Also zunächst bezweifle ich stark, dass irgendwer jemals eine Klage darauf gestützt hat, dass er den "monatlichen" Regelsparbetrag nicht jährlich zahlen darf.
Der Duden (Stichwort "allgemeiner Sprachgebrach") sagt hier eindeutig: monatlich: Adjektiv - in jedem Monat geschehend, erfolgend, fällig
Bei Pumphut gibts wohl keine Erfolgsaussichten. Bei hzok ist das vllt wieder anders. Auch wenn die Bausparkasse sich vielleicht gegen Sonderzahlungen wehren kann - wehren kann sie sich nach dem Wortlaut nicht gegen "andere" Raten. Ich würde das - rechtlich unverbindlich - mal so sehen, dass, wenn man die ersten 3 Monate hohe Raten und den Rest des Jahres sehr niedrige Raten zahlt, man den letzten Satz umgehen könnte. Der gilt eben nur für Sonderzahlungen nicht für andere Raten.
Ob es sich deswegen zu klagen lohnt bleibe mal dahingestellt - das wird sich die Bausparkasse auch denken.
