Beiträge von Lange Oog
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Seit wann sind Juristen Internetexperten ...... ??
Mit dem ursprünglichen link geht es aber: https://www.pwp.berlin
Wenn Sie einen Experten für Homepage-Marketing suchen, kann ich ihnen mehrere empfehlen!
Und ich Trottel dachte, es geht um Beitragserhöhung PKV ....
Wer hat denn die wegweisende Urteile vorm BGH erreicht und viele vor OLG etc.[Dieser Inhalt wurde von der Moderation editiert]
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Das können auch Versicherungsberater.
Und 30% ist schon heftig, wobei Erfolgshonorare regelmäßig unzulässig sind, weil § 4a RVG zu beachten ist. -
Wenn der Beitrag um 3% steigt (Beitragsdynamik) dann steigt die Versicherungsleistung nicht um 3% ..... sondern um den Betrag, der sich unter Berücksichtigung des neuen Eintrittsalters - und je nach Vertrag auch veränderter Rechnungsgrundlagen - prozentual gemessener immer weniger.
Auch bei der Nachversicherung kann es je nach Vertragsinhalt zu einigen Überraschungen kommen.was die maßgebliche Prämiensumme seien soll...
Der Bruttobeitrag und jetzt kommt es wieder auf die AVB an!
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Am 01.01.2020 gab es in Deutschland 165.900 zugelassene Rechtsanwälte
Was sagt uns die Erfahrung eines Einzelnen in einem Fall mit einem der 165.900 Anwälte? -
Das tut jetzt weh!
Was sind denn bitte "Betriebskrankenkassen als Teil der PKV "
Es gibt Betriebskrankenkassen im Sinne der GKV gemäß SGB V - da gibt es keine Nachschusspflicht!
Sie erzählen hier Märchen oder Sie verwechseln BKK mit keinen Versicherungsvereinen gemäß § 210 VAG oder Selbsthilfeeinrichtungen des ö. D. oder tendenziell unzulässigen Selbsthilfeorganisationen, die nicht umbedingt anerkannt sind
Zum Thema Rückkehr in die GKV werden sie mir nicht erzählen wollen, wie was geht.Ich bin fach- und sachkundig. Ich verkaufe auch keine Versicherungen! -
MPL/Heidelberger Leben Kapitallebensversicherung möglich ist? Der Abschluss war irgendwann in den 1980ern
MLP und in den 80ern ....... ich versuche mich gerade zu beherrschen!
Die MLP-Lebensversicherung wurde 1991 gegründet.
Der Ursprungsbeginn steht auf der Police - da muss man nicht raten!
Was vor 1994 war, ist regelmäßig nicht betroffen! -
Ich kann das aber auch gerne erklären - es gibt keine Schablone - es gibt immer nur einen konkreten Einzelfall und jeder ist Anders!
Das notwendige Fachwissen steht an unterschiedlichen Stellen und man muss das mit einer Vielzahl von Fakten antizipieren und ggf. Stellschrauben verändern!
Jeder Rat ist also tendenziell falsch, wenn man den Fall nicht komplett kennt. -
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und dann kommt die Nachschusspflicht - Kleingedrucktes beachten!
Unfug!
(BKK) nur 40.000 und dann kommt die Nachschusspflicht - Kleingedrucktes beachten!
Ganz schlimme Aussage!
Vorsicht: ab 55 können Sie nicht mehr in die GKV zurück aus der PKV - AUSSER: Sie gehen für einige Zeit ins Ausland, kündigen alle KV in D
Es wird Schlimmer!
Wenn sie von dem Thema nur Gerüchte kennen, dann müssen sie doch bitte nicht verbreiten! -
Nur richtig den Durchblick scheinst Du selbst nicht zu haben
Meine Güte ...... was für Aussagen!
Aus Selbstständigkeit in die Anstellung - man muss die Selbstständigkeit ggf. nicht einmal aufgeben!
Es gibt da ganz andere Hürden und Fallstricke!
Aber lassen wir es - weil ich ja keinen Durchblick habe! Vergessen wir es einfach!
Ich bin im Sozialrecht zu Hause!
Antworten gibt es immer nur im konkreten Einzelfall und kosten immer Geld! -
Das tut Alles so weh ..... das ist zwar nicht immer Alles falsch, aber eben auch nicht richtig!
Es gibt seit dem 01.08.2013 die obligatorische Anschlussversicherung.
Es gab auch keine 12 Monatskarenz, sondern in einem Fall gab es eine Regelung, in der auch etwas von 12 Monaten gestanden hat.
Ein Wechsel ist auch nicht endgültig und es gibt da noch ein paar andere Regelungen die zu beachten sind, sonst greift auch die oAV nicht'!
