Beiträge von swingkid

    Hallo Elisabeth,

    hier muss unterschieden werden. Es steht eine Deckungssumme zur Verfügung (in ihrem Fall eben die 50 Millionen €). Darüber hinaus wird aber gedeckelt, und zwar auf eine Maximalentschädigung pro Einzelperson bei Personenschäden.
    Das bedeutet nun nicht, dass der Versicherer die pauschale Deckungssumme reduziert , sondern bei Zweiterem geändert hat. Nun weiß ich nicht, wie die Bedingungen an dieser Stelle vorher ausgesehen haben. Aber so, wie von ihnen vermutet, ist es zunächst einmal nicht.
    Kontaktieren sie doch zum besseren Verständnis den Versicherer und lassen sich den Sachverhalt genau erklären.

    Hallo,

    in eurem Fall kurz und knapp: Ja, das ist möglich. Es gibt Regelungen, wenn das Vertragsguthaben nur teilweise entnommen werden soll (dann muss das verbleibende Guthaben in der Regel mindestens 3000 € betragen) und für die Höhe der Mindestentnahme (ebenfalls 3000 €).
    Solltet ihr das so umsetzen wie von dir beschreiben (vollständige Entnahme und Vertragsguthaben i.H.v. jeweils ca. 30000 €), dann könnt ihr die Verträge (bzw. das darin befindliche Kapital) als "Wohnriester" in die Finanzierung einbringen.

    Verlasse dich da nicht auf "irgendwelche Websites". Die Regelungen zur Entnahme sind festgelegt, zu finden im § 92a EStG. Zu deinen Fragen:

    1)Ja, das geht. Allerdings nicht, wenn du die Wände neu streichen willst...
    2)Nein, ein Höchstbetrag für die Entnahme ist nicht vorgesehen. Das vorhandene Vertragsguthaben ist gleich dem maximal entnehmbaren Betrag. Theoretisch könntest du auch 100000€ entnehmen...

    Hallo,

    2 Verträge müssen sein. Die Frau ist ja schließlich nur mittelbar zulageberechtigt. Muss also zwingend einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage und ggbfs. auch die Kinderzulage zu erhalten.

    Was die Entnahme betrifft: Es muss eine Mindestentnahme von 3000 € erfolgen. Soll der Vertrag danach weiterlaufen, ist es darüber hinaus erforderlich, dass mindestens 3000 € im Vertrag verbleiben. Damit ist der gesetzliche Rahmen abgesteckt.

    Wie du auf die 10000 € kommst, ist mir schleierhaft. Nehmen wir folgendes Szenario an:
    Vertrag 1 läuft auf dich. Du besparst mit 1925 € Eigenleistung deinen Vertrag, dazu kommt die Grundzulage. Mit der Gesamtsparleistung i. H. v. 2100 € jährlich wäre eine Entnahme theoretisch nach 2 Jahren denkbar, da die geforderten 3000 € erreicht sind.

    Vertrag 2 wiederum wird jährlich mit 1135 € bespart (Mindesteigenbetrag+Grundzulage der Frau+900 € Kinderzulage (wenn die Kinder nach dem hierfür erforderlichen Stichtag geboren sind)). Ergo: Dieser Vertrag könnte voraussichtlich nach spätestens 3 Jahren als "Wohnriester" genutzt werden.

    Wenn wir von dem von dir genannten Mindestzeitraum von 5 Jahren ausgehen, wären beide Verträge nutzbar, wenn die Besparung so erfolgt wie von mir skizziert.

    Abschließend: Es ist unerheblich, welche Vertragsform gewählt wird. Ob Banksparplan, Fondssparplan oder Rentenversicherung. "Wohnriester" meint nur die Möglichkeit zur Einbringung des gebildeten Kapitals in eine Immobilienfinanzierung, unabhängig vom konkret gewählten Produkttyp.

    Hallo @Vos

    Mit drei Kindern und einem Elternteil ohne Einkommen ist die Rentabilität vermutlich gut, da dieser Elternteil 175 + 900 Euro Förderung bekommt aber selbst nur 60 Euro aus eigenen Mitteln aufbringt.

