Marketingsprech ......
Nett verpackte Wahrheit - soll ich das mal in KLARTEXT übersetzen?
Was Inflation ist, wissen sie?
Das medizinische Inflation 3 * höher ist, als die normale Inflation wissen Sie?
Was ist der Sparanteil eine 20-30 jährigen in 70-80 Jahren Wert, wobei die ja ÜBER 100 darstellen, was die nächste LÜGE ist, denn die PKV STERBETAFEL gibt bei Eintrittsalter 20-30 nicht ÜBER 100 her!
Beiträge von Lange Oog
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Ok, so war es mir auch geläufig. Mir wurde jedoch an anderer Stelle jetzt erwähnt, dass wenn ich z. B. im April 2021 den Einkommenssteuerbescheid erhalte, die GKV rückwirkend zum 01.01.20 die Beiträge verlangen kann. Ich habe dann aber nur die von ihnen genannte Regelung gefunden, die auch damit begründet wird, dass man ja auch erst wieder in die Familienversicherung rein kann, wenn ein aktueller Einkommenssteuerbescheid vorliegt. So würde man ja rückwirkend Beiträge zahlen können, aber man könnte nie rückwirkend in die Familienversicherung rein.
Vielen Dank für die Auskunft.
Es wird so viel Unsinn geredet .......
Rückwirkend für das Kalenderjahr im Sinne der Abrechnung von Vorauszahlungen gilt für freiwillig Versicherte!
Ab dem nächsten 1. nach ESt-Bescheid Erstellung gilt für FamVers. gemäß § 10 Abs. 3
Dann gibt es natürlich für andere fälle noch andere Regelungen.
das ist alles in Rundschreiben definiert und europaweit koordiniert!1 -
Ist diese Regel auch umgekehrt zu berücksichtigen?
2020 wird das Einkommen der Ehefrau über der Jaeg liegen. Gilt dann auch ab dem nächsten 1. des darauffolgenden Monats nach Einkommenssteuerbescheid fällt der Anspruch auf Familienversicherung weg? So habe ich es aus Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes gelesen.
Korrekt!
Rein und raus ergibt sich zwangsläufig ... -
Zitat
Wisst ihr, ob es eine Möglichkeit gibt, den Tarif zu alten Konditionen auf einen günstigeren Nettotarif umzustellen?
Das ist nicht möglich!
ZitatZweite Frage: Kann es Sinn machen, die BU in der Elternzeit zu pausieren? Scheint ja für 6 Monate möglich zu sein.
Wenn Deine Frau in den 6 Monaten nicht erkrankt??!!
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Schreib dir das bitte mal auf die Stirn.
Vorsorgevollmacht oder gerichtlich eingesetzter Betreuer hat die Vollmacht, da braucht es keine Willensfähigkeit. Leute wenn ihr schon an so einfachen Sachen scheitert, dann lasst es halt.
Der Kernpunkt ist, jeder absehbare und schon eingetretene Pflegefall kann sich noch versichern. Die einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.
Und genau das ist der Grund, warum die Versicherung ein absolutes Minusgeschäft ist. Jeder abgeschlossene Pflegebahr ist quasi eine Dummensteuer der Pflegefällen zu Gute kommt.
Auf Ihre Stirn ..... wir sprechen von einem eingebrachten Versicherungsfall!
Der betreute hat einen Betreuer weil er nicht mehr in der Lage ist, LESEN WIR DOCH MAL BGB ODER DEN BESCHLUSS DES ENTSPRECHENDEN GERICHTES!
Es ist unfassbar, was einige Personen hier verbreiten .....
Absehbar ggf. aber eingetreten und nicht den Antrag stellen ist keine Lösung, außer man möchte mal so richtig Ärger bekommen! -
Musst du einen Antrag bei der Pflegekassen stellen Klingt echt nach einem schlechten Makler. Zumindest gibt er viele falsche Infos weiter .
Der ist nicht schlecht - dem fehlt jegliche fachliche Kompetenz in dem Bereich!
