Beiträge von Lothar-HH

    Ob der Betreiber einer PV-Anlage Gewerbesteuer bezahlen muss oder nicht, hängt von der Dimension der PV-Anlage ab: Beträgt der Gewinn mehr als 24.500 Euro, so muss der Inhaber einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer abführen.

    Ich habe ca 3000 € Ertrag im Jahr, bei der Stromlieferung an meinen Mieter gehts um ca. 1600 kw also 450 €...

    Danke!

    Die Wirtschaftwoche äußerte sich in ihrem Ratgeber "Recht und Steuern" am 5.7.20 wie folgt zu diesem Thema:

    Photovoltaikanlage
    Viele Hausbesitzer betreiben auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage, um Strom zu erzeugen. Wer Solarstrom ausschließlich zum Eigenverbrauch produziert, muss keine Einkommensteuer zahlen. Speisen die Hausbesitzer dagegen einen Teil des Stroms ins öffentliche Netz, kommt das Finanzamt ins Spiel. Denn steuerrechtlich ist das Einspeisen von Strom ins Netz gegen eine Vergütung eine gewerbliche Tätigkeit.

    Um mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können, benötigen Betreiber von Solaranlagen eine Steuernummer. Dazu müssen sie für das Finanzamt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei der Besteuerung kommt es darauf, ob der Betreiber mit der Stromerzeugung nach Abzug der Betriebskosten Gewinn machen will oder nicht.

    Wer glaubhaft belegen kann, dass er mit Solarstrom keinen Gewinn machen will, zahlt auch keine Einkommensteuer. Im Gegenzug kann er jedoch auch keine Kosten für seine Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen.

    Macht der Betreiber der Anlage nach Abzug der Betriebskosten Gewinn, fällt Einkommensteuer an. Betriebskosten sind beispielsweise Handwerkerrechnungen für Wartung und Reparatur der Photovoltaikanlage. Liegt der Gewinn über 24.500 Euro pro Jahr kassiert die Gemeinde zusätzlich Gewerbesteuer.

    @wawi, was auch daran liegt, daß Wirecard keine Bank im eigentlichen Sinn ist, und daher die BaFin eigentlich gar nicht zuständig ist.

    Wirecard wurde als Technologieunternehmen und nicht als Bank eingestuft und unterlag somit dem Gewerbeamt von Oberbayern in der Aufsicht und nicht der BaFin. Es wurde ähnlicher Facebook von seinen Prozessen her eingeschätzt statt typischer Bankgeschäfte.

    Da der Vertrag über die monatlichen Zahlungen ja vor dem 8.3.20 geschlossen wurde, gilt für die gesamte Vertragslaufzeit die Gutscheinpflicht, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden.
    Inzwischen sind die Fitnessstudios ja wieder geöffnet, aber nur bei eingeschränkten Leistungen; deshalb ist der volle Beitrag nicht berechtigt kassiert zu werden. Daher kann man den Beitrag entsprechend mindern, wenn man Teilleistungen in Anspruch nimmt, oder man erklärt gegenüber dem Studio, dass einem die Teilleistungen in dieser Form nichts wert sind und nimmt sie nicht in Anspruch, dann hat man Anspruch auf den vollen Wertausgleich in Form eines Wertgutscheins.
    Die bisher zustehenden Wertgutscheine lassen sich sofort wieder einsetzen, auch in Teilbeträgen davon, für alle Leistungen, die man ab sofort im Studio in Anspruch nimmt. Deshalb würde ich die Lastschrifteinzugsermächtigung auch ab sofort widerrufen und nur noch Überweisungen tätigen oder Wertgutscheine nutzen. So bist du auch besser geschützt gegen ein Insolvenzrisiko des Studios; denn der Gesetzgeber hat leider entschieden, dass allein die Kunden das Insolvenzrisiko des Studios zu tragen haben und die Wertgutscheine sind dann i.d.R. wertlos, da sie nachrangig behandelt werden.

    Vielen Dank an euch alle für eure wertvollen Hinweise!

    Die Vorabpauschale über die ich oben redete wurde ja Anfang 2020 von der Bank versucht von meinem Konto einzuziehen und bezieht sich folglich auf die ETFs, in die ich 2019 investiert war. Sie gilt nach meinem Verständnis damit aber am 1.1.2020 zugeflossen, d.h. ich müsste die fehlende Besteuerung der VAP erst mit der Steuererklärung für 2020, also im nächsten Jahr, einreichen.

    Ist das so korrekt?

    Ja , das ist korrekt.

    Danke, Schlichtung heute erfolgreich gescheitert, jetzt die Vermessung und dann die Klärung gerichtlich, die Gegenseite hat keine Argumente, keine Nachweise, nichts. Das lässt hoffen.

    Die Vermessung kann ergeben, dass dein Nachbar heimlich Grenzsteine versetzt hat zu seinem Gunsten; das ist strafbar. Dann solltest du zusätzlich deswegen Anzeige gegen ihn oder Unbekannt erstatten, denn er wird bestimmt leugnen, dass er dafür schuldig ist. Mit einer diesbezüglichen Anzeige kannst du ihm zeigen, dass mit dir nicht zu Spaßen ist.