    Prüfen muss man, ob sich der Vertrag für den Gutverdiener rechnet. Er zahlt 2100 euro ein, davon sind aber nur 175 Euro Förderung. Entsprechend ist die Rendite aus Förderung geringer als beim Partner ohne Einkommen.

    Dir ist klar, dass jeder Elternteil einen eigenen Vertrag braucht, oder?

    Das stimmt so nicht. Der TO kann die Förderung für die Kinder grundsätzlich auch für seinen Vertrag erhalten. Damit sähe die Rechnung dann folgendermaßen aus:

    Vertrag 1) 2100-175-900=1025 € Eigenbeitrag
    Vertrag 2) Erhält die Grundzulage i.H.v. 175 €, muss aber dennoch den Mindesteigenbeitrag von 60 € jährlich einzahlen.

    Ergo: Zulagenförderung beträgt besagte 1250 €, Eigenbeitrag beider Einzahler 1085 € bzw. ca. 90 € monatlich.

    Ich verstehe den Disput nicht so ganz. Langeoog hat da nicht ganz unrecht, schreibt er doch lediglich, dass die Regelungen zur Vorsorgeversicherung zu prüfen wären. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Nun findet sich in den meisten AHB folgende Formulierung:

    "Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht."

    So weit, so gut. Da hat trumpet dann recht mit seinem Einwand. Aber: Das gilt eben nicht für alle Tarife. Die Gothaer bspw. schreibt in ihren "besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" Folgendes:

    "Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und – abweichend von Ziffer 27.1 AHB – fürmitversicherte Personen nach A II. 1. a) – c)."

    Um jetzt nicht den ganzen Sermon zu zitieren: das wären dann Ehegatten / eingetragene Lebenspartner, im weitesten Sinne Kinder und auch Eltern des VN / Ehegatten /eingetragenen Lebenspartners, die im gemeinsamen Haushalt des VN leben. Zugegeben, in diesem Fall nicht der Partner des VN, aber wir sehen: Es gibt Abweichungen zur Standardregelung, und die gilt es zu prüfen. Ich will nicht ausschließen, dass es auch Tarife geben kann, in denen auch der Partner des VN von dieser Erweiterung profitieren würde.

    Ich möchte die Moderation auch um etwas bitten: Dass Usern wie "chris2702" klar und eindeutig die Grenzen aufgezeigt werden. Und zwar unabhängig davon, wie sich hier andere User präsentieren. Ich bin gewiß kein Anhänger der Herren "langeoog" oder "Verssulting".
    Es kann doch aber nicht angehen, dass User wie Chris 0815, nur weil sie (in diesem Fall auch völlig zurecht!!) auf einen Missstand hingewiesen werden, andere des Betrugs bezichtigen und es nicht einmal für nötig halten, diese Form der Verleumdung zu belegen und damit auch noch durchkommen.
    Was chris 2702 hier macht, ist, so wie es hier steht, ein Straftatbestand gemäß § 187 StGB. Und DAGEGEN sollte die Forenleitung zunächst einmal vorgehen, bevor sie sich mit anderen Dingen beschäftigt.

    Der Versicherer schuldet gewiss keine Begründung. Der Versicherer kann, wenn er möchte. Nicht mehr, nicht weniger.
    Was der Versicherte allerdings kann: Selbstauskunft bei der informa HIS GmbH, dem Betreiber, verlangen. Diese Selbstauskunft beinhaltet unter Anderem den Meldegrund.
    Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit einer Beschwerde, entweder beim Betreiber oder Versicherer selbst. Dazu sollte dann vorher per Selbstauskunft geklärt werden, was denn nun "Phase ist".

