herzlichen Dank, ja, ich habe mir die Infos bereits vorher durchgesehen, auch jene von Finanztipp. Nirgends wird aber auf den Fall eingegangen, dass die Abrechnung und die neuen Preise NACH dem Abschlussjahr erfolgen. Die Sonderkündigung würde ja normalerweis auf den nächstmöglichen Termin erfolgen, bevor die neuen Preise gelten. Aber in meinem Fall sind ja bereits Wochen verstrichen und ob man dies rückwirkend kündigen kann, weiss ich nicht. Wenn sie jemanden kennen, der dies rechtlich beantworten kann, wäre dies toll.
mit freundlichen Grüssen
J. Luterbacher