Alle 4 Wochen kommt mal wieder ein Brief..., das Porto hätten sie sparen können!
Heute mal wieder einen Brief über den RA von der Creditplus Bank an mich. Folgender Wortlaut:
"... Wir erkennen den Rückzahlungsanspruch hinsichtlich des im Kreditvertrag festgesetzten Bearbeitungsentgelts an, sofern dieser im Zeitpunkt des Eingangs des Mahnbescheides bei Gericht berechtigt und nicht bereits verjährt war, und werden die begehrte Auszahlung veranlassen. Etwaige Nebenforderungen bleiben einer gesonderten Prüfung vorbehalten und werden, sofern berechtigt, ebenfalls erstattet.
Insoweit ist die Durchführung eines streitigen Verfahrens nicht erforderlich."
Besonders den letzten Satz find ich witzig!
Mein RA hat noch eine Frist bis zum 31.01.2015 zur gütlichen Einigung vor 4 Wochen gesetzt. Wenn bis Ende des Zeitraums nicht alles Geld da ist, dann wird "die Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich".
Gruß Uli