    Bei mir wurde jetzt der Depotübertrag durchgeführt, aber obwohl ich das komplette Depot übertragen lassen wollte, ist noch eine Position bei flatex. Das verstehe ich überhaupt nicht...

    Des Weiteren sind bei einigen Posten die Einstandswerte schon übertragen, aber bei einigen fehlen sie noch. Ist irgendwie seltsam, dass nicht alles auf einmal übertragen wird, sondern so halbherzig.

    es ist durchaus üblich bei Flatex, dass das in mehreren Schritten erfolgt.

    Danke für die Antworten, aber Wegzug ist keine Option für uns, wir lassen uns doch nicht von solchen arroganten Leuten aus unserem Paradies vertreiben, wir haben viel Zeit und Liebe investiert, wenn wir nicht wollen, müssen wir denen auch nicht begegnen, außer zufällig draußen. Grundstücksgrenzen sind festgeschrieben, da hat sich jeder dran zu halten, auch wenn es ihm nicht gefällt. Die Grundstücke sind nun mal so aufgeteilt seit 1898, nicht 1989, nein seit 130 Jahren. Wer immerzu an der Grenze baut, hat sich kundig zu machen, ggf. mit einem Vermesser. Wir leben schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, wo jeder machen kann, was er will. Auf seinem Grundstück vielleicht, aber nicht auf fremdem Eigentum. Wegen solcher Sachen sind im Mittelalter böse Kriege geführt worden und der Grenzverletzer hatte mit schweren Strafen zu rechnen.

    Ich würde mir das nicht vom Nachbarn gefallen lassen und mein Recht mit Anwalt auch ggf. vor Gericht einfordern. Ihr seid im Recht und der Nachbar muss somit Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, denn ihr werdet den Prozess gewinnen! Schont eure Nerven dabei, denn ansonsten würde sich der Nachbar noch freuen, wenn ihr dabei gesundheitlich noch Schaden nehmt.

    Das Finanzamt bekommt meines Wissens die Information ja automatisch von der Bank, um auf Nummer sicher zu gehen, kann man natürlich noch ein Begleitschreiben (geht auch über das Elsterportal) verfassen. Aber hast du denn von der deiner Depotbank keine Bescheinigung mit Angabe der Zeile gefunden? Ich hatte mal ein ähnliches Problem, leider hat mir meine Depotbank auch nicht weiter geholfen. Bei meiner Steuererklärung habe ich es einfach weggelassen, und es wurde trotzdem abgezogen (das soll keine Empfehlung sein).

    Liebe Grüße

    @'KR_83

    Die steuerliche Vorschrift lautet, es in der KAP-INV erklären zu müssen.
    Zeilenziffern zur Eingabe in die KAP-INV werden in der Jahressteuerbescheinigung nicht gegeben, auch nicht für die KAP. Zeilenziffern werden i.d.R. nur in Erträgnisaufstellungen genannt; dort aber i.d.R. auch nicht für die KAP-INV. Aber im Merkblatt zur KAP-INV stehen genaue Hinweise zur Eintragung.

    Bei der Verbraucherzentrale Hamburg sammeln sich bereits viele Kundenbeschwerden an, aus denen hervor geht, dass Fitnessstudios oftmals die gesetzlich geregelten Wertgutscheine für die Schließzeiten wegen Corona schlichtweg verweigern und den Kunden oftmals nur teilweise Ersatz in Form von Vertragsverlängerungen anbieten. Das ist schlichtweg rechtsbrecherisch. ELIXIA in HH-Langenhorn gehört auch zu diesen Betrügern, gegen die der Verbraucherschutz mal einschreiten sollte.

    @Kater.Ka

    Asche auf mein Haupt! Du hattest mit EBASE recht!

    Ich hatte noch nicht die Erträgnisaufstellung durchgearbeitet und meine Aussage leider zu schnell gemacht, dass Ebase die fiktiven Veräußerungsgewinne noch nicht versteuert hatte und somit nachzuversteuern seien; sie waren jedoch bereits versteuert. Leider war die Verkaufsabrechnung dazu wenig transparent; das machen andere Banken weitaus transparenter.

    Auf Flatex hingegen trifft meine Aussage weiterhin zu, wobei man zuvor prüfen muss, welche Bescheinigungsart von den vielen möglichen Flatex im individuellen Fall gewählt hat; das ist bei Flatex also nicht so leicht zu erkennen; aus den jeweiligen Verkaufsabrechnungen kann man die tatsächlich durchgeführte Besteuerung allerdings durch Nachrechnen gut erkennen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor einem Jahr haben wir eine Kaufimmobile durch die APO Bank gekauft und sind nun noch dabei, diese zu renovieren. Die Fertigstellung bzw. der Einzug ist für den Herbst (September / Oktober ) geplant.
    Nun möchte die finazierende Bank durch einen externen Gutachter die Immobilie ansehen und fotografieren. Meine Frage: darf/muss ich diesen Gutachter auch IN die Immobilie und Fotos vom Innenbereich zulassen? Im Kaufvertrag ist diese Begutachtung enthalten. Allerdings kein Passus, ob und wie die Immobilie fotografiert werden soll.
    Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe und Ratschläge!
    Gruß
    H.Bender

    Der Wert einer Immobilie bestimmt sich durch Innen- und Außenqualtät; deshalb ist es nur logisch, dass sie auch von innen fotografiert werden muss.
    Sie hätten ja Einschränkungen im Kaufvertrag vereinbaren können.

