Ob der Betreiber einer PV-Anlage Gewerbesteuer bezahlen muss oder nicht, hängt von der Dimension der PV-Anlage ab: Beträgt der Gewinn mehr als 24.500 Euro, so muss der Inhaber einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer abführen.
Ich habe ca 3000 € Ertrag im Jahr, bei der Stromlieferung an meinen Mieter gehts um ca. 1600 kw also 450 €...
Danke!
Die Wirtschaftwoche äußerte sich in ihrem Ratgeber "Recht und Steuern" am 5.7.20 wie folgt zu diesem Thema:
Photovoltaikanlage |
Viele Hausbesitzer betreiben auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage, um Strom zu erzeugen. Wer Solarstrom ausschließlich zum Eigenverbrauch produziert, muss keine Einkommensteuer zahlen. Speisen die Hausbesitzer dagegen einen Teil des Stroms ins öffentliche Netz, kommt das Finanzamt ins Spiel. Denn steuerrechtlich ist das Einspeisen von Strom ins Netz gegen eine Vergütung eine gewerbliche Tätigkeit. Um mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können, benötigen Betreiber von Solaranlagen eine Steuernummer. Dazu müssen sie für das Finanzamt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei der Besteuerung kommt es darauf, ob der Betreiber mit der Stromerzeugung nach Abzug der Betriebskosten Gewinn machen will oder nicht. Wer glaubhaft belegen kann, dass er mit Solarstrom keinen Gewinn machen will, zahlt auch keine Einkommensteuer. Im Gegenzug kann er jedoch auch keine Kosten für seine Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen. Macht der Betreiber der Anlage nach Abzug der Betriebskosten Gewinn, fällt Einkommensteuer an. Betriebskosten sind beispielsweise Handwerkerrechnungen für Wartung und Reparatur der Photovoltaikanlage. Liegt der Gewinn über 24.500 Euro pro Jahr kassiert die Gemeinde zusätzlich Gewerbesteuer. |