Beiträge von Trad

    Also das klingt ja schonmal gut. Ich dachte, wenn man alkoholisiert ist, ist man selbst schuld! Aber das war ja definitv keine Absicht, denke sonst hätte die Polizei da auch schon von sich hören lassen.

    Wenn die denken (die Betreiber), dass es doch vorsätzlich war? Müsste das doch die PVH auch herausfinden finden müssen, bzw. Beweise für die Vorsätzlichkeit anfordern oder nicht?

    1 Frage, da die Rechnung vor kurzem gekommen ist. Bezahlen muss/sollte ich noch nicht, wenn ich den Schaden erstmal melde oder?

    Oh sorry, muss wohl ein alter account sein, da ich an einem anderen Computer bin...

    Also, ich frug ja noch paar Dinge und schilderte ein paar Sachen. Wichtig für mich wäre zB neben den anderen Sachen, ob es weiter schlimm ist, wenn ich mich jetzt erst an die PVH nach 2-3 Monate wende.


    Weiterhin war ich "etwas" alkoholisiert, sodass ich das wirklich nicht mitbekam. Polizei wird auch gemerkt haben, dass ich einem im Tee hatte. Wird das dann anders behandelt von der PVH, wenn man unter Alkohol stand und aus Versehen einen Schaden gemacht hat? Aber Blut abgenommen oder der Alkhoholwert wurde nicht gemacht.

    Wie gesagt, mit Videos könnte man das ja festellen. Ich glaube bis dato gibts nur die Aussagen, der Security und Mitarbeiter. Aber das ist ja sehr einseitig.


    Naja, ich wurde halt noch nie von Security UND herbeigerufener Polizei umringt, weil ich einen Schaden verursacht habe

    Das schrieb ich auch nie. Ich schrieb nur, dass ich mich sehr überrumpelt gefühlt habe...

    Ich habe sehr genau beschrieben, was passiert ist.

    Was versteht man nicht, wenn man sagt, dass man etwas aus versehen umwerfen kann beim Vorgehen? Man kann etwas mit einer Tasche gestriffen haben etc... :)

    Security hat ohne mich aufmerksam zu machen, dass ich etwas umgestoßen habe, sofort die Polizei gerufen, und die die haben mich auch gleich für schuldig gefunden. Scheinbar hat es gereicht, dass die Security den Vorfall beschrieben hat.

    Samma was ist denn los mit euch. Seid ihr alle Versicherungsvertreter? Ich habe extra gesagt, dass es hier nicht um PH gehen soll. Damit erübrigt es sich doch 10 mal nachzufragen, ob ich eine habe? Natürlich habe ich eine.

    Ich hatte mir erhofft, Ratschläge zu bekommen, ausser es zu melden, bzw. wie die Chancen stehen, nach der Beschreibung des Vorfalls (eigentlich ziemlich gut denke ich).

    Ist es richtig, dass ich dann die Zinsen absetzen kann, wenn ich sie auch zahle, also beginnend mit diesem Jahr und dann jedes Jahr in der Restlaufzeit? Wichtig ist nur, wo ich diese eintrage? Also Sonderausgabe (Bachelor mit Studienkredit) und Werbungskosten (2. Ausbildung Master)?

    Das hat also nichts mit einem Verlustvortrag aus dem Studium zu tun?


    Vielen Dank für die Hilfe. Mehr brauche ich dazu nicht zu wissen.

    Es ist erstaunlich wie viel man im Internet dazu finden und doch sehr wenig aussagekräftiges zu meiner simplen Frage.

    Kann ich die Zinsen der Tilgunsgraten (die bei mir in diesem Jahr anfallen, also wenn dann erst nächstes Jahr) absetzen?

    Alles wie ich es lese klingt so, als können man die Zinsen nur während des Studiums absetzen in Form eines Verlustvortrags, wenn man nicht arbeitet.

    Ich hatte im Studium (2012-2017) ein Studienkredit (Bachelor) und den Bildungskredit im Master. Nun fällt in diesem Jahr die Rückzahlung an (von beiden Krediten) Ich dachte daher darum kümmer ich mich also erst nächstes Jahr in der Steuererklärung. Nun bin ich mit meinem Wissen etwas verunsichert und sehr verwirrt.

