Beiträge von Lange Oog

    Sie sollten einen qualifizierten VersicherungsBERATER 8im sinne des Gesetzes § 34 d Abs. 2 GewO/ § 59 abs. 4 VVG) einschalten, der dann Ihre Interessen durchzusetzen versucht!

    Sie können auch die Unterlagen nicht einreichen und weiter Beiträge ohne Leistungsanspruch zahlen!

    Sie können aber auch die geforderten Unterlagen einreichen und das Ergebnis abwarten!

    Sie können auch dann versuchen etwas zu reparieren !!

    Solche Überlegungen sind nicht nachvollziehbar! Nein!

    Natürlich kann man das gesamte System der Pflicht zur Versicherung verlassen - aber dann muss man auch mit den Konsequenzen leben - die sind je nach Weg unterschiedlich!

    Krankenkassen können nicht überlegen, ob sie jemanden aufnehmen - das sind Verwaltungsakte - das geht nach Gesetz!

    Was ist denn Ihre Frage?

    Es wurden im Verlauf Aussagen getroffen, die nicht richtig sind.

    Eine zweimonatige Tätigkeit löst nun einmal kein Sozialversicherungspflicht aus.

    Endet es vorzeitig, tritt Nichtigkeit der Meldungen ein.

    Eine Teilzeit muss nicht unbefristet vereinbart werden, auch nicht auf 12 Monate und schon mehrmals nicht ab 01.01. d. J. beginnen!

    "Es darf in Deinem Arbeitsvertrag nichts stehen, dass die Teilzeit irgendwie vorübergehend ist."

    Falsch!

    Die Aussage ist FALSCH - getroffen wurde die vom Moderator!

    Ich beziehe mich auf Gesetze und die Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes!

    UND

    Dann "2-monatige-berufliche-Tätigkeit" versus "obligatorische Anschlussversicherung"!


    Kann richtig sein, ist aber im Fall peterk2 FALSCH!

    Ich beziehe mich auf Gesetze!

    2-monate-Tätigkeit reicht nicht aus um ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begründen! Das ist in dem
    Fall, so wie geschildert, sv-frei!

    Es geht nach dem Datum des ESt-Bescheides - ab dem nächsten 01 des nächsten Monats sind die Kinder versicherungsfrei, wenn die entsprechenden Voraussetzungen des § 10 abs. 3 SGB V erfüllt vorliegen!

    Das gilt dann bis zum nächsten ESt-Bescheid, der eine andere Situation abbildet!

    Das findet man nicht im Gesetz, sondern in den Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der die Durchführung erläutert und den Kassen vorschreibt!

    Sorry, aber hier wird Vieles gesagt, was völlig falsch ist!

    "Es darf in Deinem Arbeitsvertrag nichts stehen, dass die Teilzeit irgendwie vorübergehend ist."

    Falsch!

    Dann "2-monatige-berufliche-Tätigkeit" versus "obligatorische Anschlussversicherung"!

    Kann richtig sein, ist aber im Fall peterk2 FALSCH!

    Vielleicht sollte man Experten befragen und vielleicht gehört ein bißchen mehr dazu!

    Die Familienversicherung Ihrer Ehefrau endet und dann wird die Mitgliedschaft fortgesetzt - freiwillig oder als Krankenversicherung der Studenten!

    Das gilt auch für sie!

    Beiträge sind 14,6 plus kassenindividueller Beitragssatz plus 2,55% Pflege und bei KVdS gibt es den speziellen Beitrag für Studenten, die pflichtversichert sind. Das sind ca. 82 Euro!

    Der Ehepartner wird mitversichert, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

    Das Kind auch!

    Bis dahin dürfte das Enkelkind in der Familienversicherung des Großvaters unterkommen, wenn der Großvater das kind überwiegend unterhält!

    Warum besprechen Sie das nicht mit Ihrer Krankenkasse oder der, des Ehepartners??

    Die zu überdenkenden Wenn/Dann Fälle sind etwas viel für kostenlose Unterstützung!

    Ab Oktober gilt: Ihre Frau ist freiwilliges Mitglied und zahlt ca. 190 Euro!

    Das Kind ist dann Familienversicherung und Sie auch und dann bei Ehefrau!

    Ab november wird das dann eine KVdS!

    Die Ergebnisse, die Kriterien .... das Verfahren!

    Das stimmt ja von Vorne bis Hinten nicht!

    Beginnend beim Kriterium Online-abschlißbar - das interessiert ja nur eine Teilmenge und einen Online-Abschluzss gibt es so gut wie kaum ... oder besser: sind gar nicht dabe!

    Die meinen einen Online-Antrag, und das gibt es für jedes Produkt, wenn ich nur auf die richtige Internetseite gehe!

    Dann Ergebnis als Beispiel: DKV KDT da schauen wir mal nach Material- und Laborkosten, einem völlig unwesentlich Teil der Kosten, und stellen fest: "das machen wir besser nicht"!

    Eine Best-Leistungs-Garantie bietet im konkreten Fall welchen Mehrwert?

    Mit Verlaub - ein konkret gewählter Leistungsumfang, der ausreicht, ist ausreichend.

    Die meisten dieser Garantien sind mit "Zaubertinte" geschrieben und das Papier nicht wert, wenn man sie juristisch bewertet.

    Gesetze werden im Bundestag und -rat - ggf. in Fachausschüssen diskutiert und verabschiedet.

    Fachleute könnten sich ggf. in geschlossenen Räumen austauschen ....

    Öffentlichkeit braucht es nicht, sonst diskutieren wir hier demnächst mit Gebrautwagenhändlern, Gastronmen und Versicherungsvermittlern das für und wieder von etwas, was sie nicht verstehen!

    Es wird dort entscheiden, wo es entscheiden wird!

    Welche Selbstständigen sind denn noch versicherungsfrei?

    Versicherungsvermittler?!

    Hotel- und Gaststätten inkl. Dönerbuden und Pizzalieferdienst!

    Änderungsschneiderei .....

    EDV-Buden ohne Webdesign!

    Das mit der Pflichtversicherung für Altersversorgung macht ja hochgradig Sinn, wenn man sich die Ursachen für die Aufstockung von Renten durch Grundleistung betrachtet:

    1. langjährig Hausfrau und Mutter ohne nennenswerte Berufstätigkeit

    2. Selbstständigkeit ohne Altersversorgung