Die Forward-Darlehen sind von einer Kanzlei meiner Rechtsschutzversicherung auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen mit Erfolg überprüft worden. Zur Zeit wird der Umfang des Mandates eines FA Bankrecht geprüft.
Ich bin über N-TV und die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam geworden.
Viele Grüße!
Graf Zahl