Beiträge von toni67

    Hallo muc,

    Im Fall das ein Mangel bestünde und der wäre nicht strittig gebe ich dir Recht, dann gäbe es ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, weil ja die Mängelbeseitigung nicht stattgefunden hat. In dem Fall des Gürtels ist es sogar so, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nach Kauf beweisen muss, dass der Artikel mangelfrei ist, was er ja bis dato nicht gemacht hat, ergo sehe ich das dann auch wie du es geschrieben hast, dass ein Recht auf Kaufvertragsrückabwicklung besteht. Aber was deinen Ratschlag betrifft, wegen 80.-€ nicht vor Gericht zu ziehen, finde ich ist es ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hast du natürlich Recht, dass es sich wegen 80.-€ im Grundsatz nicht lohnt, andererseits ermuntert man solche Leute auf die Tour dazu Verpflichtungen einfach nicht einzuhalten. Es ist doch oft so, dass wegen solcher Kleinbeträge nicht gestritten wird. Würde mehr wegen solcher Kleinbeträge gestritten, wären die Verkäufer sicherlich eher bereit von vornherein das Recht des Kunden einzuräumen. Vorausgesetzt, dass der Artikel wirklich mangelhaft ist. Es ist als einzelner Verbraucher nicht einfach zu seinem Recht zu kommen. Bei den Verbraucherzentralen hat man da nach meiner Erfahrung auch keine Hilfe zu erwarten. Der gerichtliche Mahnbescheid kostet übrigens auch Geld und kann leicht vom Verkäufer abgewehrt werden.