Hallo,
recht herzlichen Dank für die Rückmeldungen, damit hatte ich gar nicht gerechnet, ich dachte es wäre ein zu spezielles Thema.
Ich bin in der KVdR seit 2015 und da wurde diese Fragen der hauptberuflichen oder nebenberuflichen Selbstständigkeit und der zusätzlichen Einkommen geklärt. Da war auch klar, dass Beiträge aus der Rente der Deutschen Rentenanstalt und mögliche Versorgungsbezüge (habe ich nicht) und aus Arbeitseinkommen beitragspflichtig sind.
Nun ist eine andere Stelle tätig und die fragt nach diesen Einkommen. Ich werde also der Kasse schreiben und auf den Sachstand hinweisen.
Herr Jansen, ich denke auch nach den Rückmeldungen der Community dass es wahrscheinlich ein Informationsdefizit vielleicht auch ein Zuständigkeitsproblem gibt.
Gegen die jetzige hauptberufliche Selbstständigkeit spricht neben der Einschätzung der Kasse von 2015, dass ich immer geringere Einkommen habe. Mein Einkommen aus dem Bescheid von 2016 hat sich in 2017 halbiert. Ich führe nur noch angefangene Aufträge zu Ende.
Insofern hat mich auch interessiert ob die neue Beitragsregelung ab 01.01.2018 schon jetzt im Übergang gilt, denn ich habe jetzt eine Beitragseinstufung auf der Basis von 2016 und habe jetzt 2017 nur die Hälfte des Einkommens.
Vielen Dank für die Rückmeldung
Joachim