Beiträge von Litzi

    Hallo! Ich habe gerade auch einen Umzug abgesetzt.
    Also zu Punkt 1, Umzugskostenpauschale: Ja, der Pauschbetrag (den genauen Wert bei Ihnen kann ich nicht sagen) kann der vom Amt angegebene Betrag eingetragen werden ohne Belege.
    Zu Punkt 2, denke ich, dass nur ein Anstreicher für die Renovierung der ALTEN Wohnung angegeben werden darf, weil das evtl. vom Vermieter vorgeschrieben und nicht abwendbar ist. Für die neue Wohnung darf man die Kosten denke ich ,nicht absetzen.
    Zu Punkt 3. Ich würde es mit dem Kontoauszug und dem Beleg (Vertrag) der Miete versuchen. Mehr als das es nicht angerechnet wird kann nicht passieren.
    Zu Punkt 4, Die Kosten sofern Belege vorhanden sind, würde ich auch als Umzugkosten mit angeben. Übrigens darf auch ein neuer Herd abgesetzt werden. Ich glaube bis max. 240 Euro :) Auch der neue Telefonanschluss darf abgesetzt werden.
    Zu Punkt 5, hier frage ich mich auch wie man diese mit dem privaten PKW nachweisen soll? Da hatte ich leider das gleiche Problem beim Umzug selbst... Hier habe ich dann leider keine Belege gehabt. Gleiches gilt für Punkt 6. Hier würde ich das Finanzamt anrufen und fragen wie der Nachweis erbracht werden soll.
    LG