Hallo,
ich habe eine Frage zu Abzügen / Anrechnungen von Gewerbeeinkünften aus Fonds im Bezugszeitraum:
Ich habe in Fonds investiert, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren. Diese sind auf meinen Steuerbescheiden negativ ausgewiesen, sowohl im Bemessungs- als auch im Bezugszeitraum. Soweit ich die Fondanlagen verstehe (Infrastrukturprojekte u.ä. weltweit), generieren sie hauptsächlich Gewinne im Ausland und die Versteuerung für mich als Investor findet bei einem Betriebsfinanzamt der Gesellschaft in Deutschland und etliche Jahre nachgelagert statt. Ich erhalte darüber (ebenfalls Jahre nachgelagert) nur ein kurzes Schreiben des Fonds mit einer Zusammenfassung für ein Jahr.
Daher (insbesondere wegen der negativen Einkünfte laut Steuer) habe ich mir über die tatsächlichen Zahlungsflüsse wenig Gedanken gemacht (zumal bei Beantragung die Einkünfte noch unbekannt waren), wurde nun aber beim Nachreichen des Steuerbescheids für den zweiten Bezugszeitraum aufgefordert, wie bei tatsächlicher Selbständigkeit diese Gewinnermittlungsformulare auszufüllen.
Dabei musste ich feststellen, dass gemäß Zuflussprinzip sowohl im Bemessungszeitraum als auch im Bezugszeitraum positive Beträge auf meinem Konto eingegangen sind (und die Investitionen (=Kosten) in früheren Jahren waren = irrelevant). Ich kann mir das nur so erklären, dass durch die Versteuerung im Ausland, Steuergestaltung u.ä. das (deutsche) Gewerbeeinkommen zwar negativ ist, aber ich dennoch eine (somit wohl weitgehend in Deutschland steuerfreie) Ausschüttung erhalte. Welche Kosten dabei gegen die Gewinne gerechnet wurden, ist mir nicht bekannt und kann ich somit nicht (und schon gar nicht taggenau(!)) angeben.
Nun habe ich versucht, mich dazu einzulesen und bin auf wenig Erhellendes gestoßen. §2d BEEG ist ja sehr allgemein gehalten, verweist aber in Satz 3 doch irgendwie auf den Einkommensteuerbescheid. Aber was das für das Thema Fonds mit Gewerbeeinkünften bedeutet, dazu habe ich nichts gefunden. Nur weitere Komplexitäten wie z.B. ein paar Urteile des BSG (AZ: B 10 EG 9/13 R und B 10 EG 2/14 R), wonach nur in Deutschland oder in Europa (EWR) versteuerte Einkünfte zu berücksichtigen sind - wenn ich es richtig verstehe sowohl bei der Bemessung als auch beim Bezug.
Aber erst mal allgemein gefragt:
1) Gilt das Gewerbeeinkommen aus den Fonds als 0/negativ laut Einkommensteuerbescheid oder müssen die Ausschüttungen berücksichtigt=angegeben werden?
2) Wenn berücksichtigt, wie könnte ich Kosten geltend machen oder bleibt mir nur die 25% Abzug für pauschale Ausgaben anzusetzen?
3) Und wenn im Bezugszeitraum berücksichtigt, dann hoffentlich wenigstens auch im Bemessungszeitraum, oder? Bin nämlich noch nicht bei 1800 € Anspruch aus meiner eigentlichen nichtselbständigen Arbeit.
Und dann eben im Speziellen:
Gibt es diese Aufsplittung in D/EWR-versteuerte Einkünfte und sonstige ausländische, so dass es sinnvoll sein könnte, eine Aufschlüsselung von der Fondgesellschaft anzufordern?
Dachte nicht, dass ich mit so einer Anlage Probleme wie ein Selbständiger (bei gleichzeitig null Einfluss auf Zeitpunkte u.ä.) bekommen würde...
Viel Unmuß für Beträge, die aufs Jahr gerechnet kaum ins Gewicht fallen würden (<200 €/m), aber nach Zuflussprinzip ggf. eine drastische Kürzung eines Elterngeldmonats bedeuten könnten (z.B: 2000 € Ausschüttung in einem Monat des Bezugszeitraums = 0 € Elterngeld, oder? bzw. ggf. -25% = 1500 € Abzug --> bleiben noch ein paar € übrig).
Sorry auch für die längliche Beschreibung und schonmal vielen Dank für Ideen oder Einschätzungen.
Viele Grüße
Dietmar