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Muss man den PG nicht eh beantragen? Mein Makler hatte es so formuliert, als würde der einem zugeteilt.
Ja, aber das Unterlassen der Antragstellung ändert nichts daran, dass Pflegebedürftigkeit vorhanden ist.
Da kommen dann ggf. arglistige Täuschung oder Verdacht auf Betrug als mögliche Punkte in frage, über die man dann streitet!
Aber ein eingebrachter Versicherungsfall wäre es auf jeden Fall! -
Also das man nur bei einem Hirntumor PG 1 bekommt, kann ich so auch nicht stehen lassen.
Es kommt gar nicht auf die Erkrankung an (in diesem diskutierten Fall dem Tumor), sondern auf die Symptome und dadurch entstandenen Einschränkungen des Menschen.
In welchem Punkt ich Lange Oog recht geben muss, dass die Info vom Makler Quatsch ist.
Man kann auch mit einer Krebsdiagnose so wenige/keine Einschränkungen haben, sodass man nicht mal einen PG 1 bekommt.
Ich habe oben etwas ganz anderes gesagt, als Sie daraus jetzt machen!
"Tja, es gibt Menschen, denen man nicht trauen sollte .....
Lesen sie doch mal, was PG 1 ist ....... also bei einem Hirntumor könnte er Recht haben!"
Würden sie das bitte unterlassen? Danke! -
Hallo zusammen,
ich habe einen PflegeBahr Vertrag seit nun fast 5 Jahren. Zu Beginn klang der Deal gut - 10€/Monat, 5 vom Staat dazu und dafür 600€ bei Pflegegrad V. Nach 5 Jahren wird der Vertrag nun aber 15,50€ im Monat kosten, wird also zusehends teurer. Ob ich eine andere Pflegeversicherung bekäme, ist aufgrund Gesundheitsprüfung fraglich. Da man einen PflegeBahr auch später noch abschließen kann, und man ja nicht mal weiß, ob man pflegebedürftig wird, scheinen mir die immer stärker steigenden Beiträge versenktes Geld zu sein. Macht so ein Vertrag überhaupt Sinn? Wenn ich das Geld in Fonds investieren würde, müsste ich wiederum für eine eventuelle Pflege für mich und meine Frau einen ordentlichen Beitrag zur Seite legen.
Ich freue mich auf eure Meinungen!
Warum ist der Beitrag gestiegen?
Weil es in den 5 Jahren eine Vielzahl von Änderungen gegeben hat, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles und der Dauer des Versicherungsfalles beeinflusst hat.
Dann musste zwangsläufig auch der Rechnungszins gesenkt werden. -
Mein Makler meinte nur, dass man nach einer Krebserkrankung bereit PG I erhält, dann könnte man einen solchen Vertrag nicht mehr abschließen.
Tja, es gibt Menschen, denen man nicht trauen sollte .....
Lesen sie doch mal, was PG 1 ist ....... also bei einem Hirntumor könnte er Recht haben!
Es gibt sehr gute Informationen auf der Seite des BMG.
Die Aussage, dass man nichts anspart, ist so nicht richtig! Das ist reiner kollektiver Ansparvorgang. Man zahlt immer den Betrag ein, den man im Durchschnitt auch verbraucht. Ob man mit 20 anfängt oder mit 60 ......
Bei Eintrittsalter 20 sind aber die Vererbungseffekte höher. -
Aber nicht im Sinne einer Unterhaltspflicht!
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Schreib dir das bitte mal auf die Stirn.
Vorsorgevollmacht oder gerichtlich eingesetzter Betreuer hat die Vollmacht, da braucht es keine Willensfähigkeit. Leute wenn ihr schon an so einfachen Sachen scheitert, dann lasst es halt.
Der Kernpunkt ist, jeder absehbare und schon eingetretene Pflegefall kann sich noch versichern. Die einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.
Und genau das ist der Grund, warum die Versicherung ein absolutes Minusgeschäft ist. Jeder abgeschlossene Pflegebahr ist quasi eine Dummensteuer der Pflegefällen zu Gute kommt.
Sorry, aber das werde ich fachlich nicht ausführen!
Träumen Sie weiter! -
Tja, was ist das denn für eine Existenzgründung im Handwerk?
Was wurde denn da der GKV mitgeteilt?
Gibt es unterstützende Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit?
Es gibt keinen ermäßigten Tarif und das hört sich nach nebenberuflicher statt hauptberuflicher Selbstständigkeit an.
Ansonsten - warum ist denn der Ehemann in der PKV?
GKV Beiträge für Selbstständige sind ja auch immer nur vorläufig und werden am ende des Jahres auf der Basis des tatsächlichen Einkommens abgerechnet - aber hier eben mindestens 50'% des Einkommens des PKV versicherten Ehemannes unter Berücksichtigung von Freibeträgen und nur bis zur halben BBG-KV! -
Was ist denn hier ein Lebenspartner, wenn sie nicht verheiratet waren?
Ist es eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im sinne des LPartG gewesen oder wurde der Begriff Lebenspartner hier anders genutzt? -
Manchmal verzweifelt man einfach nur noch, wenn Laien versuchen fachlich zu diskutieren!
Was uns aber jetzt beschäftigt ist die Willenserklärung des komatösen Motorradfahrers ...... danach bitte die fehlende Versicherungsfähigkeit!
Wenn Ihr doch keine Ahnung habt, dann lasst es doch einfach - Danke! -
Kann schon sein. In dem verlinkten Artikel steht: "Dieser Zuschlag wird in der Regel von privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr bezahlt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres werden die verzinslich angelegten Beiträge zur Beitragsstabilisierung eingesetzt."
Läuft also auf ein und dasselbe hinaus.
Das ist der gesetzliche Zuschlag und nicht die Alterungsrückstellung!
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Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.
Ab 65 werden keine Alterungsrückstellungen wirksam. Die wirken vom ersten Tag an, weil die PKV eine geglättet Prämie hat!
Sie meinen den gesetzlichen Zuschlag. Das ist aber der gesetzliche Zuschlag und nicht die Alterungsrückstellung. Da stellt sich die Frage, wie viel sie eingezahlt haben und ob überhaupt? -
Das Geschlecht spielt dabei übrigens auch eine Rolle, da man nur noch in Unisex-Tarife wechseln kann.
Das ist falsch ....
Wenn man keine Ahnung hat, dann doch bitte etwas mehr Zurückhaltung!notwendige Gesundheitsprüfung ist eine Märchengeschichte
Dafür bitte auch!
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Sorry, aber das steht doch in den AGB des Reisebüros, über die Ihr gebucht habt!
Und was bedeutet wegen der COVID-19 Situation?
Wann war denn der Flug - also Hinflug und Rückflug - und gab es ein Ein- oder Ausreiseverbot?
Was hatte sich zwischen Buchung (bitte exaktes Buchungsdatum) und dem Flugtermin ganz konkret verändert? Vor allem rechtlich verändert?
Warum geht man nicht zu einem Rechtsanwalt? -
Zitat
Im Jahr 2019 musste Icelandair nach einer Insolvenzanmeldung vorübergehend den Betrieb einstellen. Aufgrund rückläufiger Passagierzahlen durch die weltweite COVID-19-Pandemie erwog der isländische Staat 2020 einen Einstieg in das Unternehmen. Nach gescheiterten Tarifverhandlungen mit der isländischen Flugbegleitergewerkschaft verlautbarte das Unternehmen im Juli 2020, alle Flugbegleiter zu entlassen und vorerst die Piloten mit dem Bordservice zu betrauen. Nach kurzfristigen Nachverhandlungen wurde diese Entscheidung zurückgezogen.[55]
Wenn ich etwas sage, dann meine ich das auch!
WOW ist insolvent und Iceland im Inso-Verfahren!