Zur Situation: Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Er hat keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.
Frage: Kann dadurch der Arbeitgeberanteil gefährdet sein? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Oder liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, den AG-Anteil zu zahlen?