    Hallo,

    die Interrisk hat Folgendes in einer Mitteilung vom 08.01.2018 Folgendes bekannt gegeben. Ich zitiere:

    "das OLG München hat am 30.08.2017 in einem Streitfall, bei dem es zu einem Wasserschaden in einer Dusche ohne Duschtasse/-becken kam, entschieden, dass ein begründeter Leistungsanspruch nur besteht, wenn eine mit dem Rohrleitungssystem fest verbundene Einrichtung (Duschtasse/-becken) vorhanden ist. (OLG München; Hinweisbeschluss vom 30.08.2017; AZ: 25 U 1728/17).
    Sämtliche Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung der InterRisk sehen vor, dass bei Austritt von flüssigen oder gasförmigen Stoffen deren unplanmäßiger Austritt aus „mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen“ erfolgt sein muss.
    Entgegen der Auffassung des OLG München und als verbindliche Ergänzung zu den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung erklären wir, dass Nässeschäden auch dann versichert sind, wenn sie aufgrund eines unplanmäßigen Austritts aus einer Bodenfuge oder einer Duschablaufrinne eingetreten sind.
    Diese Regelung findet generell Anwendung – für alle Deckungskonzepte (L - XL und XXL) sowie allen Tarifgenerationen."

    Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden

    Ihre InterRisk Versicherungen

    Weil gerne nach wie vor aus Autos Fußballschuhe gemacht werden. Vereinfacht gesagt: Kaufe ich einen Fonds "privat", also exklusive Riester, in diesem Fall einen Aktienfonds, und klettert dessen Entwicklung um 3% gen Norden, dann ist das eben so. Bespare ich nun aber denselben Fonds im Rahmen eines Riestervertrages, so ist es logisch nachvollziehbar, dass sich mein Riesterguthaben nicht im selben Maße entwickelt, selbst wenn im günstigsten Fall keine Kosten hinterlegt wären.
    Liegt naturgemäß schlicht daran, dass auch immer ein Beitragsteil in die Sicherungskomponente zur Erfüllung der Beitragsgarantie fließen muss. Kosten entstehen, mal mehr, mal weniger, dafür ist jeder mündige Bürger vor Vertragsschluss angehalten, die anfallenden Kosten in Erfahrung zu bringen.
    Aber die Entwicklung eines Aktienfonds mit der Performance eines Riestervertrages zu vergleichen, in dem selbiger bespart wird, ist, sorry, sinnfrei.

    @Florence:

    Wie wäre es, wenn sie sich zunächst einmal selbst mit den hauseigenen Forenregeln bezüglich Eigenwerbung vertraut mach(t)en?

    Daraus zitiert:
    "Links auf die eigene Webseite, den eigenen Blog oder auf Organisationen, Unternehmen und Initiativen, mit denen der Nutzer in Verbindung steht, können auf dem eigenen Profil gesetzt werden. In Beiträgen sind Links zu eigenem Inhalt und Affiliate Links nicht gestattet."

    Vielen Dank und mit besten Grüßen, wenn auch nicht aus der Redaktion

    Zumindest in der nervtötenden und anbiedernden Disziplin "fishing for compliments" sind sie definitiv "nicht ganz scheiße". Hauptsache, mal wieder ein bisschen Eigenwerbung verbrämt versteckt.
    Nun denn, es soll Groupies geben, die mögen sowas. Wo wir schon dabei sind. Fachlich durchaus hochwertig, aber eher unregelmäßig, da nicht so sehr auf das Dampfplaudern spezialisiert:
    https://www.torsten-breitag.de/blog

    Zitat von Ltotheoon

    Wieso bekommt Lange Oog eigentlich sofort einen dislike von swingkid, obwohl er völlig korrekt auf mögliche Gefahren dieser Vorgehensweise hindeutet?

    Fragen sie doch zunächst einmal den User Lange Oog alias Thorulf Müller, warum er hier meint seine Kindergartenvendetta führen zu müssen. Wenn Thorulf Müller in seinem Alter immer noch der Meinung ist, dass es angemessen sei sich wie ein pubertierendes Kleinkind zu verhalten, dann wird das Spiel eben auch mal mitgespielt.
    Ich hatte die Moderation bereits um eine Stellungnahme gebeten, warum man sich das von einem User, der bereits mit 2 seiner Accounts gesperrt wurde, bieten lassen muss. Scheinbar ist das Thema nicht wichtig genug.

