Beiträge von Cristina RG

    Hallo liebe Community,

    meine Tochter hat im September eine Ausbildung bei der Polizei begonnen. Wir wollten für sie eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel und Vollzugsunfähigkeitsklausel abschließen. Leider wurde sie bereits von zwei Versicherern abgelehnt.

    :?:Welche Erfahrungen gibt es im Bereich Vollzugsunfähigkeit? Braucht man dafür extra eine Versicherung? Oder genügt auch eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel? :?:

    Uns wurde das so argumentiert, dass eine Vollzugsunfähigkeit dann eintreffen kann, wenn beispielsweise die Benutzung der Waffe aufgrund einer Beschädigung der Hand/Armfunktionalität hinüber ist, dann wäre man Vollzugsunfähig und könne u. U. nicht mehr eingesetzt werden. Wie wahrscheinlich ist soetwas? Es geht in erster Linie darum, dass sie während der Ausbildung nur "Beamte auf Probe" ist und bei einer Vollzugsunfähigkeit die Ausbildung scheinbar abbrechen müßte.

    Hallo,
    heißt das im Umkehrschluss dass die österreichische Rente in Ö versteuert werden muß? Wird eine Steuererklärung in Österreich von Nöten sein? Ich habe gelesen, dass die Renten bis ca. 12000 € p. a. steuerfrei sind. Oder werden die Renten aus D und Ö zusammen gerechnet und dies zur Grundlage genommen?
    Vielen Dank für eine Antwort von den Forenmitgliedern.

    Hallo Peter,

    1. für das Volljährige Kind muß nur Unterhalt bezahlt werden, wenn es bedürftig ist - also wenn es kein eigenes Einkommen hat. Wenn das Kind in Ausbildung ist, erhält es ja eine Ausbildungsvergütung - die ist vom Unterhaltsanspruch abzuziehen. Ausserdem ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig und nicht nur Sie. Heisst soviel wie...wenn die Mutter Einkommen hat wird ihres und das von Ihnen zusammenaddiert und der Unterhaltsanspruch berechnet - abzüglich Kindergeld, abzüglich Azubigehalt - dann wird im Verhältnis der Unterhalt von Vater und Mutter bezahlt. Wichtig ist, dass Sie den titulierten Unterhalt so schnell wie möglich abkündigen bzw. einen Antrag auf Änderung stellen.

    2. Für das Minderjährige Kind steht es nicht zur Debatte ob sonder in welcher Höhe hier Unterhalt zu leisten ist.

    Gruß
    Cristina

    Hallo,
    ich habe meine Sparkasse angeschrieben, weil mir ein "Darlehenspreis" in Höhe von 12 EUR jährlich auf den Kontoauszügen aufgefallen ist. Dieses Konto ist ein Darlehenskonto für eine Immobilienfinanzierung. Auch im Kreditvertrag habe ich den Passus gefunden, in dem die Sparkasse einen jährlichen Darlehenspreis i. H. v. 12 € erhebt. Ich war davon ausgegangen, nachdem der BGH die Kontoführungsgebühren bei Darlehen als unzulässig angesehen hat (AZ XI ZR 388/10) dass dieser Betrag auch darunter fallen würde.
    Heute erhalte ich eine Antwort von der Sparkasse mit folgendem Wortlaut: "Der Darlehenspreis ist rechtlich etwas anderes als eine Kontoführungsgebühr. Seine Berechnung ist durchaus zulässig. Die Sparkasse PF-CW berechnet seit etlichen Jahren keine Darlehenskontoführungsgebühren mehr. Der Darlehenspreis wird der aktuellen Preisangabenverordnung gerecht und wird in den Darlehensverträgen im Effektivzins ausgewiesen."

    Warum wird er aber dann separat in den Kontoauszügen benannt, wenn er doch im Effektivzins ausgewiesen wird? Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen?

    Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald.
    :)