Hallo,
2 Verträge müssen sein. Die Frau ist ja schließlich nur mittelbar zulageberechtigt. Muss also zwingend einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage und ggbfs. auch die Kinderzulage zu erhalten.
Was die Entnahme betrifft: Es muss eine Mindestentnahme von 3000 € erfolgen. Soll der Vertrag danach weiterlaufen, ist es darüber hinaus erforderlich, dass mindestens 3000 € im Vertrag verbleiben. Damit ist der gesetzliche Rahmen abgesteckt.
Wie du auf die 10000 € kommst, ist mir schleierhaft. Nehmen wir folgendes Szenario an:
Vertrag 1 läuft auf dich. Du besparst mit 1925 € Eigenleistung deinen Vertrag, dazu kommt die Grundzulage. Mit der Gesamtsparleistung i. H. v. 2100 € jährlich wäre eine Entnahme theoretisch nach 2 Jahren denkbar, da die geforderten 3000 € erreicht sind.
Vertrag 2 wiederum wird jährlich mit 1135 € bespart (Mindesteigenbetrag+Grundzulage der Frau+900 € Kinderzulage (wenn die Kinder nach dem hierfür erforderlichen Stichtag geboren sind)). Ergo: Dieser Vertrag könnte voraussichtlich nach spätestens 3 Jahren als "Wohnriester" genutzt werden.
Wenn wir von dem von dir genannten Mindestzeitraum von 5 Jahren ausgehen, wären beide Verträge nutzbar, wenn die Besparung so erfolgt wie von mir skizziert.
Abschließend: Es ist unerheblich, welche Vertragsform gewählt wird. Ob Banksparplan, Fondssparplan oder Rentenversicherung. "Wohnriester" meint nur die Möglichkeit zur Einbringung des gebildeten Kapitals in eine Immobilienfinanzierung, unabhängig vom konkret gewählten Produkttyp.