Beiträge von garycooper

    Ich wusste, dass diese Frage gestellt wird :) Nein, habe ich ehrlicherweise nicht. Ich hatte davor schon einen VL Sparvertrag bei der ING (da waren u.a. Teilverfügungen möglich) und dachte, es hätte sich an den Bedingungen nichts (oder nicht viel) geändert. Das ist natürlich sehr leichtfertig gewesen, gar keine Frage. Davon abgesehen jedoch stellt sich mir die Frage, ob dieses Vertragskonstrukt in dieser Form überhaupt rechtens ist.

    Guten Tag, ich möchte meinen VL Sparvertrag bei der ING kündigen und mir mein angespartes Geld auszahlen lassen. Die Vertragsgestaltung erlaubt mir dies jedoch nicht:

    Zitat

    In bestimmten Fällen können Sie den Vertrag kündigen. Dann können Sie das Geld früher bekommen.

    Das ist möglich bei:

    • Heirat
    • Erwerbsunfähigkeit
    • Tod
    • Arbeitslosigkeit
    • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Senden Sie uns einen Nachweis. Dann können wir das Geld auszahlen.

    Vielleicht haben Sie andere Gründe [....] aber der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen. Dann können Sie das Geld nicht früher bekommen.

    Mein Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen und von den obigen Fällen trifft nichts zu. Jetzt komme ich also nicht an mein Geld? Kann ja wohl nicht sein, oder?

    Zitat von garycooper

    Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt?

    Update:
    Im November habe ich es endlich mal geschafft die entsprechende Bank (RCI Banque) "auf gut Glück" anzuschreiben. Ich habe um Überprüfung gebeten, wie mit den nicht verbrauchten Anteilen zur RSV verfahren wurde. Gleichzeitig habe ich die RSV - rein vorsichtshalber - gekündigt.

    Nach einer kurzen Nachricht im Dezember mit der Bitte um Geduld habe ich nun am Wochenende tatsächlich einen Scheck über die Höhe der nicht verbrauchten Anteile zur Restschuldversicherung erhalten. Und das, obwohl die Umschuldung mittlerweile mehr als 3 Jahre zurückliegt.

    Auch wenn man den unkomplizierten Ablauf sicher nicht als Maßstab heranziehen darf motiviert dieses positive Beispiel hoffentlich dennoch den einen oder anderen ebenfalls dazu, seinen ehemaligen Kreditgeber anzuschreiben und die RSV zurückzufordern.

    Hallo, es gibt einen neuen Telematik-Anbieter, welcher (neben einem Grundbeitrag) nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet. Für Wenigfahrer könnte das durchaus sehr interessant sein. In den Bedingungen verstecken sich allerdings auch ein paar Nachteile, z.B. wird keine GAP Deckung oder Rabattschutz bei einem Unfall angeboten. Der Anbieter heißt EMIL (https://www.emil.de) und kooperiert mit der Gothaer.

    Kleine Verständnisfrage:
    Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt? Bitte nicht auf den Widerruf des Kreditvertrages verweisen, diesen lasse ich in meiner Fragestellung bewusst außen vor.

    Und noch etwas:
    Bei manchen Kreditinstituten ist im Kreditvertrag verankert bei vorzeitiger Tilgung die nicht verbrauchten Anteile der RSV mit der noch offenen Forderung zu verrechnen. Ist das so rechtens?

    Bei Anforderung des aktuellen Ablösebetrages wird diese Verrechnung bzw. die RSV an sich mit keiner Silbe erwähnt. Es tauchen keine Beträge zur RSV auf oder Rechenwege offengelegt. Das heißt ich als Kreditnehmer kann überhaupt gar nichts nachvollziehen und muss erst umständlich bei der Bank nachbohren. Aber das ist wahrscheinlich genau so gewollt.