Beiträge von tubikimi

    es hat sehr lange gedauer mit dem schriflichen Urteil. Vorige Woche jedoch hat mich aber voll erwischt.
    Das LG hat gegen mich entschieden. Die RSV soll bis zum Widerruf vollständig von mir getragen werden.
    Dazu ist noch die Berechnungsformel nicht korrekt. Wie ich meinen Infos aus dem Internet entnehme hat so noch kein Gericht entschieden. Viele Gerichte teilen die Versicherungsprämie bis zum Widerruf durch zwei Parteien.
    Bin deshalb sehr wütend und traurig, solche Ungerichtigkeit.
    Habe jedoch entschieden weiter machen.
    viel Glück und Grüße

    Chris2702
    Ein Berattungsgespräch beim Notar oder Rechtsanwalt kostet € 190.
    Frage also den Notar ob er diese Angelegenheit auf diese Weise abrechnen kann und verzichte auf seine Urkunde.
    Das Internet verfügt über verschiedene Vollmachten, die von euch benötigte würde ich mir einfach ausdrucken,
    ausfühlen, unterschreiben und doppelt ablegen. 1x deine Mutter, 1x du.

    Viel Erfolg

    Hallo Tiger,
    was fordert eigentlich dein Anwalt von der Targo? Wenn dein Darlehen bereits zurückgezahlt ist ( so wie mein auch)
    willst du wohl die Restschuldversicherung und die Zinsen zurück.
    In meinem Fall ist schon ein Gerichtstermin gewesen, dazu habe ich noch keine Entscheidung.
    Die Targo will jedenfalls nur den Rückkaufswert zurückzahlen und bedient sich dabei mehrerer passender Urteile.
    Was ich nicht verstehe, der BGH hat doch am 18.01.11 eindeutig entschieden. Warum urteilen manche Landes oder Oberlandes Gerichte anders? Kann mir das jemand erklären?
    Ich sitze Tage und Nächte stöbere im Netz und bin immer mehr verunsichert. In meinem Fall müsste auch noch anstatt der vertragliche der marktüblicher Zins berechnet werden. Nach Wegfall der RSV und der Bearbeitungsgebühr ergibt sich eindeutig eine Laufzeit von unter 5 Jahren, hier käme SUD114 in Frage.
    Ich habe in wirklichkeit niemanden mit dem ich darüber diskutieren kann. Mein Anwalt ist wohl auch so eine Flinte.
    Habe bereits mehrere Anwälte dazu per E-Mail angeschrieben, aber da bemühlt sich keiner mir eine Antwort zu geben. Gruß

    Nein elu, nicht Düsseldorf. Ich war auch nicht persönlich dort, weil ich nicht geladen war.
    Die schriftliche Begründung kommt erst später.
    Mein RA wurde wohl aufgefordert eine schriftliche Stellungsnahme abzugeben und er ist bereits dabei dem Gericht die BGH Urteile und den Wortlauf zu zitieren. Ob das Hilft? Er hat das doch auch vorher gemacht.
    Da ich keine RS besitze oder besser gesagt zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht besessen hatte würde ich auf den Kosten sitzen bleiben.
    Das macht mich richtig traurig. Wie kann so etwas möglich sein?.

    an easywiderruf und alle anderen Teilnehmer hier,

    ich habe hier bereits berichtet, dass heute in meinen Angelegenheit vor dem Landesgericht verhandelt wird.
    Im Jahr 2012 hat mein RA mein Darlehen aus 2008 und die Restschuldversicherung widerrufen.
    Die weiteren Zahlungen an die Bank habe ich beendet, weil laut unserer Berechnung wurde das Darlehen bereits überzahlt.
    Die Bank antwortete, dass der nicht verbrauchte Versicherungsbeitrag gutgeschrieben sein kann aber die Prämie bis zum Widerruf zwingend bezahlt sein muss.
    Mein RA hat die Urteile des BGH aus 2009 und 2011 zitiert, leider ohne Erfolg.
    Es gab ein reges bla, bla seitens der Bank.
    Schließlich als 2014 der BGH wegen der Bearbeitungsgebühren sein Urteil gesprochen hatte wurde mein RA wieder aktiv und hat im Dezember 2014 ein Mahnbescheid gestellt und so ist die Sache wieder ins Rollen gekommen.
    Auf Anschreiben des Gerichts hat die Bank geantwortet, dass sie die Bearbeitungsgebüren gutschreiben wird an der verbrauchten Versicherung hat sie aber festgehalten.
    Also hat das Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, der eben heute war.
    Der Ausgang ist für mich leider schlecht.
    Und das ist etwas was ich nicht verstehe.
    Ich habe gelesen dass manche Gerichte so urteilen, dass die verbrauchte Versicherung zu Hälfte von der Bank und zu Hälfte vom Darlehensnehmer zu tragen sein soll.
    Das wäre für mich noch in Ordnung, mit solchem verbraucherunfreundlichen Urteil habe ich jedoch nicht gerechnet.

