du hast aber dein Kredit bis Mai 2011 noch nicht regulär zurückgezahlt oder?
In meiner Berechnung kommt raus, dass du zu diesem Zeitpunkt noch über 10.000 Restschuld hattest.
Die hast du wahrscheinlich auf ein Schlag abbezahlt.
Die Berechnung macht mit Hilfe von "Zinsen berechnen"
Beiträge von tubikimi
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Hallo katta,
RSV + darauf gezahlte Zinsen € 1.262
Nutzungsentschädigung bis Januar 2015 € 216 -
Hallo katta,
da müsstest du ein bisschen genauer sein.
Wie hoch war das Darlehen und wann genau abgelaufen?Wenn du selbst widerrufst und die Bank das ablehnt, dann kannst du deine Rechtsschutzversicherung um die Deckung bitten. Das Datum ist nähmlich maßgebend und nicht das wann du das Darlehen genommen hast.
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Unten ein Artikel aus diesem Forum v. Wummerich v. 13.12.2014.
Er hat es Außergerichtlich durchgesetzt , allerdings hat er statt € 12.000 nur € 4.000 genommen.
Es wäre nett wenn sich noch andere die das durchgemacht haben melden würden.Wummerich schrieb
Ok, ich habe das mal im Dezember 2012/Januar 2013 mit der
Norisbank durchgemacht! Hatte damals zwei Kredite dort laufen, bzw.
einen abgelöst durch den anderen. Der "Aufstockkredit" war dann, ich
glaube 2007, getilgt!Habe irgendwie damals nur durch Zufall erfahren, dass eine Rückforderung
eventuell möglich sei. Genauer gesagt bin ich auf Seiten der
Verbraucherzentrale Hamburg auf dieses Thema gestoßen.Die bieten dort an, dass man die betroffenen Kreditverträge zu denen
schickt und die von ihren Fachleuten durchleuchten lässt. (falsche
Widerrufsbelehrung etc.) Das Ganze kostete damals glaube ich 65 Euro
pro Vertrag. Die wollten dann mit gleicher Post eine Einzugsermächtigung
über jeweils 65 €, also 130 €. Das ging dann auch relativ flott, da
bekam ich von der VZHH positive Antwort. In meinem Fall wurde ich in der
Widerrufsbelehrung wohl nicht ausreichend auf das verbundene
Rechtsgeschäft hingewiesen.Das Gute daran war, dass die VZ gleich die Beträge ausgerechnet hat, die ich gegenüber der NB geltend machen konnte.
Das waren insgesamt gut 12.000 €. Das habe ich dann in einem
Musterbrief, die die VZ gleich mitgeliefert hat, gegenüber der NB
geltend gemcht.Da ich aber leider damals finaziell ewas unter Druck stand, habe ich
ein Vergleichsangebot in Höhe von knapp 4.000 € angenommen.Mann hab ich mich damals gefreut......Die haben auch wirklich schnell
reagiert, das lief alles problemlos ab. Ich kann die Verbraucherzentrale
Hamburg hier nur ausdrücklich loben, die waren echt klasse, die 130 €
hab ich wirklich gern bezahlt.Man kann sich natürlich streiten, ob ich auf den vollen Betrag hätte
bestehen sollen, aber ich hatte seiner Zeit weder eine
Rechtschutzversicherung noch das Geld für nen Anwalt. Und das nötige
Vertrauen in die ganze Sache fehlte mir wohl auch. So hab ich mich für
den Spatz in der Hand entschieden! -
das glaube ich nicht.
Du müsstest dazu auch noch den Guthabenszins bekommen. -
bei nicht korrekter Widerrufsbelehrung gibt es keine Verjährung.
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Henning überlegen Sie doch mal,
natürlich üben die Banken auf die Verbraucher eine gewisene Macht aus.
Der Verbraucher der unbedingt Geld braucht ist das Opfer, das erst mal in seiner großen Not unüberlegt alles tut um an die Geldquelle zu kommen.
Sehr oft überschuldet er sich sehr stark und kommt aus dem Schuldenloch nur mühsam oder garnicht raus.
Den Banken ist das jedoch schnuppe.
Jetzt haben die aber eine kleine Rechnung dafür bekommen. Ich finde nur sehr ungerecht, dass die Frist so kurz war.
Viele haben von der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren garnicht erfahren.
Wie sich das Verfahren mit der Rückforderung der RSV entwickelt, bleibt abzuwarten. Aber auch hier werden wohl viele von der Möglichkeit nicht erfahren. -
lumpa,
versuch hier mal:
Telefon:
030/71520670E-Mail:
dr.schulte@dr-schulte.de -
jemand hat schon vorher erwähnt, dass die Wartezeit bei der Verbraucherzentrale bis Sommer 2015 gelten sollte.
Henning,
das kann schon gut möglich sein, dass die Santander so die Geschäfte regelte.
Ich habe Erfahrung nur mit der Targo machen können/müssen. -
Vor Allem musst du die RSV zurückbekommen = € 1.628
Die Zinsen die du darauf gezahlt hast ca. = € 555
Die Guthabenzinsen für die Zeit v. 1.2005 - 1.2010 ca. = € 358
Die Zinsen 1.2010 - 1.2015 ca. € 860Dazu eventuell Zurückzahlung der Darlehenszinsen die du zu viel gezahlt hast. Das Nettodarlehen wird halt nur mit dem damalls Marküblichen Zins verzinst.
Gruß
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Lumpa,
wann wurde das Darlehen aufgenommen?
Wie hoch war die monatliche Rate? -
ich denke, dass diese Vertragsart selten vorkommt, meistens ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Versicherte Person. Das ist doch leicht nachprüfbar. Wenn also die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist kann man beide Verträge unbegrenzt widerrufen.
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hettfield,
nach der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2007 kommt es für den Rechtsschutzfall auf die Zurückweisung des Widerrufs. Im 2013 hat dies der BGH erneut bestätigt. -
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Fürstenfeldbruck und München Fonds KG.
Aktuell wird sogar mit einer Insolvenz gedroht. -
Du widerrufst erst selber, die Bank lehnt schriftlich ab.
Dann erst ist der Versicherungsfall oder Schadenfall eingetretten. In diesem Moment musst du eine Rechtsschutzversicherung haben damit sie dir eine Deckung zusagt.
Wäre also Ratsam erst eine gute abzuschliessen. -
kastanienblatt,
ich denke das betrifft nicht Verbraucherkredite mit Restschuldversicherung.
Aber mal schauen. -
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wofür ein Link?
Ich würde nur gern wissen ob sich hier Leser finden die durch die SHB oder andere geschlossene Fonds geschädigt sind.
Viele, wenn nicht fast alle geschlossene Fonds haben eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und man kann die noch heute widerrufen.
Es gibt Anwälte die sich damit rühmen seine Kunden erfolgreich vor den Gerichten vertretten zu haben. -
hallo hpg,
ich habe schon verstanden und deshalb gemeint du könntest mit dem Geld das du eventuel erstattet bekommst
den nächsten Kredit tilgen (sondertilgen). Ist ja immer möglich bei Konsumentenkrediten.
Anderes kann ich dir jetzt nich sagen, müsstest du bei RA anfragen.
Gruß