Beiträge von jurpol

    habe mich heute vorsichtshalber bei meiner anwältin informiert. hab noch zeit bis 16.12.2014 für eine beauftragung...
    hat das was targo da schreibt denn rechtlichen Bestand??

    "Diese laufen nicht in die Verjährung" könnte man als konkludenten Verzicht auf die Einrede der Verjährung ansehen. Jedoch sieht das eher nach Verschleierung aus. Denn die Bank erweckt den Eindruck, dass allein schon die Geltendmachung des Anspruchs die Verjährung hindert. Das ist jedoch nicht der Fall. Dazu bedarf es der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Am einfachsten eines Mahnverfahrens ODER der Anrufung eines Ombudsmannes. Besser wäre es, wenn die Bank, so wie die Deutsche Bank es in meinem Fall getan hat, ganz klar sagt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Im Zweifel Mahnverfahren einleiten. Geht mit juristischen Vorkenntnissen auch im Internet.

    tja, hier scheiden sich scheinbar die geister.. :whistling:

    (rein nach meinem persönlichen bauchgefühl, würde ich JEDEM empfehlen, trotzdem hemmende massnahmen einzuleiten- ICH, fühle mich nur dadurch auf der sicheren seite- natürlich muss das jede(R) für sich entscheiden..)

    Wenn erklärt wird, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird dann ist man auf der sicheren Seite.

    Kurz zur Erklärung: Rechtstechnisch läuft das folgendermaßen ab. Ansprüche verjähren nicht automatisch nach der Verjährungsfrist, sondern der Anspruchsgegner muss diese Einrede erst erheben. Wenn der Anspruchsgegner, hier die Bank, nun wirksam darauf verzichtet, dann kann er für die Zukunft sich nicht mehr auf die Verjährung berufen, d.h. der Anspruch kann nicht mehr verjähren.

    Was die Einrede der Verjährung angeht:
    zBs die Deutsche Bank schickt ein Schreiben raus, wo auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

    Ich bin kein Jurist, aber die Formulierung lässt mich glauben, daß wenn:
    - Die Forderung (aus welchen Gründen auch immer) im Jahr 2015
    abgelehnt wird.
    - Man im Jahr 2015 Klagen/RA/Ombudsmann machen will

    daß dann trotzdem die erneute Forderung
    verjährt ist.

    Aber vielleicht kennt sich jemand ja wirklich damit aus.

    Ein wirksamer Verzicht auf die Einrede bewirkt, dass dein Anspruch nicht verjährt.

    Es gefällt mir ganz und gar nicht, dass der Ton nun auch in diesem Forum rauher wird. Ich hatte mich hier angemeldet, weil fast "liebevolle" Umgangsformen miteinander gepflegt wurden: Bitte lasst uns eins nicht vergessen: WIR SITZEN ALLE IM GLEICHEN BOOT".

    Ja da stimme ich Dir zu 100% zu. Man sollte sich helfen und Mut machen. Und man sollte sich nicht arrogante Sprüche in diesem Forum anhören müssen

    So, keine Kohle von der Santander, jetzt ist Schluß mit lustig... :evil:

    O´Ton Anwaltsmail: Gerne leiten wir noch heute, wie angekündigt, das Mahnverfahren gegen die Santander Bank ein.

    YES!!!!!

    Derr Herr Möchtegernjurist kann nicht mal selber ein Mahnverfahren anstrengen und nervt mich mit Sprüchen? OMG ich brech zusammen. Sorry aber wenn du LAie bist rede nicht mit mir über juristische Dinge. Sowas nervt.


    Was hat das mit einem Fachgebiet zu tun? Das ist juristisches Basiswissen, welche Schreiben in welcher Form rechtlich binden sind. Alter, ich brech zusammen....

    Deine Arroganz ist echt ätzend. Fühlst du dich gut dabei? Das ist mitnichten Basiswissen weil es hier kein Standardfall. Aber du bekommst jeden Tag einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung nach Hause geschickt ne? Standardfälle die Schriftform benötigen kennt jeder. Außerdem habe ich begründet, dass ich keine Schriftform sehe.

    Erhelle mich doch mit deinem reichen Fundus an juristischem Wissen was über meine Aussage hinausgeht. Herr Jurist oder Möchtegernjurist?;)

    Hallo,

    nachdem ich mit der Hilf von FINANZTIP einen Brief an die Deutsche Bank geschrieben habe bekam ich nun die Antwort dass die Bearbeitung bis 2015 dauern wird und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

    Was mich nun stutzig macht ist, dass das Schreiben maschinell erstellt und ohne Unterschrift ist. Ich bin selber Jurist und nach ersten Recherchen sehe ich keine Schriftformerfordernis. Rein rechtlich geht das daher sogar auch mündlich.

    Allein Aus Beweisgründen ist das unüblich.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass dieses Schreiben wirksam ist?

    VIELEN DANK!