    Informiert sich das LG über die Rechtslage in Deutschland nicht? Darf LG anders als BGH urteilen?
    Und was soll ich jetzt tun?
    Bitte freundlichst um Hilfe!!!

    richtig so Tiger.

    Meine Verhandlung ist am 30.09.15. Ich hoffe auf ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich werde berichten.
    Als schon der Termin feststand hatte die Targo doch noch versucht mich zu warnen und zwar seine Rechtanwälte schickten dem Gericht ein Schreiben in dem ein Urteil aus dem Jahr 2015 erwähnt wurde in dem der Verbraucher gegen die Bank verloren hat.
    Dieses Urteil ist im Internet nicht zu finden sondern lediglich mehrere andere zu Gunsten der Verbraucher.
    Die Restschuldversicherung musste oft vollständig von der Bank erstattet werden.
    Andere Gerichte urteilten aber so, dass die Hälfte der verbrauchten RSV vom Verbraucher und die andere Hälfte von der Bank zu tragen war, weil die Bank lt. diesem Urteil auch abgesichert war.

    jbe

    ja klar, das schreibt doch die Bank immer (hier die Targo). Sie würde doch nicht freiwillig an dich zurückzahlen.
    Wie man im Internet nachlesen kann gibt es mehrere Urteile dazu.
    Ob du allerdings alleine gegen die Bank etwas ausrichten kannst ist fraglich.

    Auch für bereits zurückgezahlte Darlehen bekommst du die Beiträge der RSV plus darauf gezahlte Zinsen zurück, vorausgesetzt die Wiederrufsbelehrung in deinem Vertrag ist nicht korrekt.

    alexa1108,
    anscheinend will die Bank dich für dumm verkaufen.
    Antrag oder Vertrag, wenn du Abbuchungen den Bank hast und der Monatsbetrag mit dem vom Vertrag gleich ist ist doch alles klar. Außerdem muss doch dein Anwalt wissen wie und was.
    Ich habe auch einen Vertrag mit der Targo, das ist eine Kopie und ich nicht alles korrekt kopiert hatte.
    Jedenfalls auf der ersten Seite ist der Netto Betrag + Versicherungsbetrag + Bearbeitungsgebühren. Am Ende steht der Brutto Betrag, wann die erste und die letzte Rate fällig ist, die Ratenzahl und die Ratenhöhe.
    Schönen Gruß

    danke für deine ausfühliche Beschreibung des Falls easywiderruf.
    Meine Bank argumentiert ähnlich. Der RA ist wegen Bearbeitungsgebüren und Restschuldversicherung bereits 2013 beauftragt. So richtig Ins Rollen ist das Ganze erst Ende 2014 gekommen.
    Da die Bank die Bearbeitungsgebüren erstatten will aber die Beiträge der Restschuldversicherung bis zum Widerruf vollständig berechnet wurde geklagt, die Verhandlung ist bald.

    Tiger,
    ich bin wegen diesem Problem bei einem normalen Anwalt. Mein Verfahren läuft auch schleppend.
    Du kannst dir allerdings im Netz einen RA suchen und mit ihm per Telefon oder Internet kommunizieren.
    Es gibt viele RA die gerade mit diesem Thema werben.

    Viel Glück

    aus mehreren Gründen nicht.
    Zu diesem Thema wurde bereits in "Restschuldversicherung zurückfordern" berichtet.
    Wenn dein Darlehen bis 2010 aufgenommen wurde ist die Widerrufsbelehrung meistens falsch.
    Du kannst also noch heute die RSV widerrufen.

