In Ergänzung zu der gestellten Frage habe ich folgende Frage:
Laut meiner Rentenauskunft vom 05.10.2017 würde meine Regelaltersrente ab dem 01.08.2021 gezahlt werden.
Da ich bereits jetzt die 45 Jahre voll habe, könnte ich laut Rentenauskunft die Rente mit 63 am 01.05.2019 antreten.
Welchen Zeitpunkt kann bzw. muss bei Zahlung ALG 1 laut § 136 (2) SGB III genommen werden.
Mein persönliches Ziel währe es, erst ab dem 01.01.2020 in Rente zu gehen und bis dahin ALG 1 zu beziehen.
Der Anspruch ALG 1 ist entsprechend vorhanden.
Kann ich den Zeitpunkt 01.01.2020 selber wählen oder kann die Arbeitsagentur mich zwingen, zum 01.05.2019 in Rente mit 63 zu gehen?
Ich bin Jahrgang 1955.
Danke für Ihre Unterstützung.