    Hallo,

    eine Frage an die hier mitschreibenden und –lesenden Versicherungsberater und –Makler. Früher (also knapp nach dem Kaiser) stand ich vor einem vergleichbaren Problem. Die in jungen Jahren abgeschlossene Risikolebensversicherung endete mit 60 Jahren, das jüngste Kind war aber noch nicht mit der Ausbildung fertig. Eine reguläre Risikolebensversicherung abzuschließen, kann man in dem Alter vergessen.
    Aber es gab damals die Delta Lloyd, die Risikolebensversicherungen bei niedrigen Versicherungssummen (bei mir 25 TEURO – das reichte für den Zweck) ohne irgendwelche Gesundheitsfragen anbot. Das Risiko hat man sich gut bezahlen lassen, war es mir aber Wert.

    Die Delta Lloyd gibt es nicht mehr. Gibt es heute Gesellschaften, die ähnliche Risikolebensversicherungen anbieten?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    nein, gibt es in der Form nicht mehr. Ich will nicht ausschließen, dass das über spezielle Rahmenverträge des Arbeitgebers möglich wäre, ähnlich wie bei einer BU. Auf dem regulären Markt allerdings nicht. Es gibt immer wieder mal Aktionen, wo Versicherer den Abschluss mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung verbinden.
    Das sieht dann zumeist so aus, dass Abfragezeiträume verkürzt sind (bspw. 2 statt 5 Jahre), oder abschließend bestimmte Krankheitsbilder abgefragt werden. Das erleichtert den Zugang mitunter immens.
    Das ist, Stand heute, allerdings in der Regel auch an die Aufnahme eines Darlehens im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gebunden. Also auch nicht für jedermann geeignet.

    Ab einer gewissen Versicherungssumme verlangen manche Versicherer auch eine Gesundheitsprüfung.

    Ansonsten Gesundheitsfragen der infrage kommenden Tarife checken, damit der Versicherungsschutz auch Hand und Fuß hat.

    Verraten sie uns bitte, wann genau "manche Versicherer" auf eine Gesundheitsprüfung verzichten? Und jetzt bitte keine "Sterbegeld-RLV" mit 10 k Versicherungssumme, sondern marktüblich. Vielmehr ist es doch so, dass in aller Regel grundsätzlich eine Prüfung erfolgt, diese aber mehr oder weniger umfangreich ausfallen kann, je nach Höhe der Versicherungssumme und ggbfs. auch mal in Abhängigkeit vom Eintrittsalter des Antragstellers.
    Mitunter reicht die Beantwortung der im Antrag abgefragten Sachverhalte, zusätzlich kann dann ein mehr oder weniger umfangreicher Untersuchungsbericht angefordert werden. Macht ja auch Sinn.

    Eine Entschuldigung ist nun wahrlich nicht nötig. Es gehört bei einem etwas komplexeren Thema aber nun einmal etwas mehr dazu. Grundsätzlich nun einmal die Frage, was denn genau abgesichert werden soll. Angehörige? Falls ja: Kinder? (Ehe-)Partner? Oder, wie bereits angedeutet, vielleicht gar ein Darlehen? Wieder einmal andere Baustelle. Es ist ja wohl kaum zuviel verlangt, zumindest ein paar Basisinformationen preiszugeben. Sie möchten schließlich etwas von anderen.

    Bei dieser Fülle an Informationen dürfte das schwierig werden (Sorry, den konnte und wollte ich mir jetzt nicht verkneifen :-)).
    Aber es ist ja eine ernst gemeinte Frage, daher: ein bisschen mehr darf schon preis gegeben werden...oder man muss in einem ersten Schritt die üblichen Verdächtigen (Europa, Hannoversche, Dialog, Cosmos Direkt etc. pp.) bemühen, die in der Regel auch erste Berechnungen über ihre Webseiten ermöglichen. Reicht dann schon einmal für einen ersten, wenn auch groben Überblick.
    Wir wissen ja nicht, ob vielleicht eine spezielle Form gewünscht wird (bspw. zur passgenauen Absicherung eines Immobiliendarlehens), die längst nicht von allen Anbietern angeboten wird und die Anbieterauswahl in diesem Fall erheblich einschränken würde. So kann nur munter ins Blaue geschossen werden, was aus meiner Sicht wenig zielführend wäre.