    Wenn jedoch dein Darlehen nach 2010 abgeschlossen wurde und die Widerrufsbelehrun richtig ist muss die Bank dir mindestens den unverbrachten Teil auszahlen. In deinem Fall wäre das 1.200 : 60= 20 x 24= 480
    Du hast also € 480 verbrauch, € 720 müsstest du zurück bekommen.
    Meint die Bank jedoch, dass du an die Versicherung 3 Jahre gebunden bist müsste sie dir mindestens € 480 anbieten.

    auch das ist interessant

    Targobank muss Kosten für „Hinhalten“ der Kunden bei der Rückerstattung von Kreditgebühren tragen
    Do., 16.04.2015
    Targobank-Kunden, die noch letztes Jahr Ansprüche auf Erstattung von
    Bearbeitungsgebühren gegenüber der Bank geltend gemacht hatten, lässt
    die Bank teilweise bis heute noch auf zugesagte Rückzahlungen warten.

    Die Targobank vertröstet ihre Kunden teilweise bis heute mit
    Schreiben von November bzw. Dezember 2014 und verweist auf eine lange
    Dauer bis zur Rückerstattung aufgrund einer hohen Zahl von
    Rückforderungsanfragen.

    Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem von uns erstrittenen Urteil
    nun eindeutig zugunsten der Targobank-Kunden geurteilt. Kunden müssen
    nicht endlos warten.

    In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Targobank gegenüber unseren
    Mandanten mit Schreiben von November 2014 auf die Einrede der Verjährung
    verzichtet. Zahlungen erfolgten auch auf wiederholte Mahnung nicht, so
    dass die Mandanten durch uns Klage einlegen ließen.

    Die Bank erkannte den Anspruch an, protestierte aber gegen die Kosten
    des Prozesses mit der Begründung, dass eine Zahlungszusage an die
    Mandanten gemacht worden sei und im Übrigen ein hohes Arbeitsaufkommen
    vorliege.

    Diese Begründung hat das Amtsgericht Düsseldorf nicht
    gelten lassen und die Targobank zur vollen Kostentragung verurteilt. Das
    Amtsgericht Düsseldorf hierzu:

    Die Forderung der Kläger war fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Nachdem
    die Beklagte auf zweimalige Fristsetzung die Forderung nicht zahlte,
    konnten die Kläger davon ausgehen, dass sie rechtliche Schritte würden
    einleiten müssen, um zum Ziel zu kommen. Dem steht das Schreiben der
    Beklagten vom 27.11.2014 nicht entgegen. Es handelt sich um ein
    allgemein gehaltenes Schreiben, in dem die Beklagte sich pauschal zur
    Erstattung nicht verjährter Bearbeitungsgebühren äußert. Es wird bereits
    nicht klar, ob sie die von den Klägern gezahlte Gebühr als davon
    erfasst sieht oder nicht. Für die Klägerseite blieb danach eine
    Rechtsunsicherheit bestehen, ob eine Erstattung in ihrem konkreten Fall
    erfolgen werde. Zudem hatte die Beklagte - auch unter Berücksichtigung
    der Menge der Rückerstattungsanfragen - ausreichend Zeit, um den
    streitgegenständlichen Betrag zu entrichten.

    Das Urteil ist überaus positiv für alle Bankkunden, die von Banken
    vertröstet werden und lange Zeit auf die Rückerstattung der ihnen
    zustehenden Gebühren warten sollen.

    "Bankkunden sollten sich nicht mit pauschalen Schreiben der Banken hinhalten lassen", so Rechtsanwalt Stefan Krohn aus der Anwaltskanzlei Lenné.

    Warten auch Sie immer noch auf Rückerstattungen von Bearbeitungsgebühren durch Banken? Dann kontaktieren Sie uns.




    Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stefan Krohn aus der Anwaltskanzlei Lenné.

    Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns.

    katta,
    sehe mein Eintrag vor 16 Stunden und lass dich vom Rechtsanwalt beraten.
    Er beantragt auch eine Deckung bei deiner Rechtsschutzversicherung.
    Wenn dein Darlehen und die Versicherung ein verbundene Geschäft ist und du nicht darauf in der Widerrufsbelehrung hingewiesen wurdest kannst du die Restschuldversicherung widerrufen, das Darlehen musst du dann zurückzahlen, allerdings mit marküblichen Zinsen von damalls.