Beiträge von GordonGecko

    Wie alt ist denn deine Ma? Ist sie regulär in Rente gegangen, dass sie auf die Zusatzeinnahmen durch das Mietobjekt angewiesen ist? Für Empfänger von Erwerbsminderungsrente gelten da nämlich besondere Regelungen: https://www.brutto-netto-rechner24.de/hinzuverdienst…-sich-2017.html

    Als "reguläre" Rentnerin sollte deine Mutter, wie Referat Janders schon sagte, aber gar nicht davon betroffen sein, soviel ich weiß ist da der erlaubte Hinzuverdienst nach oben hin offen, (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/N…enzen_node.html) insofern er ordnungsgemäß versteuert wird. Ich weiß nicht, welche staatlichen Leistungen (außer der Rente?) hier gemeint sind, falls der Dame Teile dieser Leistungen gestrichen werden, insofern ihre Einnahmen über X hinausgehen, müsst ihr eben wie gehabt schauen, dass die Miete gerade so viel einbringt, dass sie davon nicht tangiert wird.

    Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, dass - ausgenommen, das betreffende Objekt sei ein Penthouse in der Münchner Innenstadt - der Hinzuverdienst durch Mieteinnahmen irgendwie hoch genug sein soll, die Rente zu gefährden.

    Hallo Goldjette,

    grundsätzlich ist ein konsekutiver Master kein Zweitstudium, wenn der Abschluss dazu befähigt, den angestrebten Beruf auszuüben (siehe https://www.haufe.de/steuern/rechts…166_329130.html). Das gilt natürlich nur, wenn das Berufsziel realistisch ist und ernsthaft angestrebt wird. Hier sehe ich in dem geschilderten Fall schon ein erstes Problem auftauchen, da zwischen Bachelor und Master eine "Orientierungsphase" liegt. Der angestrebte Beruf scheint also noch gar nicht klar zu sein. Möglicherweise kann es dennoch gelingen, das Gegenteil entsprechend glaubhaft zu machen.

    Demnach würde es auch kein Unterschied machen, ob zwischen Bachelor und Master eine Pause liegt oder nicht, da es eben nur auf das angestrebte Berufsziel ankommt. Nicht entscheidend ist, ob der Master Voraussetzung für den Beruf ist - wobei das natürlich ein sehr gutes Argument ist, wenn es gegeben ist. Allerdings geht es eben auch ohne, wenn der Auszubildende den Beruf als förderlich ansieht und das nachvollziehbar darlegen kann.

    Es ist davon abgesehen aber durchaus denkbar, dass es dem Versicherer eh nicht darauf ankommt, wie ich schon selbst feststellen durfte. Wenn deine Eltern ein gutes Verhältnis zum Versicherer haben, lässt sich so etwas möglicherweise auch ganz unbürokratisch lösen, einfach mal nachfragen. Zu beachten ist dabei allerdings die Beschränkung der Versicherungssumme bei der Außenversicherung (beispielsweise 15.000€ bei der LVM, siehe http://www.hausratversicherungtest.net/lvm/ - für den durchschnittlichen Studenten natürlich ausreichend).

    MfG