Beiträge von Lange Oog

    Es geht, wenn Ihr jetzt klagt, nur noch um 2018, 2019 und 2020 .....

    2019 und 2020 wurde - zumindest AXA und DKV - hinreichend begründet.

    Damit wäre fehlerhafte BAP 2018 bereits 2019 geheilt.

    Verwendet ruhig Zeit, Kraft und Geld - aber klagen hättet Ihr bis 31.12.2020 um 2017 noch drin zu haben.

    Ansonsten hättet Ihr schon vor Jahren klagen müssen!

    sorry, aber der Drops ist an der stelle gelutscht - es gibt neue Fässer die geöffnet werden. Und es ist wie beim Pilotenspiel: gewinnen tun nur die, die voran gehen!

    Es waar doch schon gesagt - jeder Versicherer und jedes Produkt definiert die Bestimmung der Tarifierungsgrundlagen im Tarif!

    Im Zweifel fragt man den Versicherer - und wenn es ein Versicherungsvertreter ist, soll er es in der Beratungsdokumentation ausdrücklich bestätigen.

    Es gibt keine allgemeingültig Regelung!

    1. es geht nicht um eine Kasse, sondern um eine PKV!

    2. was erstattet wird, steht ja im Vertrag!

    3. Bittsteller ist man nicht!

    4. es gibt eine gesetzliche Pflicht

    § 5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung

    Für Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden. Bei Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,3fache des Gebührensatzes tritt. Bei Gebühren für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,1fache des Gebührensatzes tritt.

    Marketingsprech ......

    Nett verpackte Wahrheit - soll ich das mal in KLARTEXT übersetzen?

    Was Inflation ist, wissen sie?

    Das medizinische Inflation 3 * höher ist, als die normale Inflation wissen Sie?

    Was ist der Sparanteil eine 20-30 jährigen in 70-80 Jahren Wert, wobei die ja ÜBER 100 darstellen, was die nächste LÜGE ist, denn die PKV STERBETAFEL gibt bei Eintrittsalter 20-30 nicht ÜBER 100 her!

    Schreib dir das bitte mal auf die Stirn.

    Vorsorgevollmacht oder gerichtlich eingesetzter Betreuer hat die Vollmacht, da braucht es keine Willensfähigkeit. Leute wenn ihr schon an so einfachen Sachen scheitert, dann lasst es halt.

    Der Kernpunkt ist, jeder absehbare und schon eingetretene Pflegefall kann sich noch versichern. Die einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.

    Und genau das ist der Grund, warum die Versicherung ein absolutes Minusgeschäft ist. Jeder abgeschlossene Pflegebahr ist quasi eine Dummensteuer der Pflegefällen zu Gute kommt.

    Auf Ihre Stirn ..... wir sprechen von einem eingebrachten Versicherungsfall!

    Der betreute hat einen Betreuer weil er nicht mehr in der Lage ist, LESEN WIR DOCH MAL BGB ODER DEN BESCHLUSS DES ENTSPRECHENDEN GERICHTES!

    Es ist unfassbar, was einige Personen hier verbreiten .....

    Absehbar ggf. aber eingetreten und nicht den Antrag stellen ist keine Lösung, außer man möchte mal so richtig Ärger bekommen!

    Muss man den PG nicht eh beantragen? Mein Makler hatte es so formuliert, als würde der einem zugeteilt.

    Ja, aber das Unterlassen der Antragstellung ändert nichts daran, dass Pflegebedürftigkeit vorhanden ist.

    Da kommen dann ggf. arglistige Täuschung oder Verdacht auf Betrug als mögliche Punkte in frage, über die man dann streitet!

    Aber ein eingebrachter Versicherungsfall wäre es auf jeden Fall!

    Also das man nur bei einem Hirntumor PG 1 bekommt, kann ich so auch nicht stehen lassen.

    Es kommt gar nicht auf die Erkrankung an (in diesem diskutierten Fall dem Tumor), sondern auf die Symptome und dadurch entstandenen Einschränkungen des Menschen.

    In welchem Punkt ich Lange Oog recht geben muss, dass die Info vom Makler Quatsch ist.

    Man kann auch mit einer Krebsdiagnose so wenige/keine Einschränkungen haben, sodass man nicht mal einen PG 1 bekommt.

    Ich habe oben etwas ganz anderes gesagt, als Sie daraus jetzt machen!

    "Tja, es gibt Menschen, denen man nicht trauen sollte .....

    Lesen sie doch mal, was PG 1 ist ....... also bei einem Hirntumor könnte er Recht haben!"


    Würden sie das bitte unterlassen? Danke!

    Hallo zusammen,

    ich habe einen PflegeBahr Vertrag seit nun fast 5 Jahren. Zu Beginn klang der Deal gut - 10€/Monat, 5 vom Staat dazu und dafür 600€ bei Pflegegrad V. Nach 5 Jahren wird der Vertrag nun aber 15,50€ im Monat kosten, wird also zusehends teurer. Ob ich eine andere Pflegeversicherung bekäme, ist aufgrund Gesundheitsprüfung fraglich. Da man einen PflegeBahr auch später noch abschließen kann, und man ja nicht mal weiß, ob man pflegebedürftig wird, scheinen mir die immer stärker steigenden Beiträge versenktes Geld zu sein. Macht so ein Vertrag überhaupt Sinn? Wenn ich das Geld in Fonds investieren würde, müsste ich wiederum für eine eventuelle Pflege für mich und meine Frau einen ordentlichen Beitrag zur Seite legen.

    Ich freue mich auf eure Meinungen!

    Warum ist der Beitrag gestiegen?

    Weil es in den 5 Jahren eine Vielzahl von Änderungen gegeben hat, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles und der Dauer des Versicherungsfalles beeinflusst hat.

    Dann musste zwangsläufig auch der Rechnungszins gesenkt werden.

    Mein Makler meinte nur, dass man nach einer Krebserkrankung bereit PG I erhält, dann könnte man einen solchen Vertrag nicht mehr abschließen.

    Tja, es gibt Menschen, denen man nicht trauen sollte .....

    Lesen sie doch mal, was PG 1 ist ....... also bei einem Hirntumor könnte er Recht haben!

    Es gibt sehr gute Informationen auf der Seite des BMG.

    Die Aussage, dass man nichts anspart, ist so nicht richtig! Das ist reiner kollektiver Ansparvorgang. Man zahlt immer den Betrag ein, den man im Durchschnitt auch verbraucht. Ob man mit 20 anfängt oder mit 60 ......
    Bei Eintrittsalter 20 sind aber die Vererbungseffekte höher.

    Schreib dir das bitte mal auf die Stirn.

    Vorsorgevollmacht oder gerichtlich eingesetzter Betreuer hat die Vollmacht, da braucht es keine Willensfähigkeit. Leute wenn ihr schon an so einfachen Sachen scheitert, dann lasst es halt.

    Der Kernpunkt ist, jeder absehbare und schon eingetretene Pflegefall kann sich noch versichern. Die einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.

    Und genau das ist der Grund, warum die Versicherung ein absolutes Minusgeschäft ist. Jeder abgeschlossene Pflegebahr ist quasi eine Dummensteuer der Pflegefällen zu Gute kommt.

    Sorry, aber das werde ich fachlich nicht ausführen!

    Träumen Sie weiter!

    Manchmal verzweifelt man einfach nur noch, wenn Laien versuchen fachlich zu diskutieren!

    Was uns aber jetzt beschäftigt ist die Willenserklärung des komatösen Motorradfahrers ...... danach bitte die fehlende Versicherungsfähigkeit!

    Wenn Ihr doch keine Ahnung habt, dann lasst es doch einfach - Danke!

    Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.

    Ab 65 werden keine Alterungsrückstellungen wirksam. Die wirken vom ersten Tag an, weil die PKV eine geglättet Prämie hat!

    Sie meinen den gesetzlichen Zuschlag. Das ist aber der gesetzliche Zuschlag und nicht die Alterungsrückstellung. Da stellt sich die Frage, wie viel sie eingezahlt haben und ob überhaupt?

    Sorry, aber das steht doch in den AGB des Reisebüros, über die Ihr gebucht habt!

    Und was bedeutet wegen der COVID-19 Situation?

    Wann war denn der Flug - also Hinflug und Rückflug - und gab es ein Ein- oder Ausreiseverbot?

    Was hatte sich zwischen Buchung (bitte exaktes Buchungsdatum) und dem Flugtermin ganz konkret verändert? Vor allem rechtlich verändert?

    Warum geht man nicht zu einem Rechtsanwalt?

    Zitat

    Im Jahr 2019 musste Icelandair nach einer Insolvenzanmeldung vorübergehend den Betrieb einstellen. Aufgrund rückläufiger Passagierzahlen durch die weltweite COVID-19-Pandemie erwog der isländische Staat 2020 einen Einstieg in das Unternehmen. Nach gescheiterten Tarifverhandlungen mit der isländischen Flugbegleitergewerkschaft verlautbarte das Unternehmen im Juli 2020, alle Flugbegleiter zu entlassen und vorerst die Piloten mit dem Bordservice zu betrauen. Nach kurzfristigen Nachverhandlungen wurde diese Entscheidung zurückgezogen.[55]

    Wenn ich etwas sage, dann meine ich das auch!

    WOW ist insolvent und Iceland im Inso-Verfahren!

    Zitat

    Durch Corona wollten und konnten wir unseren Flug nicht antreten.

    Was denn nun - WOLLTEN oder KONNTEN?

    Wenn man einen Flug bucht, dann bezahlt man den auch.

    In den AGB des Reisebüros sind die Stornogebühren bei Stornierung geregelt.

    Wir haben daraufhin die Fluggesellschaft und Iceland Air aufgefordert, uns das Geld zurück zu zahlen.


    Sie hatten aber gar nicht bei Iceland gebucht, sondern über Check24.

    Iceland Air hat auf Check24 verwiesen. Check24 teilte uns mit, dass sie die Erstattung unseres Geldes bei Iceland Air beantragt haben.

    Ja, das kann dauern!

    Es bleibt aber bei der ersten Frage: Hätten sie den Flug antreten können?

    Oder gab es Gründe, die die Teilnahme an dem Flug im Sinne des Vertrages (Stornierungsregelungen) verhindert hätten - Einreiseverbot oder Ausreiseverbot oder Flugverbot oder Flug fand gar nicht statt?

    Gab es ein Widerrufsrecht und wurde das Widerrufsrecht frist- und formgerecht wahrgenommen (offensichtlich ja nicht) .

    Sie haben da Recht eigenwillige Vorstellungen von Buchung, Stornierung, Zahlung und Rückbuchung.

    Ich fürchte, dass Check24 obsiegen wird.

    Iceland Air hatte bereits 2019 Insolvenzantrag gestellt ..... und soweit ich weiß sind die in Insolvenz.

    Check24 hat das aber nicht zu verantworten und Ihr Rückforderungsrecht gegen Check24 dürfte so - wie Sie es ausleben - nicht bestehen. Das ist nur ein Reisebüro!

    Das hat aber nichts mit Canada Life zu tun, sondern mit Gesetzen ......

    Die kosten standen in der Police - deutlich sichtbar, wenn der Vertrag vor 12 Jahren abgeschlossen wurde.

    Und ja: die 50 euro waren keine 50 Euro sondern wie viel? Brutto - Netto?

    Sorry, aber niemand denkt an das, was damals besprochen wurde, sondern erwartet Rendite, die es aber auf eine kurze Laufzeit, bei einer vereinbarten langen Laufzeit, nicht geben kann!