Beiträge von Lange Oog

    Das Sie aktuell nur die allgemeine Pflegeklasse versichert haben, steht oben und wurde bereits festgestellt!

    Wie Sie auf das dünne Brett >nur Stationsarzt< kommen, weiß ich aber nicht! Der Chefarzt und die Oberärzte sind für die gesamte Abteilung verantwortlich und zuständig!

    Wenn etwas 300 Euro mtl. lebenslang günstiger sein soll, dann müsste es entweder 300 Euro monatlich weniger Leistung haben oder Sie müssen das in der Zukunft irgendwann nachzahlen!

    Wenn es Ihnen wirtschaftlich wirklich unmöglich ist 490 Euro mtl. zu bezahlen, dann ist der Verlust des Standardtarifes existenziell.

    Was für ein grober Unfug!

    1. in der Notaufnahme dürfen gar keine Wahlleistungsvereinbarungen abgeschlossen werden!

    2. ist der Chefarzt nicht der BESTE und wenn er wirklich gut ist, ist sein TEAM auch gut!

    3. gibt es keine Chefarztbehandlung - es gibt privatärztliche Leistung, das umfasst alle Ärzte die zur Privatliquidation berechtigt sind!

    4. fließt die privatärztliche Liquidation zunehmend an die Krankenhausbetreiber und nicht an den Chefarzt!

    UND

    5. - jetzt macht es hier AUA - hat der Kunde SM - das ist allgemeine Pflegeklasse ohne Wahlleistungen!

    Pflegepflichtversicherung

    Wer seitEinführung der Pflegeversicherung (1995) oder seit mindestens fünf Jahren privat pflegeversichert ist, zahlt maximal den Höchstbeitrag der Sozialen Pflegever-sicherung. Das sind 2019 für Versicherte ohne Beihilfeanspruch 138,40 Euro2, fürVersicherte mit Beihilfeanspruch 69,20 Euro monatlich. Versicherte im Basistarifzahlen auch ohne Vorversicherungszeiten maximal den Höchstbeitrag. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nach SGB II bzw. SGB XII kann dieser Beitrag nochweiter begrenzt werden.

    Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt nur 150% ....

    § 110 Abs 1 Nr. 2 SGB XI


    e) eine Prämienhöhe, die den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt, bei Personen, die nach § 23 Abs. 3 einen Teilkostentarif abgeschlossen haben, keine Prämienhöhe, die 50 vom Hundert des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung übersteigt,

    g) für Ehegatten oder Lebenspartner ab dem Zeitpunkt des Nachweises der zur Inanspruchnahme der Beitragsermäßigung berechtigenden Umstände keine Prämie in Höhe von mehr als 150 vom Hundert des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung, wenn ein Ehegatte oder ein Lebenspartner kein Gesamteinkommen hat, das die in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Einkommensgrenzen überschreitet,

    Von denen die die Leistung nicht in Anspruch nehmen!

    Man geht ja nur dann zu einem Behandler, wenn man krank ist ..... Thema medizinische Notwendigkeit!

    Wenn man aber beim Abschluss schon krank ist, dann wird der Vertrag entweder nicht abgeschlossen, zu einem höheren Beitrag oder ggf. auch mit Ausschluss, wobei sich ein Ausschluss ja auch für laufende Versicherungsfälle in den Bedingungen findet und die Definition des Versicherungsfalles ja auch.

    Würde jeder Versicherte (oder fast jeder Versicherte) mit erstattungsfähigen Leistungen tatsächlich pro Jahr 1.000 Euro Leistung erhalten, würde der Beitrag auf voraussichtlich annähernd 100 Euro pro Monat steigen - ein entsprechendes Recht zur Beitragsanpassung ist gegeben!!

    Ja, es gibt dafür Experten und eine Vielzahl von unterschiedlichsten Möglichkeiten.

    Dazu braucht man aber wesentlich mehr Informationen.

    Was wird genau als Selbstständigkeit geplant?

    Familiensituation inkl. Namen, Geburtsdaten, berufliche Tätigkeit und Versicherungssituation?

    Aktuelle Einkommenssituation in Form des aktuellen Einkommenssteuerbescheides?

    Versicherer PKV und exakte Tarife, also Kopie des Vertragsauszuges?

    Möglich ist VIELES, aber es ist auch VIELES zu beachten!

    Es gibt im Bereich Versicherungen keine Honorarberater!

    Es gibt Versicherungsberater - die beraten gegen Honorar.

    Es gibt Versicherungsmakler, die gegen Entgelt Versicherung vermitteln, wenn es sich um einen Nettotarif handelt!

    Nein - ich sagte, dass man die konkreten Tarife, die in Frage kommen auch konkret benennt und damit auch konkret anfragt.

    Sie wollen eine allgemeine frage stellen, die sich an bestimmten Leistungsmerkmalen orientiert ohne zu Wissen, ob es das überhaupt so gibt.

    Tarife haben Namen - sie sind heute in xyz01 versichert und man fragt xyz02 und xyz03 und abc04 und fgh47 an.

    Unabhängig davon können Sie sich ja ggf. auch auf die Tarifwechsel-Richtlinie ausgewählter PKV-Versicherer berufen. Sie werden dann "getrichtert" - also nach der Vorstellung des Versicherers werden Ihnen passende Tarife genannt - in der Regel die, die dem Versicherer passen.

    Ich will es einmal so formulieren: So lange nicht klar ist, bei welchem Versicherer Sie in welchem Tarif versichert sind, kann man sowieso gar nichts sagen.

    Wir würden uns nur mit einem Vertrag beschäftigen, wenn eine Kopie des letzten Nachtrages vorgelegt und verschiedene Fragen beantworten werden.

    Und das war ein VersicherungsBERATER, der für die Beratung Honorar genommen hat oder ein Versicherungsvermittler, der sich aus Ersparnis bezahlen lässt? Der Zweite ist nicht unabhängig! Der erste darf kein Erfolgshonorar nehmen!

    Bei Versicherer fragt man die konkret möglichen Tarife in diversen Varianten an und stellt das gegen Entgelt gegenüber und schreibt, was die Beitragsunterschiede möglicherweise möglich macht und was da kurz-, mittel- und langfristig bedeuten kann!

    Was interessant ist, isst das Ergebnis einer Beratung.

    Zur Beratung berechtigt sind die, die eine Zulassung haben.

    Die frage was interessant ist, ist keine frage der Welt 8hier Unisex), sondern des Versicherers, des Ausgangstarifs und der konkreten individuellen Rahmenbedingungen!

    Wer behauptet, dass nur ein Wechsel in unisex interessant ist, hat keinerlei Marktkenntnisse!

    Man könnte jemanden beauftragen, das Problem zu lösen und zu klären!

    Wie man solche Fragen - ohne die Einsicht in die konkreten Unterlagen und die gegebenen Rahmenbedingungen der Person - klären soll, ist mir rätselhaft!

    Nehmen Sie Geld in die Hand und beauftragen sie jemanden ihre Rechte zu prüfen und wahrzunehmen .... alles Andere ist Unfug!