Hallo, habe heute von der Volksbank Düsseldorf ein tolles Schreiben auf meinen Rückzahlungsantrag der Bearbeitungsgebühren erhalten. Habe im Jahre 2011 für drei Darlehen, anlässlich meines Hausverkaufs, Ablösungsentgelt von 15000 € u. Bearbeitungsentgelt von 450 € gezahlt. Jetzt teilt die Volksbank mir mit, dass diese "Bearbeitungsgebühr" eine individuelle Vereinbarung sei und somit nicht unter das BGH-Urteil fällt. Hat jemand evtl. eine gleiche Erfahrung?