Hallo zusammen,
ich habe Frage bezüglich einer gekündigten Hausratsversicherung. Hierzu erst noch die Vorgeschichte:
Wir haben als Familie eine Hausratsversicherung, die auf meinen Mann läuft. Der Vertrag besteht seit 2006. Seitdem haben wir (soweit ich mich korrekt erinnere) den Diebstahl eines Vorderrads und eines kompletten Fahrrads aus dem Fahrradkeller regulieren lassen. Diese fanden 2009 und 2013 statt.
Im Jahr 2015 hatten wir einen Brand, der von der Versicherung reguliert wurde. 2017 sind wir umgezogen und haben den Vertrag auf das größere Haus angepasst.
Kürzlich (Juli 2018) wurde erneut ein Fahrrad gestohlen. Dies hat der Versicherer reguliert und uns die Versicherung gekündigt. Eine Sanierung des Vertrages will sie nicht vornehmen. Auch eine Kündigungsumkehr ist keine Möglichkeit. Sie wird uns lediglich bestätigen, dass der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird. Eine Liste der regulierten Schäden lasse ich mir ebenfalls zukommen, damit ich bei einem möglichen nächsten Versicherer korrekte Angaben machen kann.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn wir erstmal (ca. ein halbes Jahr) keine neue Hausratsversicherung abschließen, kann ich dann bei einer neuen Versicherung angeben, dass es keinen Vorvertrag gab? Bzw. wie lange muss man ohne Hausratsversicherung sein, damit man keinen Vorvertrag mehr angeben muss?
Wenn ich eine Versicherung auf meinen Namen (die Vorversicherung lief auf meinen Mann) abschließe, muss ich dann angeben, dass uns die Versicherung gekündigt hat (bzw. der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde)?
Es geht mir nicht darum, irgendeine Versicherung hinters Licht zu führen. Mich würde nur interessieren, was rechtlich möglich ist. Ich will bei einem Neuabschluss ungern Fehler machen, die den Versicherungsschutz beeinflussen würden.
Ich freue mich sehr, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße!