es hat sehr lange gedauer mit dem schriflichen Urteil. Vorige Woche jedoch hat mich aber voll erwischt.
Das LG hat gegen mich entschieden. Die RSV soll bis zum Widerruf vollständig von mir getragen werden.
Dazu ist noch die Berechnungsformel nicht korrekt. Wie ich meinen Infos aus dem Internet entnehme hat so noch kein Gericht entschieden. Viele Gerichte teilen die Versicherungsprämie bis zum Widerruf durch zwei Parteien.
Bin deshalb sehr wütend und traurig, solche Ungerichtigkeit.
Habe jedoch entschieden weiter machen.
viel Glück und Grüße
Beiträge von tubikimi
-
-
Hallo Elu und andere Teilnehmer,
gibt es nichts Neues zu diesem Thema?
Noch vor einem Jahr wollten so viele wegen der Restschuldversicherung tätig werden.
Gruß -
Chris2702
Ein Berattungsgespräch beim Notar oder Rechtsanwalt kostet € 190.
Frage also den Notar ob er diese Angelegenheit auf diese Weise abrechnen kann und verzichte auf seine Urkunde.
Das Internet verfügt über verschiedene Vollmachten, die von euch benötigte würde ich mir einfach ausdrucken,
ausfühlen, unterschreiben und doppelt ablegen. 1x deine Mutter, 1x du.
Viel Erfolg -
O Gott Olli, wie kann man denn so naiv sein.
Natürlich ist es Wucher. Ob du gegen die Bank vorgehen kannst weiss ich nicht.
Dazu würde ich die Verbraucher Zentralle kontaktieren.
Zur Zeit ist ein Darlehen v. € 25.000 für die Laufzeit von 84 Monaten mit unter 4% zu bekommen.
Schau also schnellsten im Internet im Scheck24 nach einer geigneten Bank, lasst dich aber nicht wieder irgendetwas aufschwätzen und schulde um.
Denk immer daran, die meisten Banken sind echte Verbrecher.
Viel Erfolg!!! -
Hallo Tiger,
was fordert eigentlich dein Anwalt von der Targo? Wenn dein Darlehen bereits zurückgezahlt ist ( so wie mein auch)
willst du wohl die Restschuldversicherung und die Zinsen zurück.
In meinem Fall ist schon ein Gerichtstermin gewesen, dazu habe ich noch keine Entscheidung.
Die Targo will jedenfalls nur den Rückkaufswert zurückzahlen und bedient sich dabei mehrerer passender Urteile.
Was ich nicht verstehe, der BGH hat doch am 18.01.11 eindeutig entschieden. Warum urteilen manche Landes oder Oberlandes Gerichte anders? Kann mir das jemand erklären?
Ich sitze Tage und Nächte stöbere im Netz und bin immer mehr verunsichert. In meinem Fall müsste auch noch anstatt der vertragliche der marktüblicher Zins berechnet werden. Nach Wegfall der RSV und der Bearbeitungsgebühr ergibt sich eindeutig eine Laufzeit von unter 5 Jahren, hier käme SUD114 in Frage.
Ich habe in wirklichkeit niemanden mit dem ich darüber diskutieren kann. Mein Anwalt ist wohl auch so eine Flinte.
Habe bereits mehrere Anwälte dazu per E-Mail angeschrieben, aber da bemühlt sich keiner mir eine Antwort zu geben. Gruß -
Hallo an alle in Sache Restschuldversicherung,
gibt es hier keine neue Erfahrungen, habt ihr keine neue INFOS?
-
danke Detlef,
nun kann ich diesen Weg nicht mehr gehen.
Aber bitte berichte wie es ausgeht.Gruß
-
Detlef,
nicht Bochum, es war Darmstadt.
Das Urteil ist auch noch nicht entgültig, der RA kann vielleicht noch etwas bewirken.
Trotzdem hat mich das vom Hocker gehauen, man fühlt sich so ohnmächtig.
Schreib mal bitte etwas mehr über dein Fall.
Danke u. Gruß -
ja elu, so sehe ich das auch. Werde halt abwarten müssen.
Was sagt denn deine RA dazu?
gruß -
Nein elu, nicht Düsseldorf. Ich war auch nicht persönlich dort, weil ich nicht geladen war.
Die schriftliche Begründung kommt erst später.
Mein RA wurde wohl aufgefordert eine schriftliche Stellungsnahme abzugeben und er ist bereits dabei dem Gericht die BGH Urteile und den Wortlauf zu zitieren. Ob das Hilft? Er hat das doch auch vorher gemacht.
Da ich keine RS besitze oder besser gesagt zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht besessen hatte würde ich auf den Kosten sitzen bleiben.
Das macht mich richtig traurig. Wie kann so etwas möglich sein?. -
an easywiderruf und alle anderen Teilnehmer hier,
ich habe hier bereits berichtet, dass heute in meinen Angelegenheit vor dem Landesgericht verhandelt wird.
Im Jahr 2012 hat mein RA mein Darlehen aus 2008 und die Restschuldversicherung widerrufen.
Die weiteren Zahlungen an die Bank habe ich beendet, weil laut unserer Berechnung wurde das Darlehen bereits überzahlt.
Die Bank antwortete, dass der nicht verbrauchte Versicherungsbeitrag gutgeschrieben sein kann aber die Prämie bis zum Widerruf zwingend bezahlt sein muss.
Mein RA hat die Urteile des BGH aus 2009 und 2011 zitiert, leider ohne Erfolg.
Es gab ein reges bla, bla seitens der Bank.
Schließlich als 2014 der BGH wegen der Bearbeitungsgebühren sein Urteil gesprochen hatte wurde mein RA wieder aktiv und hat im Dezember 2014 ein Mahnbescheid gestellt und so ist die Sache wieder ins Rollen gekommen.
Auf Anschreiben des Gerichts hat die Bank geantwortet, dass sie die Bearbeitungsgebüren gutschreiben wird an der verbrauchten Versicherung hat sie aber festgehalten.
Also hat das Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, der eben heute war.
Der Ausgang ist für mich leider schlecht.
Und das ist etwas was ich nicht verstehe.
Ich habe gelesen dass manche Gerichte so urteilen, dass die verbrauchte Versicherung zu Hälfte von der Bank und zu Hälfte vom Darlehensnehmer zu tragen sein soll.
Das wäre für mich noch in Ordnung, mit solchem verbraucherunfreundlichen Urteil habe ich jedoch nicht gerechnet.Informiert sich das LG über die Rechtslage in Deutschland nicht? Darf LG anders als BGH urteilen?
Und was soll ich jetzt tun?
Bitte freundlichst um Hilfe!!! -
richtig so Tiger.
Meine Verhandlung ist am 30.09.15. Ich hoffe auf ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich werde berichten.
Als schon der Termin feststand hatte die Targo doch noch versucht mich zu warnen und zwar seine Rechtanwälte schickten dem Gericht ein Schreiben in dem ein Urteil aus dem Jahr 2015 erwähnt wurde in dem der Verbraucher gegen die Bank verloren hat.
Dieses Urteil ist im Internet nicht zu finden sondern lediglich mehrere andere zu Gunsten der Verbraucher.
Die Restschuldversicherung musste oft vollständig von der Bank erstattet werden.
Andere Gerichte urteilten aber so, dass die Hälfte der verbrauchten RSV vom Verbraucher und die andere Hälfte von der Bank zu tragen war, weil die Bank lt. diesem Urteil auch abgesichert war. -
jbe
ja klar, das schreibt doch die Bank immer (hier die Targo). Sie würde doch nicht freiwillig an dich zurückzahlen.
Wie man im Internet nachlesen kann gibt es mehrere Urteile dazu.
Ob du allerdings alleine gegen die Bank etwas ausrichten kannst ist fraglich.Auch für bereits zurückgezahlte Darlehen bekommst du die Beiträge der RSV plus darauf gezahlte Zinsen zurück, vorausgesetzt die Wiederrufsbelehrung in deinem Vertrag ist nicht korrekt.
-
alexa1108,
anscheinend will die Bank dich für dumm verkaufen.
Antrag oder Vertrag, wenn du Abbuchungen den Bank hast und der Monatsbetrag mit dem vom Vertrag gleich ist ist doch alles klar. Außerdem muss doch dein Anwalt wissen wie und was.
Ich habe auch einen Vertrag mit der Targo, das ist eine Kopie und ich nicht alles korrekt kopiert hatte.
Jedenfalls auf der ersten Seite ist der Netto Betrag + Versicherungsbetrag + Bearbeitungsgebühren. Am Ende steht der Brutto Betrag, wann die erste und die letzte Rate fällig ist, die Ratenzahl und die Ratenhöhe.
Schönen Gruß -
danke für deine ausfühliche Beschreibung des Falls easywiderruf.
Meine Bank argumentiert ähnlich. Der RA ist wegen Bearbeitungsgebüren und Restschuldversicherung bereits 2013 beauftragt. So richtig Ins Rollen ist das Ganze erst Ende 2014 gekommen.
Da die Bank die Bearbeitungsgebüren erstatten will aber die Beiträge der Restschuldversicherung bis zum Widerruf vollständig berechnet wurde geklagt, die Verhandlung ist bald. -
-
Schlesinger,
ich habe um guten Rat und Erfahrungsaustausch und nicht um Kritik gebeten, also halten Sie sich da bitte raus. -
Es ist mir vollkommen klar, dass ich rechtlich gesehen kein Anspruch habe.
Unter Berücksichtigung dieses Aspekts habe ich auch meine Frage gestellt.
Es geht auch nicht um Erstattung eines Teils des Reisepreises sondern um einfache Kulanz des Reiseveranstalters,
vieleicht würde eine Umbuchung das Problem lösen, oder eine kleine Gutschrift.
Ich bin nämlich der Kunde der sich nächstes mal hundert mal überlegt wo er bucht. -
Vor mehreren Wochen habe ich Griechenland Pauschalreise gebucht. Der zu zahlender Preis für 2 Erwachsene und ein Kind wäre € 2.900.
Vor einigen Tagen stellte ich fest, dass die gleiche Reise um fast € 700 günstiger geworden ist. Das ärgert mich natürlich sehr.
Es ist mir klar, dass ich normalerweise nichts dagegen unternehmen kann aber ich denke, dass mein Reisebüro durchaus etwas machen könnte.
Vielleicht eine Umbuchung oder eine Gutschrift. Hat jemand gleiche Erfahrung gemacht???
Danke für Infos. -
Tiger,
ich bin wegen diesem Problem bei einem normalen Anwalt. Mein Verfahren läuft auch schleppend.
Du kannst dir allerdings im Netz einen RA suchen und mit ihm per Telefon oder Internet kommunizieren.
Es gibt viele RA die gerade mit diesem Thema werben.Viel Glück