Anwalt für Sozialrecht - kennt vielleicht das Sozialrecht und weiß ggf. auch was Alles zu beachten ist, sind aber regelmäßig nicht tief genug in der Materie und kennen möglicherweise nicht die Stellschrauben!
Es gibt den Einen oder Anderen Rentenberater, der das kann.
Und es gibt einen Versicherungsberater der das tatsächlich macht und auch schon genannt wurde, oder nicht?
Beiträge von Lange Oog
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Lange Oog, heute stimme Dich dir ausnahmsweise uneingeschränkt zu. Gewöhne Dich aber lieber nicht daran.
Es interessiert mich weder das Eine noch das Andere!
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Das mit dem Hausrat ist nicht ganz richtig. Sicherlich kann man zwei Verträge weiterführen, jedoch kann man auch einen Vertrag in der Summe erhöhen (nach Zusammenzug mehr Möbel im gemeinsamen Haushalt). Habe ich selbst so nach dem Einzug meiner Freundin gemacht. Gab keine Probleme.
Ggf. Kulanz oder entgegenkommen des einen Versicherers ....
Rechtlich gibt es bei Hausrat keine Grundlage.
Bei Haftpflicht gibt es eine Rechtsgrundlage. -
Wenn der Vertrag bei der Allianz doch schon seit 2009 besteht, dann ist dieser Vertrag älter.
Diese Regelung gilt zwar für Haftpflicht, ggf. auch für Rechtsschutz!
Diese Regelung gilt aber nicht für Hausrat.Es könnte zwar entgegenkommend so gehandhabt haben, aber eigentlich bestehen beide Hausratversicherungen weiter. Es gibt ja auch weiter den jeweiligen Hausrat. -
Warum fordert man keine Kopie der Police und der dem Vertrag zu Grunde liegenden AVB bei der VKB an?
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Psychotherapeutische Behandlungen sind in der PKV freiwillige Leistungen
Daas ist bezogen auf reguläre Tarife im Neugeschäft so falsch!
aber später springen die Beiträge übermäßig stark an und Pensionäre darben dahin, um die Beiträge noch aufbringen zu können.
Das ist in Bezug auf Beamte so auch nicht richtig!
Außerdem muß die Tochter mit erheblichen Beitragszuschlägen in der PKV rechnen
Es sind im Rahmen der Öffnungsaktion maximal 30%
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Korrekt.
Ist Sie denn schon Beamtin zur Probe oder noch Referendarin?
Für die PKV gibt es ja auch die Öffnungsaktion.
Hier sollte man schnell fundierte Rat einholen und zwar bei einem Versicherungsberater, weil Versicherungsmakler daran nicht interessiert sind (keine Provisionen) und Versicherungsvertreter auch nur Ihren Versicherer anbieten (wenn überhaupt, weil keine Provision).
Zur DU-Absicherung sollte man die Krankengeschichte fundiert aufbereiten und anonym ausschreiben - auch so etwas machen Versicherungsberater!
Davon gibt es nur ca. etwas mehr als 300 und in dem Thema spezialisiert sind maximal 2 oder 3! -
Und für welche Kanzlei arbeiten sie?
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Seit wann sind Juristen Internetexperten ...... ??
Mit dem ursprünglichen link geht es aber: https://www.pwp.berlin
Wenn Sie einen Experten für Homepage-Marketing suchen, kann ich ihnen mehrere empfehlen!
Und ich Trottel dachte, es geht um Beitragserhöhung PKV ....
Wer hat denn die wegweisende Urteile vorm BGH erreicht und viele vor OLG etc.[Dieser Inhalt wurde von der Moderation editiert]
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Das können auch Versicherungsberater.
Und 30% ist schon heftig, wobei Erfolgshonorare regelmäßig unzulässig sind, weil § 4a RVG zu beachten ist. -
Sie waren ja noch nicht beim Psych.
Sie hat natürlich großen psychischen Stress und es ist besonders schlimm, wenn sie andere Schwangere sieht oder das Thema kleine Kinder aufkommt.
Sie hat psychische Beschwerden ...... das reicht!
Das ist mit 99&iger Wahrscheinlichkeit in den Akten der anderen Ärzte dokumentiert! -
Wenn der Beitrag um 3% steigt (Beitragsdynamik) dann steigt die Versicherungsleistung nicht um 3% ..... sondern um den Betrag, der sich unter Berücksichtigung des neuen Eintrittsalters - und je nach Vertrag auch veränderter Rechnungsgrundlagen - prozentual gemessener immer weniger.
Auch bei der Nachversicherung kann es je nach Vertragsinhalt zu einigen Überraschungen kommen.was die maßgebliche Prämiensumme seien soll...
Der Bruttobeitrag und jetzt kommt es wieder auf die AVB an!
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Wenn qualifizierte Versicherungsvermittler oder -berater das hier lesen, wird die Anzahl der Suizde steigen.
Völlig Kuddelmuddel und laienhafte Einschätzungen, die fast vollständig falsch sind!Die BU ist stets mit einer EM bzw. einer EU-Rente verknüpft. Das eine gelingt nicht ohne das andere.
Grausam!
Deine Frau müsste erstmal einen Arzt finden, der sie für sage und schreibe 78 Wochen krank schreiben würde, weil ein nicht erfüllter Kinderwunsch die Arbeitsaufgaben konterkariert. Welcher Arzt macht denn sowas und ist das überhaupt eine Krankheit?
ich bin fassungslos.
Der Kern des Problems bzw. der Fragestellung ist ein ganz anderer ...
Das Problem ist die Erreichbarkeit, also die Gesundheitsangaben.
Hier sind Psyche und unerfüllter Kinderwunsch und die ganzen Untersuchungen und Behandlungen anzuzeigen und da wird jeder Versicherer in der Privatwirtschaft mal freundlich den kopf schütteln und höflicherweise eine Zurückstellung anbieten oder einen umfassenden Leistungsausschluss.
Wenn ich auf alle Falschaussagen eingehen müsste, die bisher getroffen wurden, wäre es ein Buch mittlerer Dicke! -
Am 01.01.2020 gab es in Deutschland 165.900 zugelassene Rechtsanwälte
Was sagt uns die Erfahrung eines Einzelnen in einem Fall mit einem der 165.900 Anwälte? -
Das tut jetzt weh!
Was sind denn bitte "Betriebskrankenkassen als Teil der PKV "
Es gibt Betriebskrankenkassen im Sinne der GKV gemäß SGB V - da gibt es keine Nachschusspflicht!
Sie erzählen hier Märchen oder Sie verwechseln BKK mit keinen Versicherungsvereinen gemäß § 210 VAG oder Selbsthilfeeinrichtungen des ö. D. oder tendenziell unzulässigen Selbsthilfeorganisationen, die nicht umbedingt anerkannt sind
Zum Thema Rückkehr in die GKV werden sie mir nicht erzählen wollen, wie was geht.Ich bin fach- und sachkundig. Ich verkaufe auch keine Versicherungen! -
Schauen Sie doch bitte in die Regelungen zur Beitragsrückerstattung.
Die Eintritt von Versicherungspflicht ist regelmäßig nicht schädlich. -
Grundsätzlich könnte das möglich sein!
Unmöglich ist das nicht!
Obacht bei der Wahl des Dienstleisters, der hier berät und unterstützt.
Versicherungsberater § 34d Abs. 2 GewO
Rentenberater -
man, man, man .......
Ein guter Arzt diagnostiziert vor der Behandlung!
Für ine Diagnose muss man untersuchen!
Also 01.01.2002 war nichts und es interessiert dich auch nicht!
Fein, fein!
Das war aber das relevante Datum - da gab es die erste große Änderungen.
Wenn dir das nicht bekannt ist, dann lass es doch bitte!
Natürlich hattest Du mich angesprochen - sehr eindeutig sogar! -
1. steht da Vermittler! Da steht nicht Makler! Da ich nicht weiß ob es ein Versicherungsvertreter oder -makler war, hatte ich den Metabegirff verwendet, der beides umfasst.
2. kenne ich mich da schon aus.
3. muss und musste man nicht übertragen.
4. 2001 abgeschlossen ..... mh! Wann wurde die bAV reformiert und was war vorher bAV?
5. 2001 war mutmaßlich eine Direktversicherung nach 40b EStG!
P.S.: historisches Wissen - #priceless!