Und wer in ALG II wechselt, der wird nicht versicherungspflichtig in der GKV, sondern bleibt in der PKV, wenn er dort vorher war. -
Welche Besonderheit hat denn die Canada Life? Entschuldigung, ichhabe diese Antwort nicht verstanden...
Lassen sie sich beraten!
Wissen kostet Geld, weil der, der Wissen hat, hat es sich erarbeitet! -
Ein Selbstständiger wird wohl kaum selbst erkennen, was alles passieren kann!
Darüber muss man sprechen!
Das Problem ist eben, dass Versicherungsvermittler Versicherungen vermitteln wollen!
Sie wollen beraten werden - dann sollten Sie für die Beratung Geld ausgeben!
Die Basis kann nur sein, dass man gemeinsam mit einem dafür qualifizieren Berater die Risiken des Unternehmens aufnimmt und das schriftlich fixiert!
so ist schlussendlich sicher gestellt, dass der Versicherungsberater für das, was er analysiert schlussendlich auch haftet, wenn er den Job nicht gut macht! -
In der Suche nach Perfektion keine BU-Rente abzuschließen ist schlechter, als irgendeine BU abzuschließen!
Ja, es gibt bei Canada Life eine Besonderheit, die die wenigsten kennen.
Aber unter uns: selbst eine schlechte BU ist besser als keine BU!
Ansonsten würde ich immer empfehlen sich von einem Versicherungsberater coachen zu lassen. Vermittler füllen Anträge aus, weil sie regelmäßig für etwas anderes nicht zu gebrauchen sind.
Das Schlimme ist nur, dass sie völlig überbezahlt sind!
Suchen sie sich einen für das Thema wirklich qualifizierten Versicherungsberater und kaufen Sie z. B. die alte Leipziger dann als Nettotarif. -
Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte, die Sie an mich gerichtet haben!
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Und die Kanzlei Knut Pilz in Berlin kann nicht richtig klagen, oder wie soll ich das verstehen?!
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Vielen Dank für die vielen Antworten! Um noch etwas konkreter zu werden:
Ehefrau Lehrerin (verbeamtet, A12 Entgeltgruppe 7, in Nordrhein-Westfalen)
Ich (gesetzlich krankenversichert, momentan Angestellter im öffentlichen Dienst, TV-L E13 Entgeltgruppe 2, Jahresbrutto 54.661,20 EUR, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen)
Kind 1 (gesetzlich krankenversichert)
Kind 2 (privat krankenversichert, über Ehefrau)
Kind 1 ist familienversichert.
Was geschieht nun, wenn ich im September verbeamtet (Lehrer) und privat krankenversichert werde? Welche Versicherung würde dann Kind 1 erhalten und welche monatlichen Kosten wären damit (round about) verbunden?
Szenario 1: Kind 1 wird von den privaten Krankenkassen angenommen.
Szenario 2: Kind 1 wird von den privaten Krankenkassen nicht angenommen.
1.- Kind 2 ist auch in der Familienversicherung! Diese tritt per Gesetz ein. Ich hoffe, dass die PKV das weiß und das auch richtig angezeigt wurde.
2. die PKV ist verpflichtet das Kind zu versichern - das Zauberwort ist Öffnungsaktion!
3. lassen sie sich beraten - von einem Versicherungsberater - einem, der das auch beherrscht! - weil Vermittler bauen da zu oft Mist!
Sie sind da auch nicht so ganz frei in ihren Entscheidungen, sondern sollten sich auf die Versicherer fokussieren, die an der Öffnungsaktion teilnehmen! -
feuchte Träume - die Hoffnung stirbt zuletzt!
In allen urteilen aus dem Themenkomplex wurde bisher auf drei Jahre abgestellt! -
AUA .... Diagnosen und Therapievorschläge ohne eingehende Untersuchung?!
1. Das Kind ist in der GKV?
Wie denn: Familienversicherung oder bereits als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag in höhe von ca. 200 Euro?
2. wenn das Kind bereits länger als 6 Monate freiwilliges Mitglied der GKV ist, besteht kein Kontrahierungszwang im Basistarif.
3. wenn das Kind in der Familienversicherung ist, dann besteht in der PKV Kontrahierungszwang im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion.
4. der Basistarif ist nicht schlechter als die GKV, sondern er bildet die GKV im System PKV ab. Der Tarif ist sogar sehr gut, wenn der Verbraucher ihn zu Händeln versteht und mit den Leistungserbringern richtig kommuniziert. Da hapert es - Wissen und Kommunikation!
5. zu prüfen wäre hier fachlich sehr viel und da kann nur eine individuelle und detaillierte Beratung weiterhelfen.
Das beginnt bei den einkommen, Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen, der anzuwendenden Beihilfeverordnung, etc.