Ich habe gerade gelesen, dass Arbeitnehmer betrieblich bedingte Feiern als Werbungskosten absetzen können.
1.) Gilt das auch für Abschiedsfeiern in den Ruhestand?
2.) Kann man dann die Kosten auch noch nachträglich geltend machen, wenn der Jahressteuerbescheid bereits zugestellt worden ist?
Vielen Dank für eine Antwort!