Beiträge von Kamikaze01

    Hallo Hardy24,

    wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, wäre eine Besteuerung der Auszahlungen der
    Pensionskassen-Verträge (nach Ablauf der Versicherungen) demnach garnicht oder nur
    zur Hälfte steuerpflichtig .

    Meine Verträge waren übrigens auch über die ALLIANZ abgeschlossen.

    Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.

    VG / Kamikaze01

    Hallo zusammen,
    habe heute meine Steuererklärung bei der Lohnsteuerhilfe für 2018 durchrechnen lassen.
    Erschreckenderweise kam dabei heraus, ich müsste für 2018 13.373,-- Euro nachzahlen ! ;(

    Eckdaten zur Steuerklärung : mtl. Rente 2.400,-- (Renteneintritt 2017 )
    Auszahlung Pensionskasse : 33.000,--

    Mir ist dabei aufgefallen, dass mein Durchschnittssteuersatz mit 25,05 % angegeben ist, und
    zusätzlich ein "Grundsteuersatz" von 39,90 Prozent anfallen würde.

    Anzumerken ist noch, dass es sich bei den Auszahlungen der Pensionskasse um 2 Verträge
    handelt:
    Abschluß des 1-sten Vertrages : 2002
    Abschluß des 2-ten Vertrages : 2006

    Kann mir evtl. jemand aus der Community erklären/erläutern, ob eine derart hohe Steuernach-
    zahlung sein kann.

    Schon mal vielen Dank dem/den Rückantworter(n)

    Kamikaze01

    Hallo zusammen,

    nachdem ich 2017 in Rente gegangen bin, hatte ich meine "Pensionskassen-Versicherung" beitragsfrei stellen lassen.

    Zu Ende 2018 wird diese nunmehr fällig, und ich habe die Wahl diese inform von (äusserst geringen") Rentenzahlungen,
    oder Auszahlung der Versicherung zu beenden.

    Nunmehr habe ich gehört, dass bei Auszahlung der angesparten Versicherung ( ca. 35.000 € ) das Finanzamt einen
    Steueranteil von ca. 7.000,00 € ???? erhebt. ?(

    Sollte dies stimmen, würde dies ebenfalls bedeuten, dass ich ab 2019 Steuer-Vorauszahlungen zu leisten hätte.

    Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist, dass sich der Staat an dem von mir angesparten Geld bereichern
    kann(darf) ? :evil:

    Vielen Dank schon mal für Eure Info*s.

    Gruß - kamikaze01

    Hallo Kater.Ka,

    vielen Dank für Deine Info.

    Hab ein Schreiben der Bank v. Mai 2018 vorliegen, in dem die "Kündigung der Mitgliedschaft "zum 31.12.2019 mitgeteilt wird.

    Wie Du schon geschrieben hast, wird ausserdem darin erwähnt, dass Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften NICHT zum Schluß des am 31.12.2019 endenden Geschäftsjahres fällig werden, sondern erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung/Vertreterversammlung.

    Demzufolge kann ich scheinbar frühestens Anfang 2020 mit einer Auszahlung meiner Gen.-Anteile rechnen, was ich unglaublich finde. ( ... aber scheinbar rechtens :-(( )

    Gruß
    kamikaze01

    Hallo zusammen,

    habe mein Giro-Konto bei einer Volksbank aufgelöst (per Mai 2018 ), und wollte auch meine bei dieser Bank angelegten Geno-Anteile
    zurücküberwiesen haben.

    Nunmehr erhielt ich die Nachricht der Bank, dass die Kündigung und damit die Auszahlung frühestens zum 31. Dez. 2019 erfolgt ?

    Meine Frage:

    Ist eine derart lange Kündigungsfrist rechtens ?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    Gruss kamikaze01