Beiträge von Lothar-HH

    Der Standardgebührensatz ist der Regelhöchstsatz = 2,3-fach. Und bitte beim Schimpfen auf geldgierige Ärzte bedenken, dass die Gebührenordnungen teilweise seit 1996 nicht mehr angepasst wurden. Und das bei einer Inflationsrate von aktuell 7,4%! Nachzulesen auf unserer Webseite unter dem Stichwort Gebührenordnung.

    Und trotzdem darf man viele Ärzte als "gierig" tadeln, wenn sie tatsächlich minderwertig erbrachte Leistungen teuer in Rechnung stellen oder vielfach auch noch zusätzlich nicht erbrachte Leistungen abrechnen! Leider verhalten sich nur noch wenige Ärzte anständig!

    Bei Smartbroker kannst du neun Unterdepots (UD) zu einem Depot-Stammkonto einrichten, die steuerlich als selbstständige Depots gelten. In die UDs überträgst du dann jeweils Bestände mit unterschiedlichen Kaufkursen und verkaufst danach zunächst die Bestände aus den UDs mit geringstem Gewinn. Das ist steuerrechtlich legal und so erfüllst du die Fifo-Regel leicht, ohne dass sie dich steuerlich belastet.

    Edit: Google hilft (https://smartbroker.de/faq):

    "Wie verschiebe ich Positionen in ein Unterdepot?

    Für die Verschiebung von Positionen vom Hauptdepot in ein Unterdepot bitten wir Sie, eine E-Mail unter Angabe der zu verschiebenden Position/en (WKN Nummer) und Angabe der jeweiligen Depotnummern an depotservice@smartbroker.de zu senden. "

    ja, so geht es leicht. Smartbroker / DAB hat eine gefällige Struktur dafür!

    Hey,

    da ich das letzte Mal viel für einen Steuerberater bezahlen musste, werde ich dieses Jahr versuchen, meine Steuererklärung selbst zu machen. Ich bin ein absoluter Anfänger, so gibt es irgendwelche Vorschläge, welche Software mir am besten helfen kann? :)

    Vielen Dank!

    TAX 2022 ist sehr gut und kostet online nur ca. 12 Euro.

    Suche bei IDEALO als Downloadversion.

    Die Berechnung der Software ist auf den Euro genau stimmig; allerdings nur, wenn deine Eingabedaten auch genau sind!

    Seit fast 20 Jahren hatte ich ein Abo der WISO-Software. Seit einigen Jahren wird man ja mehr und mehr gezwungen, sich ein Kundenkonto bei Buhl anzulegen. Und da fingen bei mir die Probleme an: Ende letzten Jahres gab es einen Downoadlink statt der sonst verschickten CD. Der Download hat bei mir auf 3 verschiedenen Rechnern um's verrecken nicht funktioniert. (Und ich bin nicht ganz ahnungslos, weil ich seit 33 Jahren meine Brötchen in der IT verdiene.)

    Letztlich lag der nicht funktionierende Download in einem Fehler in der Buhl-Kontensoftware begründet. Weil der Buhl-Support auf meine Anfrage lediglich mit nichtssagenden Standardfloskeln (oder einer hippen neuen KI?) reagierte, habe ich das dann in ein von Privatleuten administriertem Forum gepostet, um das Problem einzugrenzen bzw. zu lösen. Als ich mich zufällig mit einem Kollegen aus der Abteilung darüber ausgetauscht habe hat der mir erzählt, dass er mittlerweile 4 Konten bei Buhl angelegt hat, weil immer wieder Probleme mit der Kontenverwaltung auftreten.

    Falls es jemanden interessiert, das nachzulesen, hier ist der Link: https://www.buhl.de/wiso-software/…nicht/&pageNo=1

    Mittlerweile habe ich mein Abo gekündigt, werde mir die Software dann in Zukunft auch 33% günstiger an einem Black Friday besorgen. Als Abokunde fühle ich mich verarscht...

