgasmenge in Beuteln aufgefangen und gewogen (!) sowie dessen Trübung bestimmt.

    Der Hersteller bescheinigt mit der CoC (=EU Übereinstimmungsbescheinigung), dass das Fahrzeug die dort angebenen Werte einhält und somit der amtlichen Betriebserlaubnis, die anhand eines Baumusters erteilt wurde, auch tatsächlich entspricht. Denn sonst dürfte er das Auto gar nicht verkaufen. Und genau hier hat VW offenbar getrickst, denn es entsprechen die fraglichen Fahrzeuge dem amtlichen Baummuster gerade nicht.

    Daher erscheint der Fortbestand der BE fraglich.

    @muc

    Die VW-Niederlassungen sind oft aufgekaufte Familienbetriebe oder mit Abfindung erworbene Händler, die ganz harmlose Namen tragen, so daß man "von außen" nicht bemerkt, das VW dahinter steht. Ich fand es ganz wichtig darauf einmal hinzuweisen, da ich das Ganze auch erst kürzlich erfahren habe.

    Die Anmerkung mit der Systemrelevanz finde ich recht passend, immerhin hat VW ja 590.000+ direkte Beschäftigte. Wenn der Schaden tatsächlich so groß ist, wie man der Presse entnehmen konnte, da geht wohl der EBITDA mindestens eines ganzen Geschäftsjahres "drauf", was ja eigentlich schon dem wirtschaftlichen Ende relativ nahe kommt, da VW intern ein sehr interessantes Kennzahlenmodell auf Basis des EBITDA (die nennen das einfach nur "Gewinn") betreibt. Ist der EBITDA Null, so ist die Umsatz- und die Kapitalrendite Null und auf dem Papier kein Geld mehr da, um die Autos nachzubessern. Und Winterkorn bleibt in der Holding . :whistling: ... . Die Kapitaleigner werden begeistert sein.

    Genau deshalb ist es eine brennend wichtige Frage, wie teuer es wird die Fazg nachzubessern. Einen Präzedenzfall gab es dafür ja (gottlob) noch nicht.

    Ich benutze in diesem Falle zu ersten Mal das Wort spannend, denn das ist es wirklich.

    Bei dem sog. VW-Skandal geht es um manipulierte NOx-Werte, die Teil der Zusicherung des Fahrzeugherstellers sind, dass die Homologation mit den im vorgeschreibenen Prüfverfahren (Euro 6) ermittelten Werten übereinstimmt.

    Im Fall VW wären das <= 60 mg NOx im Testzyklus und gewisse Partikelanzahlen.

    Nun ist es rechtlich doch interessant, ob die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erlischt, wenn die Werte nicht erreicht wurden, da die Homologation offenbar gefälscht wurde. Die Aussage in der EUÜB (CoC), die dem Auto beiliegt und zur Erstzulassung berechtigte war also inhaltlich gar nicht zutreffend.

    Dann dürfte das Fzg nicht mehr innerhalb der EU bewegt werden.

    Damit fehlt sicher eine zugesicherte Eigenschaft des Autos, nämlich die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch desselben. Immerhin ist es verboten Fahrzeuge, die der EURO-6-Norm nicht genügen, zu bewegen. Fahrzeuge mit defekter Abgasvorrichtung (hier ist der SCR-Kat gemeint) besitzen deshalb eine Anlasssperre. Eine falsch dosierende Urea-Einspritzung, wie im vorliegenden Fall, ist eine defekte Abgasaufbereitung und hat die Anlassperre auszulösen..

    @muc
    Sie schreiben: "[...] Aber - wie gesagt - das dürfte der absolute Ausnahmefall sein, dass ein
    Endverbraucher seinen Neuwagen direkt von VW gekauft hat. In 99,9 % der Fälle dürfte der Verkäufer ein VW-Händler sein."

    Das ist nicht richtig, denn im Kfz-Vertrieb sind die sog. Niederlassungen immer werkseigene Betriebe und die verkaufen natürich an Endverbraucher, und zwar im Namen und für Rechnung desselben. Bei Volkswagen sind vergleichsweise viele Händler in Vertriebsgesellschaften organisiert, da man dadurch die Zulassungszahlen besser kontrollieren kann. Soviel ich weiß betrifft das in etwa die Hälfte aller zugelassenen Fahrzeuge. Die "absolute Ausnahme" ist ein Fahrzeugkauf beim Hersteller also mit Sicherheit nicht.

    Etwas "freier" und damit nicht werkseigen sind die sog. Vertragshändler. Wirklich "freie" Vertagshändler sind in Kaufkraftstarken Gebieten im Autohandel gar nicht gewünscht.

    Daher stellt sich m.E. die Frage:

    Besitzen die Volkswagen mit defekten SCR-Einrichtungen noch eine gültige Betriebserlaubnis?

    @ alle Leser

    In der Rubrik Festgeld empfiehlt Finanztip die Bank Pbb als gute Anlagemöglichkeit, darüber möchte ich diskutieren, immerhin erinnere ich mich sehr gut an die Bank mit dem "Pf" im Namen .Die Pbb ist m.W. der einzige "gute" Teil der HRE und muss von der Soffin bis Ende 2015 privatisiert werden:

    vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Mon…311712bodyText5.

    Bislang hat die Pbb mit privaten Kunden keine Geschäfte gemacht (eine Pfandbriefbank halt), sondern eher mit dem Staat, dem sie verkürtzt gesagt jetzt gehört und ansonsten bloß mit Immobilienfuzzis. Im Privatsparerbereich haben die keine Erfahrung und deshalb auch keine Kompetenz, sind also blutige Anfänger. Woher kommt also die Empfehlung?

    @vonderheide et al: Die französichen Banken gehören dem Fonds de Garantie des Dépôts an (100.000 Euro pro Bank und Kunde). In Frankreich sind in den letzten 16 Jahren soviel ich weiss keine Sparer bei Pleiten der Banken leer ausgegangen. Die einzige mir bekannt Sparerkatastrophe war die der Crédit Martinais auf Martinique, wo allerding alle Sparer entschädigt wurden.

    Wie war das in Deutschland? Haben hier Sparer schon mal ihr Geld verloren? Welche Bank? Welche Anlager waren betroffen? Wurde entschädigt?