Hallo
1. Ich bin definitiv kein Targobank Mitarbeiter.
2.Kann ich jeden verstehen der Zweifel hat ,würde mir nicht anders
gehen.
Aber ich bin hier erst so kurz angemeldet ,weil ich erst sehr spät
und eher durch Zufall erfahren habe das man sein BG zurückfordern
kann.
Kurzfom:
25.11.2014 Brief abgeschickt. Einschreiben mit Rückschein.
29.11.14 Rückschein wieder bei mir im Briefkasten.
4.12.2014 kam der BLA BLA Brief von der Targo.
8.12.2014 TARGOBANK hat überwiesen mit ZINSEN .
Das ist alles belegbar, ich bin kein Targomitarbeiter oder irgendwie
Verwandt mit irgendjemanden von dem Verein.
Ich habe aber wirklich am 8.12.2014 mein Geld plus Zinsen von der
Targobank bekommen,warum sollte ich meine Kontoauszüge fälschen,da
ist ...wirklich nichts manipuliert.
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/09/…26563313264.jpg
Jeder der ein Konto bei der Targobank hat sollte das erkennen.
Mich würde mal interessieren wie die Leute die von der Targobank
etwas zurückgefordert haben ,dies gemacht haben? per E-Mail oder
FAX?
Sorry. ...sowas muss man meiner Meinung nach immer als Einschreiben
mit Rückschein machen,ich wußte das vorher auch nicht ,sonst hätte
ich es wohl nur als normales Einschreiben verschickt.
Und wenn Ihr das alles vorschriftsmäßig gemacht habt und die Bank
auf die Frist nicht reagiert hat,gar nicht lange fackeln, ab zum
Anwalt,hätte ich doch auch gemacht,da darf man keine Angst zeigen ,
darauf wird wohl bei einigen Banken spekuliert und das klappt wohl
auch ganz gut.
Ich habe aber vorher gegoogelt und kam dann auch auf diese Seite .
Wenn man das so macht wie empfohlen >>
Einschreiben mit Rückschein
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/09/…56164636462.jpg
Hier kann man schön sehen wann die Poststelle der Targobank meinen
Brief bekommen hat,ab da beginnt die 14 Tage Frist,mir ist es doch
scheißegal ob die viel zu tun haben oder nicht . Die 4,85 Euro
waren meine beste Investition.
Einen Musterbrief ausfüllen .
Dort habe ich meinen Betrag (die Bearbeitungsgebühren) eingetragen
,dann eine Frist gesetzt (14 Tage) die richtigen BGH Urteile müssen
auch drin stehen,dann auch gleich die Zinsen mitgefordert, irgendwas
mit 5% über ,da habe ich aber keinen Betrag eingesetzt.
Dann steht in dem Schreiben, das ich..... wenn die Bank bis zum Ende
der Frist nicht gezahlt hat ,ohne weitere Schreiben einen Anwalt
beauftragen werde ,der meine Interessen vertritt.
Und die Bank evtl. anfallende Kosten zu begleichen hat.
Das habe ich mir doch nicht aus den Fingern gesogen ,das ist
deutsches Recht und da haben sich auch die BANKEN dran zu
halten,gerade nach dem Urteil des BGH .
PUNKT!
Natürlich habe ich auch meine Kontonummer angegeben und dann den Brief unterschrieben.
Ich werde dieses Schreiben nachher mal hochladen,auf dieses Formular
muss die Bank reagieren ! wenn nicht dann nach Ablauf der Frist
sofort zum Anwalt ! (meine Meinung ,ist keine Rechtsberatung,ich mein ja nur
)
Aber man braucht eine Eingangsbestätigung der BANK.
Ich verstehe die Leute nicht, die noch ein paar Fristen setzen ,oder
gar die Hotline anrufen, wozu ?
Richtigen Musterbrief und fertig.
Die Bank ist im Verzug nicht IHR !
Da würde ich mich gar nicht lange rumärgern .
Nochmal für ALLE Ihr müsst die Verjährung stoppen,dieser BLA BLA
Brief stoppt die Verjährung wohl nicht ,obwohl drin steht das keinen
weiteren Maßnahmen erforderlich sind, ich hätte trotzdem jetzt am
Freitag einen Anwalt beaufragt.
Ich zeige nachher mal mein Schreiben (ich hatte zwei BG) die
Schreiben sind aber identisch gewesen bis auf die Summe und das
Datum des Kredit`s .
Ich habe sowas auch zum aller ersten mal gemacht und es hat sofort
geklappt, warum ?
Ich hätte nie bei der Hotline angerufen, oder wäre in die Filiale
vor Ort gegangen, wozu ?
....es steht doch wirklich alles im Internet und in diesem Forum hier
,wird einem doch auch geholfen.
Nochmals sollte die Bank nicht auf dieses Schreiben reagieren,macht
Ihr das eben.
So ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu sehr im Ton
vergriffen,aber
...... ich und ein Targomitarbeiter *kaputtlachtu*
das tat ja fast weh
MfG Dirk