Beiträge von KingArthur0502

    Die Niedrigzinsphase macht auch keinen Halt bei den Lebensversicherern.
    Insbesondere die Absenkung der Garantiezinssätze in den letzten Jahren zunehmend Sorge, um die Lebensversicherungen, aber auch um die Verträge mit Garantiezins und deren Überschussbeteiligungen.
    Die entsprechenden Überschussbeteiligungen fallen auch jährlich niedriger aus.
    Hier nachzulesen: https://www.policendirekt.de/ratgeber/gewin…versicherungen/

    Die Entscheidung möchte ich nicht abnehmen. Dies muss man entsprechend durchkalkulieren und Chancen / Risiken miteinander abwägen. Wenn man das Geld bspw. nun schon gut gebrauchen könnte (Tilgung des Hauskredits o.ä) würde ich den Vertrag vermutlich abwickeln. Auf der anderen Seite könnte man den Vertrag weiterlaufen lassen, wenn man anderweitig keine vergleichbare / bessere Rendite erreichen kann.

    Die Überschüsse der letzten Jahre kannten hinsichtlich der Zinssätze nur eine Richtung. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.

    Sie treffen schon für sich eine gute Entscheidung.

    Viele Grüße
    KingArthur0502

    Ja, der Notar, der die Vorsorgevollmacht erstellt hat, besitzt sozusagen die Urschrift und kann eine neue Ausfertigung auf Wunsch erstellen.

    Vorsicht: Ich gehe davon aus, dass die Vorsorgevollmacht so erstellt worden ist, dass Ihre Ausfertigung im Bedarfsfall nur gültig ist, wenn Sie auch die Ausfertigung Ihrer Eltern bspw. Ihres Vaters griffbereit haben. Dies kann aber auch anders geregelt sein.

    Die jeweiligen Abschriften der Urschrift ist wahrscheinlich Ihren Eltern zugegangen. Ihre Ausfertigung sowie die Ihrer Eltern gemeinsam an Ihre Eltern.