Beiträge von yroedder


    Zuerst mal mein größter Fang aus 2017: Claudia Hammond - Erst denken, dann zahlen

    (Das ist ein wirklich toll geschriebenes Buch über Finanzpsychologie. Egal ob im Supermarkt oder beim nächsten Werbeblock nachdem, Du dieses Buch gelesen hast wirst Du öfter schmunzeln und Dir denken "hahaha nicht mit mir!")

    Das habe ich mir auch erst kürzlich zugelegt, aber noch nicht angefangen. Freue mich jetzt umso mehr drauf. :)

    Als Androidnutzer verwende ich keinen Virsenscanner, da diese Programme tatsächlich viel Leistung benötigen und das Gerät verlangsamen (genau wie auf dem PC auch). Ein Virenscanner sollte auch garnicht nötig sein, wenn Sie nur Apps aus sicheren Quellen installieren, sprich dem Google Play Store. Zudem sollte das Handy so konfiguriert sein, dass generell Software aus anderen Quellen auch nicht installiert werden kann. Das sollte vollkommen ausreichen an Sicherheitsmaßnahmen. Google empfiehlt es jedenfalls selbst genau so.


    Viele Grüße

    Das Buch "Geld denkt nicht: Wie wir in Gelddingen einen klaren Kopf behalten" von Hanno Beck ist auch sehr lesenswert. Hier geht es nicht so sehr um Geld- und Finanzstrategien, sondern mehr um die Psychologie beim Thema Finanzen. Es werden typische Denkfehler und schlechte Entscheidungen entlarvt, die jeder mal mehr oder weniger in finanziellen Dingen macht. Da kann man wirklich noch was lernen.


    Viele Grüße

    Bisher nur Erfahrungen mit dem Onlinekonto von N26 gemacht, welches Komplett auf einer App basiert. Das Sicherheitsgefühl ist hier auch sehr hoch, da die App an sich nicht nur passwortgeschützt ist, sondern für jegliche Transaktionen auch noch einmal zusätzlich eine vierstellige PIN (kann man selbst festlegen) verwendet wird.
    Ein Dieb müsste also Passwort und PIN kennen, um Schaden anrichten zu können.

    Das schöne ist, dass man zudem über jede Kontoaktivität sofort per Pushnachricht auf dem Handy informiert wird. Und wenn z.B. mal die Kreditkarte gestohlen wird oder verloren geht, kann man diese zudem innerhalb von Sekunden über die App sperren.

    Für mich ist Banking über die App also nicht nur sicher, sondern auch sehr komfortabel.


    Viele Grüße

    Hallo,

    zu den formalen Anforderungen eines Sicherungsscheins für Pauschalreisen, macht der entsprechende §651 k BGB keine Angaben. Er kann also je nach Veranstalter ganz verschieden aussehen.

    Er ist ja auch nicht direkt ein Dokument ihres Reiseveranstalters, auch wenn dieser den Schein bei Buchung an Sie als Kunden aushändigen muss, sondern wird von der Versicherung (hier Zurich) ausgestellt. Das können Sie ja auch den Angaben auf dem Schein entnehmen. Zurich stellt weiterhin auf Ihrem Schein klar, dass sie "alle Reiseteilnehmer und für sämtliche Reiseleistungen des o. g. Unternehmens für die vom jeweiligen Kunden gebuchte Reise" eine Absicherung übernehmen.
    Der Schein soll, also lediglich als Beweis dafür dienen, dass Ihre Reise im Fall einer Insolvenz des Veranstalters finanziell durch eine Versicherung abgesichert ist.

    Im Insolvenzfall müssen Sie also der Versicherung nachweisen, dass Sie eine Reise bei diesem Veranstalter gebucht haben und das können Sie ja mit Ihren Reiseunterlagen tun.

    Wie ich sehe erhält Ihr Sicherungsschein zudem eine Vorgangsnummer und sollte sich daher auch eindeutig Ihrer Buchung zuordnen lassen.

    Viele Grüße

    Hallo,

    vom generellen Prozedere her würde ich mich den Vorrednern anschließen. Was wurde denn aber genau schriftlich festgehalten bzgl. Laufzeit des Darlehens und Beginn der Rückzahlung? Sie meinten ja schon, dass ein "genaues Datum nicht im Vertrag steht".

    Natürlich sind zwar auch mündliche Vereinbarungen nach deutschem Recht gültig, aber lassen sich diese denn auch beweisen (möglicherweise auch vom Schuldner)?

    Wenn überhaupt kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde, dann können Sie den Vertrag jederzeit mit Kündigungsfrist von Ihrer Seite aus kündigen und dann wie von MUC erläutert vorgehen. Andernfalls sollten Sie wirklich sicher sein, dass der Vertrag auch zweifelsfrei gebrochen wurde und sich nicht auch anders auslegen lässt, das er "schwammig" formuliert ist.

    Da sie ja schon wussten, dass sie sich auf eine eventuelle spätere Rückzahlung einlassen auf Grund von Zahlungsschwiegkeiten beim Schuldner, könnte das vor Gericht gegen Sie ausgelegt werden. Auch stillschweigende Vereinbarungen sind nach deutschem Recht zulässig.

    Ist also in Ihrem Fall wirklich leider nicht ganz so einfach.