hallo,
um vom BHW die auszahlung des bausparguthabens + bonus zu erhalten, empfiehlt es sich nicht den bausparvertrag zu kündigen, vielmehr sollte man (mindestens 3 monate vor dem gewünschten auszahlungstermin) die zuteilung annehmen und endgültig auf das darlehen verzichten. beides kann man machen mit dem formblatt
https://www.bhw.de/docs/927607000.pdf
da für die bausparkasse bei eine kündigung wegen ablaufs der 10-jahres-frist nach zuteilung eine kündigungsfrist von 6 monaten gilt, kann man die kündigung abwarten, sollte bei einer kündigung dann aber handeln.
zinsen werden regelmäßig nur zum jahresende gutgeschrieben. droht durch zinsgutschrift oder andere gutschriften (z.b. prämiengutschriften oder überweisungen oder autorisierte einzüge), dass das bausparguthaben die bausparsumme übersteigt, ist unverzügliches handeln geboten.
LG
Victor