Hallo Herr Schlüter, wir haben auch Klage eingereicht und wurden jetzt aufgefordert die Begründung einzureichen. Haben Sie Ihre schon fertig? Welche Begründung führen Sie an? Viele Grüße
Wir haben jetzt eine Ablehnung des Widerspruchs erhalten und einen netten Brief unserer Bundesministerin, dass die Broschüre entsprechend ergänzt wurde, aber man leider nichts tun kann...
Wir haben jetzt erfahren, dass die Berechnungsgrundlage für Krankengeld während der Elternzeit das Gehalt vor der Geburt des Kindes ist und nicht das aktuelle. Meine Krankenkasse hat dies jetzt bestätigt und wir hoffen hier auf Nachzahlung, da ich bis zur Geburt Vollzeit gearbeitet habe.
Danke für Ihre Antwort! Sobald es bei uns etwas Neues gibt, melden wir uns auch. Bei uns geht es sogar um 14 Monate. Von daher werden wir es auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen...
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wie ist denn die Sache ausgegangen? Bei einer telefonischen Beratungsstelle hat man mir gesagt, dass sei nicht klar geregelt. Beim Bundesministerium hieß es leider wird verrechnet. Obwohl ich das vollkommen unlogisch finde.