    Der Buhl-Konto-Fehler ist leider eine unzumutbare Tatsache, die Viele trifft. Eine echte Zumutung und sehr blamarbel für Buhl! Bei anderen Anbietern hatte ich das Problem nie!

    Deswegen zu kündigen ist richtig und macht denen vielleicht Beine, den bekannten Fehler endlich mal zu beseitigen!

    Ich würde nicht in eine GmbH & Co KG investieren, da du als Kommanditist kein Mitspracherecht hast und die Komplementäre neigen dazu, dich als Geldgeber abzuzocken, bis deine Einlage aufgebraucht ist. Diese Unternehmensform wird gern zur Abzocke der Geldgeber (Kommanditisten) verwendet, während der Komplementär kaum Geld einschießt, aber über die alleinige Geschäftsführung wie eine Made im Speck lebt und so die gutgläubigen Investoren nach und nach ausbluten läßt, bis ihre Einlage futsch ist!!

    Auf die GmbH & Co KG-Masche fallen immer wieder gutgläubige Privatanleger rein, weil es sehr raffinierte Betrüger in diesem Geschäftsfeld gibt!

    Moral ist ein sehr persönliches Empfinden, das jede Person anders auslegen wird.

    Rechtlich steht der Frau vom Erbe des Mannes kein Anteil zu, damit auch kein Hausanteil.

    Sorry, aber weiß ein Quatsch. Wenn der Arzt eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß GOÄ ausstellt, dann ist das nicht gierig, sondern vollkommen rechtens. Die Rechnung ist vom Patienten auch komplett zu bezahlen, schließlich hat der Arzt die Leistung erbracht und zwischen Arzt <> Patient besteht ein Behandlungsvertrag. Was kann der Arzt dafür, wenn der PKV-Patient einen PKV-Tarif mit "Leistungslücken" abgeschlossen hat?!? Natürlich wird der Arzt da klagen und Recht behalten, wenn die Rechnung nicht komplett bezahlt wird. Beim Basistarif gibt es oben bereits zitierte Besonderheiten und besondere Aufklärungspflichten, die jedoch zu beachten sind. Wenn diese eingehalten werden, ist aber alles iO aus rechtlicher Sicht... Anders sieht es natürlich aus, wenn vom Arzt Leistungen abgerechnet, aber nicht erbracht wurden...

    Im letzten Satz deines Beitrags hast du das Entscheidende des Problems mit den gierigen Ärzten erwähnt: Sie rechnen real mehr und größere Leistungen ab, als sie tatsächlich erbracht haben! Somit rechnen sie dann nicht nach der GOÄ ab, denn die GOÄ beschreibt genau das Leistungsspektrum, das zu den einzelnen Ziffern zu erbringen ist! Somit betrügen die meisten Ärzte ihre Privatpatienten real! Also sollte man sie besser "Verbrecher in Weiß" nennen!

    Die Gier der meisten Ärzte ist doch allgemein bekannt! Ein Basistarif paßt da nicht in ihr Beuteschema, weshalb sie bewußt überhöht abrechnen und der Patient auf der Differenz sitzen bleibt. Der Patient kann sich aber auch wehren, indem er nur den Anteil der Rechnung bezahlt, der dem Tarif entspricht! Der Arzt wird die Differenz nicht einklagen, weil er damit bei Gericht scheitern wird und zudem seine betrügerische Gier damit auch noch öffentlich wird; welch eine Schande daraus entsteht für die angeblichen "Götter in weiß!"

    Ich habe im November und Dezember 2021 meinen Erstattungsanspruch schriftlich angemeldet und jetzt als Antwort bekommen, dass das Urteil nur für Verbraucher gilt "verbrauchergeschützte Normen" und es keine Anwendung auf Unternehmer findet. Es hatte sich zudem um ein Verbandsklageverfahren gehandelt, welches ebenfalls nicht gegenüber Unternehmern wirkt.

    Habe ich als Kleingewerbetreibender damit die Popokarte gezogen?

    Ja!