Beiträge von blumentopf

    Wenn es eine Tätigkeit ist, die als Gewerbe einzustufen ist, muss bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

    Nein, es ist definitiv ein freier Beruf (gehört zu den Katalogberufen, Ingenieur)



    Es kommt allerdings noch darauf an, ob man die Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer ausstellen möchte. Falls mit Umsatzsteuer, dann muss man von Anfang an monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

    Ich würde mir an deiner Stelle bei Aufnahme der Tätigkeit zumindest einmalig zur Beratung einen Termin bei einem Steuerberater geben lassen. Alleine schon die Entscheidung ob mit oder ohne Umsatzsteuer sollte gut überlegt sein. Auch ob die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bestehen könnte, würde ich überprüfen lassen. Aus Unwissenheit können schnell Fehler passieren, die große Folgen haben können.

    Also UmSt. fällt definitiv weg, da, wie schon gesagt, die Einnahmen kleiner 10.000 € sein werden und daher unter der 17.500€ Grenze liegen.

    Mit ginge es tatsächlich nur darum, ob ich die freiberufliche Nebentätigkeit anmelden muss oder nicht. Das mit der Steuererklärung wusste ich.


    Danke!

    Hallo!

    Da nun Wochenende ist und ich das FA nicht fragen kann, mich das aber sehr interessiert, habe ich eine Frage:

    Ich bin fest angestellt. Nun kann ich für meinen Arbeitgeber zusätzliche Projekte bearbeiten die über eine Transfer-GmbH auf freiberuflicher Basis honoriert werden. Der Zusatzverdienst wird nicht sehr groß sein (< 10.000 €). Normalerweise muss freiberufliche Arbeit ja beim Finanzamt angemeldet werden, muss ich das auch in diesem Fall? Und was passiert wenn ich's nicht tue?

    Danke!