Beiträge von wilelisa

    Wenn du noch Zeit hast, dann warte bis nächstes Jahr. Da kommt ein neues iphone SE zu einem günstigen Pries raus!

    Text in Chip:

    Berichten zufolge arbeitet Apple derzeit an einem neuen iPhone SE. Es soll als erstes Mittelklasse-Smartphone seit dem 2022 erschienenen Vorgänger bereits in der ersten Jahreshälfte 2025 verfügbar sein. Technisch und äußerlich dürfte es sich dabei am iPhone 14 orientieren und somit als erste "Special Edition" auf einen klassischen Home Button verzichten.

    1. Es ist kein Festpreis vereinbart, nur die Laufzeit ist bis zum 28.02.2024 einzuhalten. Aufgrund der Marktentwicklung hätte der Versorger senken können, macht er aber nicht.

    2. Es liegt nicht an der Person, die ist seit Jahren bei diesem Versorger.

    3. Ich habe kein Zeitproblem, mir geht es mehr um die Möglichkeit vorab zu erkennen, welche Versorger über die Portale jetzt schon Abschlüsse zulassen.

    Bei dem Wärmestromversorger ist der HT Preis bei über 40 ct/kWh und rund 35 ct/kWh beim NT Preis; die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage auf den 28.02.2024.

    Da auf Anfrage beim Versorger aber keine Breitschaft für eine Senkung besteht, habe ich den Vertrag zum Monatsende 02/2024 gekündigt.

    Allerdings finde ich einen günstigen Versorger mit dieser Vorlaufzeit nur wenn ich probeweise den Anmeldevorgang im Vergleichsportal fast vollständig durchlaufe. Erst dann kommt der Hinweis das ein Abschluss nicht möglich ist und ich muss einen anderen Versorger ausprobieren usw...

    Dann gibt es wohl keine Übersicht/Zusammenstellung zu Vorlaufzeiten.

    Zur Feststellung, welche Vorlaufzeit der ausgesuchte Versorger zuläßt, muss man also fast den vollen Abschlussvorgang durchlaufen! Das ist doch sher unbefriedigend!

    Die Installation einer PV-Anlage führt zu einer signifikanten Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz.

    Ist der aktuelle Stromlieferant während der Laufzeit des Vertrags verpflichtet, z. B. nach einer Anlaufphase (6 Monate), nach Hochrechnung des zu erwartenden Jahresverbrauchs den monatlichen Abschlag zu ändern?

    Hallo niesfisch,

    zu deiner Anfrage folgende Bemerkungen:

    1. Eine Erhöhung um mehr als das Doppelte schlägt doch, je nach Verbrauch und Zeitraum, erheblich ins "Kontor".

    2. Ich habe bei ähnlichen Fällen sofort Widerspruch eingelegt.

    3. Bei Ablehnung habe ich einen Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt.

    4. Diese fordert die Unternehmen zur Stellungnahme auf.

    5. Das war den Unternehmen offensichtlich zuviel Aufwand. Sie haben zwar die Kündigung aufrechterhalten, aber mir die erhöhten Kosten für den Vertrag bei einem anderen Versorger/Grundversorger erstattet.

    Das Ganze ist zwar mit etwas Arbeit verbunden, aber man kann den Unternehmen doch nicht alles durchgehen lassen.

    Meines Erachtens liegt eine wirksame Mitteilung nur vor, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Nachricht den Kunden/die Kundin zwingend erreicht und aus dem Inhalt die Absicht einer Preiserhöhung klar hervorgeht. Das ist hier sicherlich nicht der Fall, da erstens der Anbieter seiner Bringschuld (Nachricht zusenden) nicht nachgekommen ist und zweitens aus einer reinen Übersicht der Preise eine Preiserhöhung nicht klar erkennbar ist.

    Die Vertragsdaten stimmen; ein Bonus wurde vereinbart!

    Wenn ich einen Anbieter finde, der unter dem bis 30.06.2019 festgeschriebenen Arbeits- und Grundpreis liegt (eventuell mit Bonus), so sollte ich also mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 1 Monat noch im Laufe des Monats Dezember 2018 den Vertrag kündigen?

    Hallo Kater.Ka,
    vielen Dank für die ersten Informationen.

    Es handel sich in der Tat um einen Vertrag mit E.ON mit folgenden Daten:

    Lieferbeginn: 28.02.2018
    Vertragslaufzeit: 12 Monate
    Vertragsende: 31.01.2019
    Preisgarantie: 30.06.2019
    Kündigungsfrist: 1 Monat
    Folgelaufzeit: 12 Monate

    Für mich sieht das so aus, dass der Vertrag zum 31.01.2019 endet und bei Nichtkündigung sich um 12 Monate bis zum 31.01.2020 verlängert.

    Es stellen sich für mich also folgende Fragen:

    1. Beginnt der 2. Vertrag mit einer Preisgarantie bis zum 30.06.2019?
    2. Was ist nach dem 30.06.2019?