Hier die Begründung:
http://hd.welt.de/ausgabe-b/fina…vor-Kunden.html
Versicherungen können bestätigen was die wollen und bekommen immer Recht!
Hier die Begründung:
http://hd.welt.de/ausgabe-b/fina…vor-Kunden.html
Versicherungen können bestätigen was die wollen und bekommen immer Recht!
Danke für den Kommentar. Die Thematik verfolge ich schon seit einiger Zeit. Was mich ärgert ist die getrennte Darstellung von Schlußanteilen und Bewertungsreserven um bei der Auszahlung zu erfahren, daß die Bewertungsreserven im Schlußüberschuß enthalten sind. Warum wird in der letzten Wertbestätigung nicht darauf hingewiesen,? Ich habe mal gelernt 1 + 1 = 2. Dies ist in meinen Augen unseriös ! Die Versicherungen haben ja nichts zu verlieren, weil in der Regel kein Folgeauftrag zu erwarten ist.
Da fehlen einem die Worte. Die mathematische Fachabteilung hat sich gemeldet, nachdem mindestens 4 Mitarbeiter der Service - Hotline überfordert waren. Man kürzt einfach den Schlußüberschuß um die ausgewiesenen Bewertungsreserven.
Siehe Orginaltext:
Der Vorgang ist bei mathematischen Fachabteilung gelandet. Dies macht Hoffnung.
Heute schriftliche Antwort erhalten. Die Bewertungsreserven sollen nunmehr in dem Schlußüberschuß enthalten sein.
Der Schlußüberschuß wurde mir im Mai 2014 genau auf den Cent mitgeteilt nur mit dem Hinweis, daß die später ermittelten Bewertungsreserven dazukommen.
Da soll sich jemand auskennen. Werde den Ombudsmann wie empfohlen hinzuziehen!
Habe heute Antwort erhalten. Bewertungsreserven wurden bestätigt. Warum sie allerdings nicht ausgezahlt wurden, konnten meine 3 Gesprächspartner vom Kundenservice nicht erklären. Normal macht die die EDV automatisch.
Man klärt hausintern weiter. Fazit : Nicht vertrauenswürdig !
Dies wird der nächste Schritt sein. Muß aber erst die Antwort vom Versicherer abwarten!
Hier kann man doch eigentlich nichts falsch verstehen. Genau zu diesem Datum wurde meine Versucherung beendet.
Siehe Anhang:
Habe 1977 eine Direktversicherung abgeschlossen, welche nunmehr ausbezahlt wurde. Verträge wurden im Zuge der flexiblen Altersgrenze 2 Jahre vor Vertragsende gekündigt. Bin seit 1. Mai 2014 in Altersrente. Kündigung zum 1. Mai war nicht möglich gewesen, weil das Geschäftsjahr zum 1.12. endet. Wollte ursächlich der gesetzlichen Neuregelung aus dem Weg gehen. Bzgl. Bewertungsreserven gibt es Unstimmigkeiten. In der aktuellen Wertbestätigung vom 23.10.2014 sind explizit die Beträge der Bewertungsreserven bei Vertragsende 29.11.2014 ausgewiesen. Bei der Auszahlung werden diese nicht berücksichtigt.
Die Auszahlungsmitteilung geht vom Rückkaufswert plus Schlußüberschuß incl. deklarierte Bewertungsreserven aus.
Rückfrage bei der Versicherung brachte vorerst nichts. Erst wollte man mich abwimmeln, nun wird dies überprüft, aber dies braucht Zeit.
Können zugesagte Bewertungsreserven mit Stichtag 30.11.2014 gestrichen werden?
Gruß
günter