Beiträge von diemwil

    Vielen Dank! Sieht demnach für mich nicht gut aus, da ich von 3 Monate ausgegangen bin und ich das dem neuen Arbeitgeber auch so kommuniziert habe. Nach den gesetzlichen Fristen komme ich dann erst in 6 Monate „raus“. Habe nämlich schon gekündigt. Hoffentlich kann der neue ArbGeb solange auf mich warten :(

    Guten Abend!
    Ich habe eine Frage zu folgender Formulierung in meinem Arbeitsvertrag:

    „Das Anstellungsverhältniss kann nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund tariflichvertraglicher oder gesetzlicher Regelung gilt sowohl für die Firma als auch für den Mitarbeiter“.

    Was gilt, drei Monate oder die verlängerte Frist gem. § 622 BGB?