Haushaltsnahe Tätigkeiten Juwa1951 22. Juli 2017 um 15:17 Als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft stelle ich mir die Frage, ob und wie ich anteilige Lohnkosten für Reparaturen bei meiner Steuererklärung geltend machen kann.Wer kann mir Helfen?Danke