    Für ebase gemäß der Auskunft ja, bei Flatex zumindest bei mir auch ja. Ob das anderswo so wie im Eingangspost beschrieben angewandt wird wissen wir nicht. Bei einer ersten Durchsicht des Anwendungsschreibens habe ich das für Privatpersonen nicht erkannt, allerdings mag das an meiner nur laienhaften Kenntnis liegen.

    Die telef. Auskunft von ebase ist falsch!! Dort sitzen steuerrechtlich Laien, die dazu keine Ahnung haben und was daher reden. Die Hotline ist lt. ebase nicht berechtigt, sich zu steuerl. Fragen zu äußern. Dort hat ein Neunmalkluger eine Antwort gegeben, die der Anrufer offenbar gern hören wollte.
    Steuerliches Geschwätz von Unkundigen!
    Lest doch mal eine sachkundige Quelle wie z.B. "Steuer 2019" von Dittmann, Haderer und Happe, Haufe Verlag. Das ist ein Steuerfachverlag. Oder fragt das Finanzamt! Aber bitte hier keine Fake-News der Ebase-Hotline als sogenannte Wahrheit verbreiten!

    Ich stimme Kratzerchen vollkommen zu. Bei mir dauert es auch schon ewig und selbst in Corona Zeiten sollte ein solcher Übertrag innerhalb einer annehmbaren Zeit durchführbar sein...

    Wenn Flatex nicht liefert, kann Smartbroker auch nichts einbuchen!
    Also müßt ihr (als Flatex-Kunde) euch an Flatex wenden; Smartbroker kann keinen Druck auf Flatex ausüben; die sind lediglich Konkurrenten und haben somit keinen Grund dem Anderen einen Gefallen zu tun!
    Oder wendet euch an die BaFin, die kann auf Flatex Druck ausüben.

    Hallo,
    ich lese stets von Vereinbarungen für diejenigen, die Tickets für Veranstaltungen vor dem 08.03 gekauft haben.
    Wie sieht es denn für die Ticketkäufe nach dem 08.03 aus? Ich habe bspw. Konzertkarten am 10.03 gekauft für ein Konzert am 17.06. Inzwischen teilt die Band mit, dass die Tour verschoben wird, der Veranstaltungsort bläst ins selbe Horn, nur der Veranstalter hat nichts von diesen Informationen mitbekommen, was wiederum dazu führt, dass Eventim sogar noch Tickets für dieses Konzert verkauft?!?
    An sich habe ich bis dato keine Chance auf eine Gutschrift, da der Veranstalter bis dato die Verschiebung noch nicht mitgeteilt hat, oder????
    Gruß

    Richtig, der Veranstalter muß offiziell die Verschiebung mitteilen, erst dann hast du einen Anspruch.

    Die Gutscheinlösung wurde durch die Euop. Kommission speziell für abgesagte Pauschalreisen untersagt, nicht jedoch für Veranstaltungen, Sportevents usw.

    Am 20.5.20 hat der Bundestag dazu ein neues Gesetz beschlossen, dass den Anbietern die Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeldrückgabe erlaubt. Die Gutscheine sind bis 31.12.2021 gültig und müssen akzeptiert werden, wenn nicht Notlagen nach im Gesetz genannten Kriterien nachgewiesen werden können; danach ist der Kunde für die Notlagenfälle Beweis pflichtig und muss ggf. klagen, wenn der Anbieter uneinsichtig bleibt. Es reicht also nicht, eine Notlage nur behaupten zu wollen.

    Wenn man einen Vertrag mit einer Direktversicherung abschließt, sollte man damit rechnen, dass ausschließlich online kommuniziert wird. Sonst sollte man eine solche Versicherung nicht wählen. Somit muss man auch online für Erreichbarkeit sorgen bzw reaktionsfähig sein.

    Das Vorgehen "wenn Sie nicht widersprechen, haben Sie zugestimmt", ist gängige Praxis bei Banken, Versicherungen etc.

    Darüber hinaus bin ich vor vielen Jahren schon unzufrieden von Allsecur geflüchtet nach 1 Jahr Vertragsdauer. Wenn Allianz Direct noch schlechter ist, ist das in der Tat bedauernswert.

    Ich habe die Umstellung auch mit meinem Vertrag erlebt; es war aber zufriedenstellend für mich. Außerdem wurde die Prämie nicht erhöht, was bei der Konkurrenz jedoch geschah. Ich kann also nur Gutes über den Wechsel sagen.

    Smartbroker hat schon wieder einige Gebühren gesenkt!
    Seit heute kann man dort auch für 0 € pro Order handeln! Günstiger geht`s ja wohl nicht!
    Seht dazu mal auf die Homepage von Smartbroker.