    Ich lese, dass das geht, aber immer nur im Kontext als Student?! Ich habe zwar auch etwas sterupflichtig garbeitet während des Studiums aber keine Steuererklärung oder Verlustvortrag gemacht. Ich könnte aber noch einen Verlustvortrag machen. Mich interessiert aber momentan nur die Zinsen der Tilgunsgraten...Denn die Fallen ja nun an wo ich Gehalt erhalte und möchte diese absetzen.


    Bin sehr verwirrt , da ich mich früher schon mal durchgelesen habe und dachte das wäre so einfach...

    Nein, da ging es allgemein um Entfernungspauschale. Verstehst du mein problem? Pauschale nur bis 20.10 oder noch den vollen November? Stimmt Nichtbeschäftigung ab 1.12.

    Ja ab 2018 hab ich wieder was. Damals ging es nur um Lohnsteuerermäßigung. Jetzt will ich von dieser Zeit die Eklärung machen. Ist ganz einfach. Nur eben mit obigen Sachverhalt weiß ich nicht weiter.

    Ich verwende WISO Steuer-Web: Ich bin etwas verwirrt über die diversen Absende-Möglichkeiten via Elster und steuer:Versand. Ich habe auch ein Elster-Zertifikat. Wenn ich die Erklärung via steuer:versand abschicke, dann ist das doch offizielle auch "digital", oder? Oder zählt es nur als digital, wenn über Elster direkt verschickt wird?

    Hallo,

    ich mache gerade die Erklärung für 2017. Ich wurde am 20. Oktober 2017 ordentlich gekündigt und freigestellt von dem Tag an. Ich habe den Lohn noch bis zum 30.11 bekommen. Da ich den Lohn für November noch bekommen habe, muss ich doch den Arbeitszeitraum bis zum 30.11 angeben, oder? Jetzt frage ich mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben muss. Da ich freigestellt wurde nur bis zum 20.10? Oder kann ich diese ebenfalls bis zum 30.11 geltend machen?

    Ebenfalls, welchen Zeitraum gebe ich dann für die Nichtbeschäftigung an? Kann ich dort dann den 30.11 angeben, oder den Tag der Freistellung?


    Vielen Dank :)

    Danke. Ich glaube wir hatten dazu ein wenig vorbeigeredet. Kann ich mir aber aber nicht die zu viel gezahlten Steuern bis zu dem Antrag wieder über die Steuererklärung zurückholen?

    Aber was heißt kürzeste Entfernung? Ist das Luftlinie? Oder muss die spezifischen Verbindungen zum Hauptbahnhof (Fussweg) und die Strecke des Zuges berücksichtigen? Kann sowas google maps?

    Schade, dass man mit der Testversion nicht das ausdrucken kann.,..

    Nächste Woche werde ich das man mal wirklich gewissenhaft ausfüllen. Bei weiteren Fragen melde ich mich dann wider!

    Vielen dank für die kompetente Beratung!

    Nein, die Fahrtkosten beziehen sich ja auch ab meinem Arbeitsbeginn im August...Also wenn ich nächstes Jahr i Mai meine Entfernungspauschale geltend machen will, bezieht sich das doch natürlich auf das gesamte Jahr, da ich ja ab nächstes Jahr das Jahr beschäftigt bin...

    So.


    Muss ich wirklich nur diese Eine Zeile zur Entfernungspauschale eintragen (neben Adresse etc.) wie du es mir als Bild geschickt hast, wo dann ganz rechts eben 2009€ steht (in deinem Fall)?

    Dann ist da noch die Sache mit den Urlaub und Krankheitstagen. Mir wurde gesagt, dass der Samstag mit zählt, wenn man krank war?!

    Wie genau wird denn nun die Entfernung gemessen? Luftlinie, oder muss ich den Fußweg zum Hbf und dann die Gleisstrecke ausmessen etc?

    Man kann den Antrag nur ausgedruckt dem Finanzamt übergeben? Wie lange dauert dann die Bearbeitung. Sollte also das paar Tage früher abgeben?

    Momentan fällt mir grade nix mehr ein.