So, heute hatten wir nun den Termin vor dem Sozialgericht in Detmold. Kurz und knapp: wir haben verloren...
Die Rechtslage ist hier leider ziemlich eindeutig, auch wenn die Richterin und der Rechtsbeistand der Beklagten mit uns übereinstimmen, dass es ungerecht ist. Die Richterin meinte, dass sie sehr viel zu dem Sachverhalt gelesen hat, uns aber nicht helfen könnte. Krankheit ist also ein eigenes Risiko. Die Richterin konnte aber nur aufgrund der aktuellen Rechtslage entscheiden. Zudem gibt es ein ziemlich aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen zu genau unserem Sachverhalt. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat auch hier gegen die Elterngeldempfänger entschieden (Urteil: L 2 EG 6/19 vom 06.11.2019). Eine Revision gegen das Urteil vor dem Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen.
Es bestünde die Möglichkeit auf eine Berufung gegen unser Urteil vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, aber wir haben uns dagegen entschieden, weil wir davon ausgehen, dass auch das LSG NRW sich einzig auf die aktuelle Rechtslage berufen würde, was ja auch Aufgabe des Gerichts ist.
Wenn hier jemand was an der aktuellen Rechtslage ändern könnte, wäre das nur der Gesetzgeber.
Tip: was man ggf. machen könnte ist, dass man bei drohender Krankheit / Krankengeldbezug den Antrag von ElterngeldPlus auf normales Elterngeld umstellt. Passiert das relativ am Anfang des Elterngeldbezuges kann man Glück haben, dass das Krankengeld nach dem vorherigen vollen Einkommen berechnet wird und man zusätzlich noch den Sockelbetrag von 300,- EUR (Elterngeld) erhält. Wir hätten das auch umstellen können, dann hätten wir anstelle der 150,- EUR auch 300,- EUR bekommen. Hingewiesen hat uns hierauf freilich niemand...
Falls jemand vor das Landessozialgericht zieht, wünsche ich ihm/ihr jedenfalls viel Erfolg.
Tut mir leid, dass ich keine positive Nachricht habe.
Falls noch jemand Fragen zum Thema hat, kann er sich gerne bei mir melden.
Beste Grüße
Philipp Schlüter