Hallo, habe gerade bei Verbraucherzentrale Bayern gelesen, das gewisse Klauseln in Riesterverträgen unwirksam sind und dadurch finanzielle Benachteiligungen entstehen, die vierstellige Summen ausmachen können.
Nachzulesen in VZ Bayern. Halte mich darum kurz
Kann mir jemand dazu was genaueres sagen?
Würde mich freuen
Beiträge von gaga
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Hallo Finanztip,
ich bin bei BMW beschäftigt und zahle in das dortige BMW PVK Target Portfolio mtl. 250 Euro ein. Mein Bruttoverdienst beträgt 3900 Euro .Nun bin ich seit 01.07.2017 in Altersteilzeit und zahle nur noch auf 1950 Euro Lohnsteuer und Sozialabgaben. Ich habe die Lohnsteuerklasse 3 .
Ist es sinnvoll weiter in diese Altersvorsorge einzuzahlen da meine Lohnsteuer und Sozialabgaben sehr gering sind und praktisch kein Steuervorteil mehr da ist.Auf eine Antwort freue ich mich
MfG
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Hallo,
Im September 2016 läuft mein Baudarlehen bei der Labo Bayern das ich über die Sparkasse machte nach 10 Jahren aus.
Hierauf ist eine Grundschuld eingetragen.
Nun habe ich mich vorab bei einem anderen Kreditinstitut über bessere Konditionen informiert . Der Zins wäre bei denen momentan bei ca 1% . Bei der Sparkasse bei ca 2%. Laufzeit bei 4 Jahre
Allerdings sagten sie mir, das es bei Ihnen nicht geht,da noch eine Grundschuld bei der Labo eingetragen ist.
Wie kann ich weiter vorgehen?LG
gaga -
Hallo Franziska,
mache gerade Einkommensteuer und meine frage ist:kann ich die entfernungspauschale von 30 cent bei der steuer angeben, obwohl ich mit dem werksbus fahre der auf der Lst karte eingetragen ist.
dafür bezahle ich mtl. je nach arbeitstagen eine bestimmte Summe. nach meinem Wissen kann man aber die Kosten unabhängig davon angeben.Danke im voraus
gaga
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Hallo zusammen,
habe jetzt Post von meinem Anwalt bekommen bezüglich Widerruf des Darlehensvertrages der Labo bayern.
Ist leider nicht möglich. es ist kein Verbraucherdarlehensvertrag sondern ein Förderdarlehen aus dem Bayrischen Zinsverbilligungsprogramm nach den Richtlinien des Freistaates Bayern, das auf den Vorgaben des öffentlichen Rechts beruht.
Das ist die Kurzfassung.
Zur Erstattungsfähigkeit der Bearbeitungsgebühr :
Bundesgerichtshof muss erst entscheiden.
Mein Anwalt sieht aber auch hier wenig Chancen,da die gegebenen Besonderheiten im Recht der Wohnraumförderung zum Tragen kommen. Das ist die Kurzfassung.LG gaga
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Es gilt für jeden Kreditvertrag, den Verbraucher abgeschlossen haben. Ob damit Möbel, Autos oder sogar Immobilien finanziert wurden, spielt keine Rolle. Einem Urteil des Amtsgerichts Meldorf (vom 26.08.2013, AktenEs gilt für jeden Kreditvertrag, den Verbraucher abgeschlossen haben. Ob damit Möbel, Autos oder sogar Immobilien finanziert wurden, spielt keine Rolle. Einem Urteil des Amtsgerichts Meldorf (vom 26.08.2013, Aktenzeichen: : 82 C 1762/12) zufolge gilt es sogar für Förderdarlehen der KfW-Bank, für die oft Gebühren zu zahlen sind.zeichen: : 82 C
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Hallo zusammen,
war gestern beim Anwalt für Bankrecht, um die Widersprucherklärung prüfen zu lassen. Es handelt sich um ein Förderdarlehen der Labo Bayern. Bekomme in ca. 2 Wochen Bescheid. Kostet mich 190,00 Euro + Mwst.
Melde mich wenn ich was höre. -
Vielen Dank Britta,
werde die Bank nochmal anschreiben. Bei negativem Ausgang werde ich warten, bis die ersten Urteile zu Kreditbearbeitungsgebühren bei Förderdarlehen feststehen. Sie haben mir damit sehr geholfen.
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Guten Abend,
ich habe im Jahr 2006 bei der Labo Bayern einen Kredit über 89100,00 Euro aufgenommen. Hierauf zahlte ich 891,00 Euro Bearbeitungsgebühren also 1%.
Am 15.07.2014 reichte ich ein Musterschreiben bei der Labo Bayern ein, und forderte Sie auf, mir innerhalb 2 Wochen die Bearbeitungsgebühr von 891,00 Euro plus Verzinsung auf mein Girokonto zu überweisen,da ich sonst einen Anwalt einschalten werde. Nun bekam ich ein Schreiben der Labo, das dieses Urteil in meinem Fall nicht zuträfe,da diese Entscheidungen des BGH nicht auf Förderinstitute wie die BayernLabo, die Förderdarlehen zu staatlich festgelegten Konditionen vergibt anzuwenden ist. Was kann ich jetzt machen, da ich keinen Rechtsschutz habe
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe